Damit auch grün drin ist, wo grün draufsteht

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Damit auch grün drin ist, wo grün draufsteht

Prüfkriterien müssen die Zukunftsfähigkeit von Wiederaufbauhilfen in der EU garantieren

Mit einem insgesamt 750 Milliarden Euro schweren Wiederaufbau- und Zukunftsplan will die EU vor allem die besonders betroffenen Staaten dabei unterstützen, zukunftssicher aus der coronabedingten Wirtschaftskrise zu kommen. Gleichzeitig hat die EU mit dem Europäischen Green Deal erstmals eine engagierte Reaktion auf die Klimakrise angekündigt, detaillierte Ziele und Umsetzungspakete sollen in den nächsten Monaten beschlossen werden. Doch die derzeitigen Vergabekriterien für die wirtschaftlichen Hilfen haben noch keine klaren und überprüfbaren Nachhaltigkeitskriterien, die sicherstellen, dass auch grün drin ist, wo grün draufsteht. Wenn die massive Investitionswelle aber in die falsche Richtung weist, drohen die notwendigen Emissionsreduktionen über Jahre zu scheitern.

Um die Zukunftsfähigkeit von Investitionen zu überprüfen, hat die EU jüngst einen Prüfrahmen verabschiedet: die EU-Taxonomie-Verordnung. Diese findet Anwendung auf alle Finanzprodukte innerhalb der EU. Das hat weitreichende Folgen für alle Sektoren der Realwirtschaft: Kapitalströme, etwa für die Finanzierung von Unternehmen, werden zukünftig von Investor*innen, Versicherungen und Banken anhand der Taxonomie-Kriterien bewertet und die Ergebnisse offengelegt. Investor*innen können dann transparente Entscheidungen über ihre Geldanlagen treffen und sie zukunftsfähig ausrichten. Der Prüfrahmen sieht vor, dass nachhaltige Investitionen mindestens einem der Umweltziele des Europäischen Green Deal (wie Klimaschutz- und -anpassung, aber auch Arten-, Wasser- und Meeresschutz, Kreislaufwirtschaft u. a.) zugutekommen und zugleich keinem anderen schaden dürfen. Dieses „Do No Significant Harm“-Prinzip findet bereits bei wenigen Fonds, die unter dem EU-Konjunkturpaket zusammengefasst sind, als ein Vergabekriterium Anwendung.

Die Taxonomie will aber durch die Prüfkriterien nicht nur sicherstellen, dass bereits heute als nachhaltig bezeichnete Investitionen tatsächlich grün sind. Vielmehr geht es darum, die Realwirtschaft in ihrer Transformation zu begleiten. So erlaubt die Taxonomie auch Investitionen in Wirtschaftsaktivitäten von Unternehmen, deren Geschäftsmodell aktuellnoch nicht nachhaltig ist. Voraussetzung dafür ist, dass sich das Unternehmen an klaren überprüfbaren Zielen hin zu einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell ausrichtet. Dies erlaubt es, auch energieintensive Unternehmen im Zuge der dringend notwendigen Transformation zu unterstützen. Entwickelt wurde dieser Prüfrahmen ursprünglich für private Investitionen, kann und muss aber auch auf öffentliche Investitionen, wie die Wirtschaftshilfen, angewendet werden.

Die Bewältigung der Covid-19 Pandemie darf das Erreichen der EU-Klimaziele nicht gefährden, indem sie fossile Strukturen zementiert. Sie kann aber den wirtschaftlichen Wiederaufbau so voranbringen, dass sie dringend notwendige Investitionen in das klimafreundliche Europa von morgen ermöglicht. Das bedeutet, die Auszahlungen aus dem EU-Wiederaufbaufonds an die Mitgliedstaaten konsequent an den Prüfkriterien für nachhaltige Investitionen auszurichten und die transformative Wirkung dieses Instruments zu nutzen.

Franziska Marten, Milena Ostrower & Luisa Hübschen


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