Teilschulderlass in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme

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Teilschulderlass in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme

Im Gebäudebestand als dem Bereich, in dem langfristig mit die größten Emissionsreduktionen zu erzielen sind, wird von Bauherrn oft die Gelegenheit verpasst, bei einer anstehenden Renovierung energiesparende Maßnahmen nach dem Stand der Technik umzusetzen. Damit wird in Kauf genommen, in den kommenden 30 bis 50 Jahren bei steigenden Energiepreisen "neue Altbauten" beheizen zu müssen. Am 6. Mai unterzeichneten die Bundesregierung und die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) einen Vertrag, womit jährlich zusätzlich 160 Mio Euro für Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudebereich bereitgestellt werden.

Germanwatch bringt Auszüge aus der begleitenden Presseerklärung:

"(...) Damit werden die Fördermöglichkeiten in diesem Bereich erheblich erweitert. U.a. wird die Förderung der erneuerbaren Energien ausgebaut und der Austausch von Kohle-, Öl- und Gasöfen künftig als Einzelmaßnahme gefördert. Die Gelder werden von der KfW vergeben.

(...) Die Bundesregierung stellt seit 2001 im Rahmen ihres Klimaschutzprogramms insgesamt 1 Mrd. Euro Haushaltsmittel bis 2005 für Klimaschutzmaßnahmen im Wohngebäudebestand bereit. (...) Bisher konnten mehr als 27.000 Kredite mit einem Volumen von über 1,4 Mrd. Euro vergeben werden. Aus dem Aufkommen der Ökosteuer werden nun zusätzlich 160 Mio. Euro jährlich bereitgestellt, damit stehen bis 2005 pro Jahr 360 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundesbauminister Manfred Stolpe: '(...) Unser Ziel ist es, dass diese Gebäude [gemeint ist der Altbaubestand, d.Red.] zukünftig nicht mehr Energie verbrauchen als moderne Neubauten. (...) '

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: '(...) Das Gebäudesanierungsprogramm dient nicht nur dem Klima, sondern schafft und sichert dauerhaft auch Arbeitsplätze im Baugewerbe und Handwerk. Klimaschutz wird immer mehr zu einer Jobmaschine. (...)'

Die Ausweitung des Programms umfasst folgende Förderkomponenten:

Bei der energetischen Sanierung von vor 1979 errichteten Wohngebäuden, die das Ziel hat, denselben zulässigen Primärenergiebedarf wie bei Neubauten nach der Energieeinsparverordnung zu erreichen, kann künftig eine Teilschuld in Höhe von 20 Prozent der Darlehenssumme erlassen werden.

Der Austausch von Heizungen (Gas-, Öl- und Kohleeinzelöfen, Kohlezentralheizungen sowie Nachtspeicherheizungen) und der Ersatz von alten Standardkesseln durch Brennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen werden als Einzelmaßnahme gefördert.

Die Errichtung oder der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 (d.h.: Jahresprimärenergiebedarf nicht mehr als 40 kWh/qm) einschließlich Passivhäusern wird gefördert (Energiesparhaus 60 wird weiterhin im KfW-Programm zur CO2-Minderung gefördert).

Verbesserte Förderung (im Maßnahmenpaket 4) für Maßnahmen, die eine jährliche CO2-Einsparung zwischen 30 und 35 kg/qm bzw. zwischen 35 und 40 kg/qm Gebäudenutzfläche erbringen."

Quelle: Gemeinsame Pressemitteilung BMVBW / BMU / KfW vom 6.5.03