Unternehmen haftbar machen – Beispiele aus anderen Ländern

Cover: Unternehmen haftbar machen

Im Koalitionsvertrag bekennt sich die zukünftige Bundesregierung dazu, gesetzliche Regelungen zu schaffen, wenn die vorgesehene Überprüfung von Unternehmen im Rahmen des NAP zu dem Ergebnis kommt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen keine ausreichende menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen. Einsetzen will sie sich dann zudem für eine „EU-weite Regelung“.
International gibt es bereits einen starken Trend hin zu verbindlichen Regeln für Unternehmen. 


In Frankreich gibt es seit 2017 ein Gesetz, das große französische Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt verpflichtet. In Großbritannien sind Konzerne verpflichtet, Zwangs- und Kinderarbeit in ihrer ganzen Produktionskette auszuschließen. Die Niederlande diskutieren über ein Sorgfaltspflichtengesetz bezogen auf Kinderarbeit. Und in der Schweiz wird voraussichtlich Ende 2019 über eine Verfassungsänderung abgestimmt. Auch das EU-Parlament fordert die Europäische Union auf, eine generelle Sorgfaltsprüfungspflicht für europäische Unternehmen einzuführen. Deutschland hinkt also hinterher, wenn es um gesetzliche Anforderungen an die menschenrechtliche Sorgfalt von Unternehmen geht.

Autor:innen
Johanna Kusch und Josephine Valeske
Publikationsdatum
Publikationstyp
Kurzpapier

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Referentin für Unternehmensverantwortung, Koordinatorin Initiative Lieferkettengesetz