WTO

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In den internationalen Wirtschaftsbeziehungen wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein dichtes Geflecht unterschiedlichster Abkommen und Normen entwickelt. Dazu zählen auf der einen Seite die Übereinkommen der World Trade Organization (WTO) und ihres Vorgängers GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) und auf der anderen Seite regionale Abkommen wie die Verträge der EU oder das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) sowie bilaterale Abkommen. Sie alle haben in erster Linie den Zweck, den freien Handel weltweit zu erleichtern. Ziel der WTO ist es, Handelshemmnisse aller Art abzubauen und Zölle zu senken. Sie hat derzeit 134 Mitgliedsländer, davon sind rund 100 Entwicklungsländer, ihr Sitz ist in Genf. Die WTO kontrolliert die Einhaltung ihrer für die Mitgliedsländer verbindlichen Regeln, wacht über die nationale Handelspolitik der Mitgliedsstaaten und schlichtet Handelsstreitigkeiten. Die Entscheidungen über neue Handelsregeln werden im Konsens der Mitgliedsländer getroffen. Aus dieser Machtfülle ergibt sich für die Regierungen, daß sie alle nationalen Gesetze und bilateralen Abkommen in Einklang mit den WTO-Regeln bringen müssen.               

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