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Das Biosafety-Protokoll

Kurz und Bündig

 

Die 1992 unterzeichnete UN-Konvention über biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity, CBD) wurde bereits von 174 Staaten ratifiziert. Sie erkennt die souveränen Rechte der Staaten über ihre biologischen und genetischen Ressourcen an. Die Konvention fordert für die traditionelle Anwendung biologischer Ressourcen und Wissenssysteme den Schutz und die Einhaltung der Rechte der bäuerlichen Gemeinden und indigenen Völker. Anfang 2000 wurde in Montreal von den Unterzeichnern dieser Konvention ein Zusatzprotokoll über die biologische Sicherheit (Biosafety-Protocol) als Anhang zur CBD angenommen. Darin werden internationale Regeln für den Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GMO) aufgestellt. Dieses nach seinem Verhandlungsort benannte "Cartagena-Protokoll" wird den Unterzeichnern erlauben, Importe von genetisch veränderten Sorten oder Agrarprodukten zu verhindern, ohne daß sie den wissenschaftlichen Nachweis über deren schädigende Wirkung erbringen müssen.

Martina Schaub