Klimaschutz in die EU-Agrarpolitik!
Klimaschutz in die EU-Agrarpolitik!
Um das 2015 im Klimaabkommen von Paris vereinbarte Ziel zu erreichen, die Erderwärmung bis Ende des Jahrhunderts auf deutlich unter 2 Grad, möglichst nah an 1,5 Grad zu begrenzen, muss auch die Landwirtschaft ihre Emissionen praktisch auf null reduzieren.
In einem vom Bundesumweltministerium im Rahmen der Europäischen Klimainitiative (EUKI) geförderten Projekt analysiert das Europäische Umweltbüro (EEB) zusammen mit Germanwatch und Organisationen aus vier weiteren EU-Mitgliedsländern Maßnahmen, mit denen der Ausstoß von Treibhausgasen in der Landwirtschaft verringert werden kann. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei auf möglichen Umsetzungsbarrieren für die LandwirtInnen, sowie auf etwaigen Zielkonflikten zum Beispiel zu biologischer Vielfalt oder Luftqualität.
Die Europäische Kommission hat am 1. Juni ihren Vorschlag für die Neugestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorgestellt. Danach sollen die Mitgliedsstaaten strategische Pläne aufstellen, mit denen sie die Ziele ländliche Entwicklung, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit erreichen wollen. Dabei sollen 40 % der Direktzahlungen automatisch als Beitrag zum Klimaschutz angerechnet werden. Dieser Ansatz lässt jedoch die damit tatsächlich erzielte Reduktion der Treibhausgase gänzlich außer Acht. Zudem könnte diese Methode dazu genutzt werden, Praktiken, welche unseren gemeinsamen Klimazielen entgegenstehen, als Beitrag zum Klimaschutz an- und schönzurechnen. Ein Beispiel hierfür ist der Anbau von Biomasse (Mais) auf Moorböden. Entsprechend wurde diese Anrechnungsmethode auch bereits vom Europäischen Rechnungshof kritisiert.
Debatte über Maßnahmen notwendig
Im Rahmen des Projekts wurde eine Reihe von Maßnahmen diskutiert, die bei richtiger Anwendung zu Emissionsminderungen führen.
Eher technische Ansätze umfassen das Abdecken von Gülletanks und -gruben oder den effizienteren Einsatz von Stickstoffdünger. Solche Maßnahmen können auch im bestehenden intensiven Agrarsystem relativ schnell umgesetzt werden. Auch Maßnahmen um den Gehalt des Kohlenstoffs im Boden zu erhalten und zu steigern (belassen von Ernterückständen, Mulchsaat) erfordern keine grundlegenden Änderungen.
Technische Maßnahmen und der alleinige Fokus auf eine Senkung der Emissionsintensität werden jedoch nicht ausreichen. Zudem zeigt beispielsweise der jüngste Emissionsanstieg in Irlands Milchsektor, trotz vorhandener Agrar- Klimaschutzmaßnahmen, wie notwendig eine ganzheitliche Perspektive ist. Hier müssen sich auch Konsum- und Handelsstrukturen verändern und es muss eine Betrachtung der Emissionen entlang der Lieferkette erfolgen. Damit werden auch die bei der Produktion von (importierten) Futtermitteln oder synthetischen Düngemitteln entstehenden Emissionen in den Blick genommen.
Zu den Lösungen gehört etwa der Wechsel zu landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit geringerem CO2-Fußabdruck (vor allem von tierischen zu pflanzlichen Lebensmitteln), an einigen Standorten der Übergang zur Agroforstwirtschaft oder die Wiedervernässung von Moorböden. Diese haben oft gleichzeitig positive Nebeneffekte für Biodiversität, Tierwohl und eine gesunde Ernährung.
All dies erfordert eine Debatte darüber, welche Maßnahmen langfristig den größten Nutzen für Umwelt, Klima und Gesellschaft bringen und im Rahmen der GAP gefördert werden sollten. Und nicht zu letzt sollte die GAP auch den Übergang zu einer gesünderen und nachhaltigeren Ernährung fördern.
Stephan Piskol, Europäisches Umweltbüro (EEB)