
Germanwatch kritisiert die geplanten Änderungen am Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), die das Gesetz deutlich abschwächen und seine präventive Wirkung beeinträchtigen würden. In seiner Stellungnahme zum neuen Referentenentwurf lehnt Germanwatch insbesondere die Abschaffung der Berichtspflichten (§10 LkSG) ab, da diese Transparenz schaffen und die ernsthafte Befolgung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten durch Unternehmen fördern. Auch die vorgesehene Einschränkung der Bußgelder bei Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten sowie deren Abschaffung bei Verstößen gegen umweltbezogene Sorgfaltspflichten (§24 und §2 Abs. 3 LkSG) heben wir als problematisch hervor. Germanwatch warnt davor, in diesen Kernbereichen künftig keine effektiven Sanktionen mehr zu verhängen und damit zentrale Anreize für Unternehmen wegfallen zu lassen. Wir sehen darüber hinaus keine Notwendigkeit für gesetzliche Änderungen, die Mittelständler entlasten, sondern empfehlen eine verbesserte Umsetzung der bestehenden Vorgaben.