Pressemitteilung | 10.01.2019

Klageabweisung im KiK-Fall zeigt gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem

Brot für die Welt, CorA-Netzwerk, Germanwatch und MISEREOR fordern Handeln der Politik
Pressemitteilung

Berlin (10. Jan. 2019) – Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem und ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik. Nach Auffassung der Kläger hatte KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen bei dem Zulieferbetrieb Ali Enterprises. Bei dem Brand im September 2012 waren 258 Menschen gestorben.

„Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen- und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt die Abweisung der Klage leider sehr deutlich“, sagt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks. „Wir brauchen dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.“

Bei der Abweisung der Klage folgte das Dortmunder Gericht auf Grundlage des pakistanischen Rechts dem Antrag von KiK auf Verjährung, obwohl das Unternehmen zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet hatte. „Der KiK-Fall zeigt, dass freiwillige Zusagen von Unternehmen Rechtssicherheit nicht ersetzen können“, erklärt Maren Leifker, Referentin für Menschenrechte bei Brot für die Welt. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und diese eklatante Rechtslücke schließen, die bei vielen Auslandsgeschäften deutscher Unternehmen besteht.“

Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, erklärt: „Die Klage verdeutlicht auch Lücken im Prozessrecht. Denn bisher sind die Hürden für Betroffene kaum überwindbar um ihr Recht durchzusetzen. Viel zu knappe Verjährungsfristen, die fehlende Möglichkeit von Sammelklagen und unrealistische Anforderungen an die Beweiserbringung torpedieren den Rechtsanspruch der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden. Die vom Bundesjustizministerium angekündigte Informationsbroschüre ersetzt nicht die notwendigen Rechtsreformen.“

Armin Paasch, Experte für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR, ergänzt: „Nötig ist ein deutsches Gesetz, das für ausländische Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und deutsche Unternehmen gleichermaßen Rechtssicherheit schafft.“

Zum CorA-Netzwerk:
Im CorA-Netzwerk (CorA = Corporate Accountability) setzen sich mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände für gesetzliche Rahmensetzungen zu Unternehmensverantwortung ein. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die KiK-Klage angestoßen hat, ist ebenso wie Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR Mitglied im CorA-Netzwerk.