Wird Emissionshandelssystem der EU zum Schrittmacher?

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Wird Emissionshandelssystem der EU zum Schrittmacher?

Pünktlich in der Woche vor dem Beginn des Klimagipfels in Marrakesch hat die EU-Kommission am 23. Oktober ein dreiteiliges "Ratifizierungspaket" zum Kyoto-Protokoll verabschiedet und an das EU-Parlament sowie an den Ministerrat weitergeleitet.  Bemerkenswert daran ist, dass das Kyoto-Protokoll nicht nur ratifiziert, sondern im gleichen Zug auch die auf EU-Ebene notwendigen Maßnahmen zu seiner Umsetzung beschlossen werden sollen. Mit dem Aktionsplan der EU wird das Göteborg-Mandat der Europäischen Staats- und Regierungschefs vom Juni 2001 umgesetzt.

1. Ratifizierungsvorschlag

Artikel 5 des 'Vorschlags für eine Entscheidung des Rates' verpflichtet die Mitgliedsstaaten, geeignete Maßnahmen zu treffen, um ihre Ratifikationsinstrumente gleichzeitig mit der EG zu hinterlegen. Um das politische Ziel der EU einzuhalten, das Inkrafttreten des Protokolls zum Zeitpunkt des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg vom 2. bis 11. September 2002, soll die Ratifikationsurkunde spätestens am 14. Juni hinterlegt werden. Dies ermöglicht das Inkrafttreten des Protokolls 90 Tage später, am 11. September, dem letzten Tag des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung.

Die Begrenzungs- oder Reduktionsziele für die einzelnen EU Staaten waren im Lastenteilungsbeschluss ('burden sharing') vom 16. Juni 1998 vereinbart worden.

Vollständiger Text unter:
http://europa.eu.int/comm/environment/climat/docs.htm

2. Politiken und Maßnahmen

Für die EU-Kommission ist klar, dass die Maßnahmen von Mitgliedsländern als auch von der Gemeinschaft verstärkt werden müssen, wenn die EU ihre Treibhausgasemissionen bis zum Zeitraum 2008-2012 um 8 % unter die Werte von 1990 senken will, wie im Kyoto-Protokoll vereinbart.

Der EU-Umweltministerrat hat deshalb die Kommission gebeten, eine Liste mit prioritären Maßnahmen auf Gemeinschaftsebene zu erstellen.

Die Kommission startete daraufhin im Juni 2000 das Europäische Klimaänderungs-Programm (ECCP). Neben dem Emissionshandel wurden in diesem Prozess als prioritär identifiziert: Dies sind die Förderung Erneuerbarer Energien, die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden, Effizienzstandards für Geräte, Energy Demand Management, Kraftwärmekopplung, Regulierung fluorierter Gase und Anreize für Verkehrsträgerwechsel.

Eine Übersicht über die zahlreichen Vorschläge der sechs Arbeitsgruppen zum ECCP findet sich unter:
http://europa.eu.int/comm/environment/climat/eccp.htm

3. Richtlinienvorschlag zum Emissionshandel

Es soll ein gemeinsamer Emissionsmarkt für den Handel zwischen Unternehmen aus 30 Annex B-Staaten (EU, Beitrittskandidaten, Europäischer Wirtschaftsraum) entstehen. Er soll kompatibel mit den Kyoto-Regeln sein, die den Emissionshandel zwischen Staaten regeln.

Es werden anlagenspezifische Genehmigungen erteilt, die nicht transferierbar sind, die Überprüfungs- und Berichtspflichten regeln sowie festlegen, dass Zertifikate (Allowances) entsprechend den jährlichen Emissionen gehalten werden müssen. Die Zertifikate werden von den EU-Staaten verteilt, gestatten jeweils eine Tonne CO2-Äquivalent auszustoßen und sind in der gesamten EU handelbar. Auch schon in der "Learning-by-doing-Phase" (2005-2007) ist die Richtlinie verpflichtend für alle darin definierten Anlagen. [Anm.: Um diesen Punkt, ob der Emissionshandel schon ab 2005 oder erst ab 2008 für alle betroffenen Anlagen verbindlich sein soll, gibt es die heftigsten Debatten.] Zumindest in dieser Phase sollen die Zertifikate nach dem Bestandsschutzprinzip kostenfrei vergeben werden.

Die Staaten haben - orientiert an gemeinsamen Kriterien - viel Flexibilität bei der Allokation, müssen den Allokationsplan aber der EU-Kommission zur Überprüfung vorlegen. Bei Nichterfüllung der Ziele muss das Unternehmen in der ersten Phase 50 Euro und dann 100 Euro pro Tonne CO2-Äquivalent oder, wenn das mehr ist, das Doppelte des Marktpreises zahlen. Außerdem muss der Klimaschaden wieder gut gemacht werden. Zu Beginn werden lediglich die CO2-Emissionen aus einer beschränkten Zahl von Aktivitäten - 46 % der EU-CO2-Emissionen - einbezogen. Dazu zählen "große" Energieumwandlungsanlagen, Raffinerien, Kokereien, Eisenhütten, Zementwerke, Glas-, Keramik- und Papierfabriken ("groß" wird jeweils für jede Anlage definiert).

Bis Ende Dezember 2004 wird die Kommission einen Vorschlag vorlegen, um weitere Sektoren und andere Treibhausgase einzubeziehen, sofern für diese das Monitoring gesichert ist.

Der Vorschlag ist zu finden unter:
http://europa.eu.int/comm/environment/climat/emission.htm
 

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