Klimaschutz und Lieferketten

Titelbild Publikation
Was bewirkt das deutsche Lieferkettengesetz, was kann das geplante EU-Lieferkettengesetz leisten?

Wie können Unternehmen Menschenrechte in Lieferketten besser achten? Seit Jahren wird diese Frage unter dem Stichwort „Unternehmensverantwortung“ bzw. „Wirtschaft und Menschenrechte“ diskutiert.

In Frankreich wurde schon 2017 das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz (Loi de vigilance) eingeführt. Es bezieht sich allerdings nicht nur auf Menschenrechte, sondern auch auf Umweltschäden. Aktuell läuft in Frankreich die „Sorgfaltspflichtenklage“ gegen den Ölkonzern TOTAL, mit der Argumentation, dass das Unternehmen seiner klimabezogenen Sorgfaltspflicht nicht nachkommt – und auch anderswo wird von Unternehmen Verantwortung für den Klimawandel eingefordert. In Deutschland hat die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 deutlichen Rückenwind erhalten.

Das folgende Papier befasst sich damit, wie klimabezogene Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz abgedeckt sind und was die EU nun in ihrem Lieferkettengesetz regeln muss.

Autor:innen
Johanna Sydow
Publikationsdatum
Seitenanzahl
8
Publikationstyp
Hintergrundpapier