KlimaKompakt Spezial

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EU-Parlament stimmt Emissionshandels-Richtlinie zu

Am 2. Juli 2003 hat das europäische Parlament nach der Einigung im EU-Ministerrat Anfang Dezember 2002 einem Kompromiss zur Emissionshandels-Richtlinie zugestimmt. Die abschließende Annahme im Ministerrat am 27. Oktober gilt als Formsache. Die Richtlinie soll wirkungsvolle Anreize für Klimaschutzmaßnahmen der Industrie setzen. Von ihr sind knapp die Hälfte der europäischen CO2-Emissionen betroffen.

Am 1. Januar 2005 startet bis Ende 2007 ihre Pilotphase. Diese wird von der 2. Phase gefolgt, die den Zeitraum der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls (2008 - 2012) umfasst.

Jetzt liegt es an den Mitgliedsstaaten, weitere Schritte anzugehen, um Emissionshandel handhabbar zu machen: Bis 31. März 2004 müssen diese nationale Pläne zur Zuordnung der Emissionserlaubnisse zu Sektoren und und Unternehmen (Allokationspläne) mit Basis- und Zielwerten für die Emissionen erstellen, die von der EU-Kommission auf ihre wettbewerbskonforme Umsetzbarkeit überprüft werden.

Unternehmen, die ihre Emissionsziele nicht erreichen, müssen in der Pilotphase 40 Euro pro Tonne CO2 Strafe zahlen (und die Emissionsreduktion im folgenden Kalenderjahr durchführen). In der 2. Phase erhöht sich die Strafgebühr auf 100 Euro pro Tonne.

Es folgt eine Zusammenstellung von Links zu wichtigen Texten zur Entscheidung des Europaparlaments:

Redaktion:
Germanwatch e.V.
Dr. Manfred Treber (V.i.S.d.P.), Christoph Bals, Gerold Kier

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