Aktuelles zum Thema
Heute vor acht Jahren hat der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya seine zivilrechtliche Klage gegen RWE beim Landgericht in Essen eingereicht. Was damals seinen Anfang nahm, ist heute einer der weltweit meistbeachteten Präzedenzfälle für die Frage geworden, ob einzelne Großemittenten für den Schutz vor Klimarisiken aufkommen müssen. Helfen Sie mit, dass wir auch die nächsten Schritte für mehr Klimagerechtigkeit gehen können.
Aktuell wird auf europäischer Ebene über ein EU-Lieferkettengesetz verhandelt. Kommission, Parlament und Rat sind sich bislang noch nicht darüber einig, wie das Gesetz konkret ausgestaltet werden soll. In diesem Papier untersuchen wir mehrere Fälle von Umweltzerstörung in den Wertschöpfungsketten europäischer Unternehmen – von Pesitzideinsatz bis zu intensiver Landnutzung. Darauf aufbauend analysieren wir, inwiefern diese Fälle von den derzeit verhandelten Vorschlägen für ein EU-Lieferkettengesetz abgedeckt werden. Dabei zeigt sich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen den drei Positionen gibt.
Der Abbau von Lithium birgt zahlreiche umweltbezogene und menschenrechtliche Risiken. Im Rahmen des Branchendialogs Automobil hat Germanwatch daher in der „Projektgruppe Lithium“ gemeinsam mit Akteur:innen aus Industrie und Politik „Qualitäts- und Handlungsempfehlungen für einen verantwortungsvollen Lithiumabbau“ erarbeitet. Das Papier identifiziert vier Risikofelder und gibt Empfehlungen, wie diese durch Lithium-abbauende und Lithium-einkaufende Unternehmen in der Lieferkette adressiert werden können. Germanwatch trägt die Empfehlungen grundsätzlich mit. Wir sehen jedoch einige zentrale Lücken, um eine global nachhaltige und gerechte Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen zu erreichen.
In den globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten vieler Unternehmen kommt es immer wieder zu tödlichen Unfällen, Umweltkatastrophen und schweren Menschenrechtsverletzungen. Es wichtig, dass die Betroffenen dann für ihre Rechte einstehen können, Wiedergutmachung erfahren und die entsprechenden Risiken in Zukunft minimiert werden. Das vorliegende Positionspapier betrachtet, inwiefern sogenannte operative Beschwerdemechanismen im derzeit verhandelten europäischen Lieferkettengesetz einen Teil dazu beitragen können.
Sind Unternehmen rechtlich dazu verpflichtet, ihre CO2-Emissionen im Einklang mit dem 1,5-Grad-Limit zu reduzieren? Ein von Germanwatch in Auftrag gegebenes Gutachten zeigt: Unternehmen müssen schon heute darlegen, inwiefern ihre Entscheidungen mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar sind. Allerdings fehlt eine Rechtsgrundlage, die alle Details klärt und bestehende Rechtsunsicherheit abbaut – das derzeit verhandelte EU-Lieferkettengesetz könnte diese Lücke schließen.
Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch begrüßt die heute im Europaparlament verabschiedete Position zum EU-Lieferkettengesetz. Mit der Entscheidung wurde ein – maßgeblich von deutschen Unions- und FDP-Europaabgeordneten getragener – Versuch abgewendet, den von ihren eigenen Fraktionen mitverhandelten Kompromiss in letzter Sekunde noch zu verwässern. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Bereichs Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Das Parlament hat sich heute klar für ein Lieferkettengesetz ausgesprochen, das sich an internationalen Standards orientiert. Es werden nicht nur die Menschenrechte und die Umwelt umfassend geschützt, sondern auch Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung ernst genommen. Bei den Möglichkeiten für Betroffene, ihre Rechte wahrzunehmen, bleiben die Hürden allerdings weiter zu hoch.“
Die Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch fordert vor der morgigen Abstimmung im EU-Parlament die EVP-Abgeordneten aus Deutschland auf, den Kompromissvorschlag zum europäischen Lieferkettengesetz nicht weiter zu verwässern. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Den vorliegenden Kompromissvorschlag hat auch der deutsche EVP-Politiker Axel Voss mitverhandelt und deutlich die EVP-Handschrift hinterlassen. Er enthält aus der Perspektive von Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen und Umweltverstößen bereits starke Abschwächungen. Der Kompromiss darf nun nicht weiter verwässert oder verschleppt werden."
Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments hat heute seine Positionierung zum EU-Lieferkettengesetz beschlossen. Die Initiative Lieferkettengesetz begrüßt die Einigung, kritisiert aber die weitreichenden Abschwächungen, die Abgeordnete der CDU und CSU im Vorfeld durchgesetzt hatten. So sollen Konzerne laut Rechtsausschuss nicht unmittelbar für Schäden haften, die ihre ausländischen Tochterunternehmen verursacht haben. Die Vorschläge des Ausschusses gelten als wegweisend für die Abstimmung zum EU-Lieferkettengesetz im Europäischen Parlament am 1. Juni.
Deutsche Maschinen sind ein Exportschlager. Das hat auch Schattenseiten: Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus beliefern zahlreiche Sektoren, in denen es immer wieder zu massiven Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden kommt – und ihre Produkte und Dienstleistungen spielen dabei teilweise eine nicht unerhebliche Rolle. Diese Studie formuliert Empfehlungen, wie Unternehmen dieser Verantwortung gerecht werden können und wie bestehende Regulierungslücken in Deutschland und der EU geschlossen werden sollten.
Die deutsche Bundesregierung erarbeitet aktuell eine neue Rohstoffsicherungsstrategie. Deutschland zählt weltweit zu den Top 5 Verbrauchern metallischer Rohstoffe. Mit dieser überproportionalen Beanspruchung macht sich Deutschland mitverantwortlich für desaströse menschenrechtliche und umweltbezogene Schäden in Abbauregionen dieser Rohstoffe.
Deshalb fordern wir gemeinsam mit 25 weiteren Organisationen im Verbund des AK Rohstoffe, dass die neue Rohstoffsicherungsstrategie eine Rohstoffwendestrategie werden muss.