Meldung | 09.12.2022

Branchendialog Automobil: Zivilgesellschaft kritisiert den Ausstieg von VW aus geplantem Beschwerdemechanismus

Titelseite der Stellungnahme

Im Rahmen der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) führt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Branchendialoge durch. Ziel der Dialoge ist es unter anderem, Unternehmen dabei zu unterstützen, die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNLP) zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht angemessen umzusetzen.

Mithilfe des NAP-Branchendialog Automobil soll etwa ein unternehmensübergreifender Beschwerdemechanismus für automobile Lieferketten in Mexiko aufgebaut werden. Volkswagen hat nun seinen Ausstieg aus dem geplanten Beschwerdemechanismus angekündigt. Das Unternehmen begründet den Ausstieg damit, dass der geplante Beschwerdemechanismus „keine ausreichenden Vorteile gegenüber den bestehenden Beschwerdesystemen bei VW“  biete. Dieser Einschätzung widersprechen die am Branchendialog Automobil beteiligten zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie die Organisationen und unabhängigen Expert:innen der mexikanischen Zivilgesellschaft ausdrücklich.

 

 


Wesentliche Vorteile des unternehmensübergreifenden Beschwerdemechanismus gegenüber unternehmensindividuellen Mechanismen sind nach Ansicht der beteiligten Organisationen:

  • starke Einbeziehung von Rechteinhaber:innen,
  • Offenheit für Beschwerden entlang der gesamten Lieferkette,
  • Erhöhung des Einflussvermögens der Unternehmen auf vorgelagerte Lieferkettenstufen,
  • Transparenz und Unabhängigkeit des Verfahrens,
  • zusätzlicher Fokus auf die umfassende Prävention von Menschenrechtsverletzungen.