Der Bayerische Bauernverband hat als Körperschaft des öffentlichen Rechts von Freistaats wegen den Auftrag, Interessen der gesamten Landwirtschaft wahrzunehmen. Damit genießt er eine Sonderstellung in Deutschland. Was folgt aus diesem Privileg – außer der Erstattung von Unkosten?
„Der Bayerischen Staatsregierung ist es im Sinne effizienter Abstimmungsprozesse ein besonderes Anliegen, dass die Interessen der gesamten Landwirtschaft durch einen Einheitsverband gebündelt werden“, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten zur Sachlage.
Tatsächlich fördert das Ministerium auf diese Weise einen undemokratischen Prozess, denn die Positionen anderer Vertretungen der Landwirte werden kaum gehört. Das hat Folgen für die Gesetzgebung bis nach Brüssel. Denn eine der Aufgaben des BBV umfasst „Mitwirkung bei der Entwicklung und Umsetzung von Gesetzen, Verordnungen, Bekanntmachungen und Richtlinien der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates Bayern“.
Ist diese Sonderstellung eines Berufsverbands gegenüber anderen unabänderlich? Wie schlägt sich die Mitwirkung des Einheitsverbands in der Gesetzgebung nieder? Mit Blick auf die für 2020 angekündigte EU-Agrarreform ist die Beantwortung dieser Fragen von brennendem Interesse.
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Veranstaltungsort
Deutschland