Eine gerechte Agrarpolitik nach 2020
Eine gerechte Agrarpolitik nach 2020
Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) ist seit langem darauf ausgerichtet, die Ernährungswirtschaft international wettbewerbsfähiger zu machen. Dieses Ziel drängt gesellschaftliche Anliegen wie Umwelt-, Klima-, und Tierschutz beiseite. Die Qualität der Lebensmittel leidet, hunderttausende bäuerliche Betriebe landen im wirtschaftlichen Abseits und mit ihnen viele ländliche Regionen. Die beträchtlichen finanziellen Mittel der GAP müssen gezielt auf Qualität und nachhaltige Erzeugung ausgerichtet werden. Dazu braucht es Marktregeln, die schwere Krisen wie die 2015/2016 am Milchmarkt verhindern.
Die Qualität und Vielfalt der Lebensmittel und das Gesicht der Kulturlandschaften hängen untrennbar mit den Wirtschaftsweisen zur Erzeugung der Lebensmittel zusammen. Bäuerliches Wirtschaften in seiner Vielfalt hat den Reichtum an Tier- und Pflanzenarten in unseren Landschaften mit hervorgebracht. Bäuerinnen und Bauern leisten also viel für die Gesellschaft, aber es gibt auch handfeste Probleme.
Statt wie bisher die Direktzahlungen als mit Abstand finanzstärkstes Instrument der Agrarpolitik weiter pauschal je Hektar Nutzfläche zu zahlen, schlägt die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) vor, damit konkrete gesellschaftliche Leistungen zu honorieren.
Jedes der oben aufgeführten Kriterien wird mit Punkten gewichtet. Je stärker ein Betrieb ein Kriterium erfüllt, desto mehr Punkte bis zur möglichen Höchstzahl erhält er. Die erreichten Punkte gehen dann in die Berechnung der betriebsindividuellen Direktzahlung ein. Je höher die Punktzahl, desto höher die Zahlung. Weil der finanzielle Aufwand für eine Leistung je Hektar. bzw je Tier mit zunehmender Hektar- bzw. Tierzahl sinkt, werden die Zahlungen degressiv gestaltet. Ab einer Schwelle von z. B. 200 ha oder 200 Großvieheinheiten werden Punkte weniger hoch vergütet. Im Gegenzug wird für Punkte für die ersten 30 Hektar pro Betrieb bzw. 30 Großvieheinheiten eine zusätzliche Prämie gezahlt, um kleinere und mittlere Betriebe gezielt zu unterstützen. Mit diesem System würden die Direktzahlungen endlich an konkrete gesellschaftliche Leistungen geknüpft und der Kostenvorteil großer Einheiten zumindest teilweise ausgeglichen.
Auch wenn die Direktzahlungen sinnvoller und gerechter gestaltet werden, erzielen LandwirtInnen weiter einen großen Anteil ihres Einkommens aus dem Verkauf ihrer Erzeugnisse. Marktkrisen, die zu einem starken Preisverfall und existensgefährdenden Einkommensverlusten führen, sollten daher so weit wie möglich vermieden werden. In die GAP müssen deshalb Instrumente aufgenommen werden, mit denen schwere Krisen wie 2015/16 bei der Milch begegnet werden kann. Zentral ist dabei die Möglichkeit, Mengen zu begrenzen, wenn ein Überangebot die Preise nach unten drückt. Zunächst sollten Erzeugerorganisationen und Branchenverbände die Mengen drosseln dürfen. Wenn dies nicht ausreicht, sollte die EU-Kommission befristete mengenbegrenzende Maßnahmen ergreifen dürfen. Damit würden ruinöse Preise in der EU genauso verhindert wie Exporte, die Betriebe in anderen Teilen der Welt, insbesondere in Entwicklungsländern, gefährden.
Ulrich Jasper & Berit Thomsen, AbL