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WTO und Bananenmarkt

 

Die seit 1.1.1999 gültige EU-Bananenmarktordnung verstößt nach dem letzten Schiedsspruch gegen die WTO-Regeln. Die EU wird diesmal keine Berufung einlegen, sondern versuchen, die Marktordnung zu ändern, entweder durch eine Weiterentwicklung des Quotensystems oder eine Zoll-Lösung. Es geht der EU dabei darum, Bananen aus AKP-Staaten begünstigt zu behandeln. Die WTO hat zwar keine Einwände gegen ein Quotensystem,  jedoch sind spezielle Quoten für AKP-Staaten nicht gestattet. EUROBAN, der europäische Zusammenschluß von NGOs zum Bananenhandel, plädiert für eine Zoll-Lösung mit einer Reinvestition der Einnahmen in eine kleinbäuerliche, sozial- und umweltverträgliche Produktion.

MS

 

 

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