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Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Erste Seite einer Stellungnahme zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen

Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) hat Germanwatch eine Stellungnahme mit klaren Empfehlungen vorgelegt. Darin spricht sich Germanwatch für eine rechtssichere und praxisgerechte Umsetzung der CSRD aus, die Unternehmen Planungssicherheit gewährt und einen deutschen Sonderweg bei der Umsetzung der CSRD vermeidet. 

Germanwatch sieht insbesondere den Vorschlag des Bundesjustizministeriums kritisch, die Schwellenwerte für die Berichtspflicht auf 1.000 Mitarbeitende anzuheben. Dies ist europarechtswidrig, führt zu Wettbewerbsverzerrungen und nimmt wichtige mittelständische Unternehmen aus der Verantwortung. Wir sprechen uns zudem für die Zulassung weiterer unabhängiger Prüfer:innen und die Aufnahme kapitalmarktorientierter Förderbanken unter die Berichtspflicht der CSRD aus. Ferner plädieren wir für eine Reform des Standardsetzungsprozesses, da die Satzungsziele des vom Bundesjustizministerium beauftragten Standardsetzers, des Deutschen  Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC), nicht mit dessen Mandat übereinstimmen. Das Bundesjustizministerium schreibt vor, dass der DRSC sowohl im öffentlichen als auch im gesamtwirtschaftlichen Interesse handeln soll, in die Satzung des DRSC hat allerdings nur letzterer Aspekt Eingang gefunden. 

Germanwatch resümiert: Eine ambitionierte, konsistente und fair ausgestaltete Umsetzung der CSRD ist entscheidend, um die Transformation der Wirtschaft transparent, planbar und zukunftsfähig zu gestalten.

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