Behördliche Durchsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

Titelseite Anforderungspapier
Anforderungen aus zivilgesellschaftlicher Sicht

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Das Gesetz benennt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als zuständige Behörde, um die Einhaltung durch die Unternehmen zu kontrollieren. Verstößt ein Unternehmen gegen die im Lieferkettengesetz geregelten Sorgfaltspflichten, kann es vom BAFA mit einem Bußgeld belegt werden.

Gerade da dem Lieferkettengesetz eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage fehlt, ist es umso wichtiger, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.

Germanwatch hat an der Ausarbeitung des Positionspapiers intensiv mitgewirkt. Wir sind Mitglied in allen vier zivilgesellschaftlichen Netzwerken und engagieren uns in den zuständigen Netzwerkstrukturen, um eine wirksame Durchsetzung des Gesetzes voranzutreiben.

Autor:innen
Maren Leifker, Johanna Kusch, Cornelia Heydenreich, Heike Drillisch, Finn Robin Schufft, Franziska Humbert
Publikationsdatum
Seitenanzahl
32
Publikationstyp
Positionspapier

Ansprechpersonen

Bereichsleiterin Unternehmensverantwortung

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Referentin für Unternehmensverantwortung, Koordinatorin Initiative Lieferkettengesetz

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Referent für Unternehmensverantwortung