Deutschland vergibt Vorsprung

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Deutschland vergibt Vorsprung

Straßen- und Stadtbahnen erleben weltweit eine Renaissance. Der Grund: Sie sind ein Mittel zur Revitalisierung der Innenstädte, zur Lösung von Verkehrsproblemen, eine attraktive Alternative zum PKW und eine Maßnahme zum Senken der Emissionen des Verkehrs. Der weltweite Verband UITP hat sogar einen Leitfaden für die Planung neuer Stadtbahnsysteme erstellt. Frankreich hat eine Führungsrolle bei der Einführung neuer Stadtbahnen inne: Allein im Jahr 2000 wurden dort in drei Städten neue Stadtbahnsysteme eröffnet. In Deutschland geschah in Saarbrücken und Oberhausen gleiches, jedoch führte die Änderung politischer Mehrheitsverhältnisse in drei anderen Fällen (Aachen, Wiesbaden, Hamburg) zu einem Scheitern planerisch recht weit gediehener Projekte.

Bei der Liberalisierung des öffentlichen Verkehrs in der EU will die französische Staatsbahn SNCF in Frankreich und Europa das Referenzunternehmen des öffentlichen Verkehrs werden. Sie beschloss deshalb, sich im Dienste ihrer Kunden voll den Anforderungen an den öffentlichen Verkehr von morgen zu verschreiben und öffnet sich in Richtung Stadtverkehr. Sie hat sich deshalb als erste Eisenbahngesellschaft in diesem Marktsegment sehr stark engagiert. Um ihre Marktanteile am innerstädtischen Verkehr für Fahrten in die Stadtgebiete zu erhöhen, hat sie die verkehrliche Entwicklung des Stadt-Umland-Bereiches ("périurbain") zu den vorrangigen Zielen ihrer unternehmerischen Pläne erklärt.

Die SNCF erwartet zukünftig für die durchgehenden, umsteigefreien Verkehre zwischen der städtischen Peripherie und den Stadtzentren mindestens eine Verdoppelung ihres heute in diesen Verkehren bestehenden Marktanteiles. Am 4. Juli 2002 unterzeichnete sie einen Vertrag zur Bestellung von 35 "Tram-Trains" (d.h. Zweisystem-Stadtbahnen). Dies war die erstmalige Vergabe eines Rollmaterial-Auftrags der SNCF an den Verkehrszweig von Siemens und die erste Tram-Train-Bestellung für das französische Eisenbahnnetz.

Näheres in: stadtverkehr 10/02, S.28ff