Acht-Punkte-Plan der Regierungserklärung vom April 2007

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Acht-Punkte-Plan der Regierungserklärung vom April 2007

In einer für die gesamte Regierung abgegebenen Erklärung hatte Bundesumweltminister Gabriel am 26. April dargelegt, wie das angestrebte 40-Prozent-Reduktionsziel bis 2020 ohne Kernenergie erreicht werden kann. Der Vergleich mit dieser selbst gesteckten Messlatte wird zeigen, ob die Kabinettsbeschlüsse den Weg zu ernsthaftem Klimaschutz in Deutschland weisen.

Es folgen Auszüge aus der Regierungserklärung "Klimaagenda 2020"  vom 26 April.

"(...) Bis 2020 sollen die Treibhausgasemissionen der EU um 30% unter das Niveau von 1990 vermindert werden, sofern sich andere Industrieländer zu vergleichbaren Emissionsreduzierungen und die wirtschaftlich weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer zu einem ihren Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angemessenen Beitrag verpflichten. In einem zweiten Schritt sollen die Industrieländer gemeinsam bis 2050 ihre Emissionen um 60 bis 80% gegenüber 1990 verringern. Ziel ist es, dass die globalen Emissionen bis 2050 um 50% unter dem Niveau von 1990 liegen. (...)

Der Umbau der Industriegesellschaft kann gelingen - mit einer ambitionierten Steigerung der Energieeffizienz und einem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien. Offensive Forschung und Entwicklung, rasche Marktdurchdringung für neue, effiziente Produkte, innovative Produktionsprozesse und neue Verkehrskonzepte sind die Antwort auf die Herausforderung. (...)

Wenn die EU die Treibhausgase um 30% mindern will, muss Deutschland mehr erbringen. Dies ist bereits im Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU festgehalten. Der Deutsche Bundestag hat in seinem Beschluss vom November 2006 zudem auf die Ergebnisse der Energie-Enquête-Kommission verwiesen. Danach muss Deutschland im Vergleich zum Basisjahr 1990 bis 2020 40% seiner Treibhausgasemissionen senken. (...)

Die Bundesregierung wird noch dieses Jahr mit einem neuen Klimaschutzprogramm das Maßnahmenpaket auf den Weg bringen, mit dem die Beschlüsse der Europäischen Union umgesetzt werden sollen. (...)

Kernpunkte des Klimaschutzprogramms

Erste Ergebnisse von Studien im Auftrag der Bundesregierung zeigen, dass eine Reduktion um 40% der Emissionen bis 2020 machbar ist. Die 270 Mio. t CO2e Minderung [gegenüber dem Jahr 2005] können in acht Maßnahmebereichen erbracht werden:

1. Erneuerung des Kraftwerksparks:
=> minus 30 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

2. Verdoppelung des Kraft-Wärme-Kopplungs-Anteils
=> minus 20 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

* Deswegen wird das KWK-Gesetz so novelliert, dass wirtschaftliche Anreize zur Modernisierung und den Bau neuer KWK-Anlagen geschaffen werden.

* Der effiziente Ausbau der Nah- und Fernwärmenetze wird verstärkt gefördert.

3. Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien auf über 27% an der Stromerzeugung: ? minus 55 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

4. Energieeffizienz im Stromverbrauch:
=> minus 40 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

5. Wärmeeinsparung durch Gebäudesanierung, effiziente Heizungsanlagen und in Produktionsprozessen
=> minus 41 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

* Verdoppelung der energetischen Sanierungsquote bei Gebäuden. (...)

* Die Energieeinsparverordnung wird 2007/2008 novelliert mit dem Ziel, die Energieverbrauchswerte von Neubauten in einem ersten Schritt ab 2009 um 30% zu senken In einer zweiten Stufe werden die Anforderungen nochmals in der gleichen Größenordnung verschärft.

6. Wärme aus erneuerbaren Energien:
=> minus 14 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

* Rechtliche Absicherung und massive Aufstockung der Fördermittel im Rahmen des Marktanreizprogramms zur Verstetigung der Förderung und zur Erhöhung der Planungssicherheit.

* Verbindliche Vorgabe der Nutzung Erneuerbarer Energien bei Neubauten und der grundlegenden Sanierung von Altbauten.

7. Mehr Effizienz und Erneuerbare Energien im Verkehr:
=> minus 30 Millionen Jahrestonnen CO2 (...)

Mit technischen Maßnahmen (wie Motoren, die weniger Kraftstoff benötigen, geringeren Motorleistungen, Leichtbauweise) und mit kraftstoffsparender Fahrweise lassen sich bis 2020 bei Pkw um bis zu 40% der spezifischen CO2-Emissionen einsparen. Zudem muss der Verkehr - insbesondere wesentliche Teile des Güterverkehrs - in Zukunft stärker von der Straße auf die Schiene und auf Binnenschiffe verschoben werden.

Deswegen werden in diesem Bereich vorerst folgende Maßnahmen ergriffen:

* CO2-Grenzwerte für PKW (...)

* CO2-Orientierung der KfZ-Steuer (...)

* Biokraftstoffe (...)

* Effizienz des Güterverkehrs erhöhen (...)

* Stärkung der Wettbewerbsposition der Bahn (...)

* Flugverkehr (...)

8. Maßnahmen im Nicht-Energie-Bereich:
=> minus 40 Mio. Jahrestonnen (...)"
 

Quelle: http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/hintergrund_klimaagenda.pdf