Schutzlücken schließen: Rechtszugang für Betroffene aus dem Ausland verbessern
Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte geben international anerkannte Empfehlungen, wie Staaten ihre menschenrechtlichen Schutzpflichten im Bereich Wirtschaft umsetzen sollten und welche Verantwortung die Unternehmen selbst tragen. Als einen Teil ihrer Schutzverpflichtung müssen Staaten den Betroffenen von Menschenrechtsverstößen Zugang zu gerichtlichen und außergerichtlichen Mitteln verschaffen, damit wirtschaftsbezogene Menschenrechtsverstöße untersucht, geahndet und wiedergutgemacht werden. Der Steckbrief zeigt auf, dass der Zugang zu einer unabhängigen Justiz auch die Aufhebung von Hürden erfordert, wie sie aktuell in der deutschen Zivil- und Strafprozessordnung festgeschrieben sind.