Pressemitteilung | 06.09.2021

Chance nutzen: Wichtigste Antibiotika für Menschen bewahren

Zur kommenden Abstimmung im EU-Parlament: Germanwatch ruft Parlamentarier dazu auf, für die Überarbeitung eines zentralen Antibiotika-Rechtsakts zu stimmen
Pressemitteilung

Berlin (06. Sept. 2021). Antibiotika mit höchster Priorität für die medizinische Behandlung von Menschen müssen vom Einsatz in der industriellen Tierhaltung ausgeschlossen werden. Dies intendiert ein aktuell stark debattierter Einspruch auf EU-Ebene, dessen Kernanliegen die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation Germanwatch unterstützt. Im Vorfeld einer finalen parlamentarischen Abstimmung zum Einspruch legt Germanwatch ein Hintergrundpapier vor, das für mehr Klarheit in der Debatte sorgen soll.

Die Wirksamkeit von Antibiotika zu bewahren, gilt als eine der vordringlichsten globalen Aufgaben. Schon heute zählen die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen zu einer der größten Gesundheitsgefahren für Menschen – oft genug bereits mit tödlichem Ausgang. „Von erheblicher Bedeutung sind vor allem die Antibiotika, die für Menschen meist das letzte oder bei manchen Erkrankungen sogar das einzige wirksame Mittel darstellen. Ihr regelmäßiger und noch immer massenhafter Einsatz in der industriellen Tierhaltung führt nachweislich zur Ausbildung resistenter Erreger und darf daher nicht länger zugelassen sein. Es liegt nun in der Hand des EU-Parlaments, schon bald die entscheidenden politischen Weichen dafür zu stellen“, sagt Konstantinos Tsilimekis, Referent für Landwirtschaft, Tierhaltung und Antibiotika bei Germanwatch.

Hintergrundpapier liefert Zusammenfassung und Bewertung der aktuellen Debatte

Zur Diskussion steht aktuell der Entwurf eines sog. delegierten Rechtsakts, der im Rahmen der neuen EU-Tierarzneimittelverordnung klare Kriterien für die Bestimmung von allein der Humanmedizin vorzubehaltenden Antibiotika liefern soll. Gegen diesen Entwurf der EU-Kommission wurde vom Parlamentarier Martin Häusling Einspruch eingelegt, da die bisherige Ausgestaltung der Kriterien ausgerechnet die Antibiotika nicht voll erfassen würde, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Antibiotika mit höchster Priorität für den Menschen („critically important antimicrobials highest priority“) eingestuft werden.

Tsilimekis: „Der Einspruch bietet die große und vorerst letzte Chance, den delegierten Rechtsakt noch einmal entscheidend zu überarbeiten und damit zu wirklich starken Antibiotika-Regulierungen in Europa und darüber hinaus zu deutlich mehr Tierschutz zu kommen – so wie es eigentlich auch im Interesse der EU-Kommission liegt. Neben den Chancen wollen wir mit unserem Hintergrundpapier den eigentlichen politischen Prozess verständlicher machen und vor allem auch fehllaufenden Bedenken etwa bezüglich der zukünftigen Behandlung von Haustieren begegnen, die in den letzten Wochen gegen den Einspruch in der öffentlichen Debatte laut geworden sind.“

Nachdem bereits der Umwelt- und Gesundheitsausschuss (ENVI) des Parlaments für den Einspruch gestimmt hat, wird darüber voraussichtlich in der dritten Septemberwoche im Plenum des Parlaments abschließend entschieden.