Blogpost | 17.07.2023

Erstes Gutachten des EU-Klimabeirats zum 2040-Ziel: Das Notwendige mit dem Möglichen kombinieren

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Der neu geschaffene Europäische Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel hat ein wegweisendes Gutachten zum 2040-Klimaziel der EU vorgelegt. Sein Vorschlag, der die EU-Entscheidung vorbereiten soll, kombiniert das Notwendige beim Klimaschutz mit dem Möglichen. Hauptbotschaft: Die EU sollte das Tempo beim Klimaschutz zu Hause bis 2040 erhöhen und sich zusätzlich deutlich mehr in Klimapartnerschaften mit anderen Staaten engagieren. Beide Strategien zusammen ermöglichen erst, dass die EU ihrer internationalen Verantwortung gerecht werden und ihren Beitrag zum Einhalten des Pariser Abkommens leisten kann. Die Europäische Kommission sollte die Empfehlungen der 15 Wissenschaftler:innen für die Entwicklung ihres Vorschlags für das 2040-Klimaziel der EU nun als Grundlage nehmen.

Der Europäische Wissenschaftliche Beirat zum Klimawandel (ESABCC) wurde mit dem EU-Klimagesetz 2020 ins Leben gerufen und ist mit 15 Wissenschaftler:innen besetzt. Seine Rolle ist dort folgendermaßen geregelt: Spätestens im Juni 2024 muss die Europäische Kommission einen Vorschlag für ein EU-Klimaziel 2040 vorlegen, das anschließend zwischen Europäischem Parlament und Rat verhandelt wird, und dafür die Expertise des Beirates heranziehen. Andere Aufgaben beinhalten zum Beispiel die Überprüfung, wie kohärent die EU-Gesetzgebung mit den Klimazielen ist.

Der gerechte Beitrag der EU zum Erreichen des Pariser Abkommens steht laut des Gutachtens „Scientific advice for the determination of an EU-wide 2040 climate target and a greenhouse gas budget for 2030–2050“ des ESABCC auf drei Säulen: Erstens sollte die EU ihre Treibhausgase bis 2040 im Vergleich zu 1990 um 90-95 % reduzieren. Zweitens sollte sie sich für internationale Partnerschaften einsetzen, um die Fortschritte weltweit weiter zu beschleunigen. Drittens sollte sie nach 2050 dauerhaft mehr CO2 aus der Atmosphäre holen als ausstoßen. Seine Vorschläge hat der Beirat dabei auf Machbarkeit und unerwünschte Umweltauswirkungen sowie auf Fairness geprüft.

Diese wissenschaftliche Grundlage gibt der anlaufenden Debatte zur europäischen Klimapolitik für die Zeit nach 2030 eine neue Qualität. Es ist zu begrüßen, dass der Klimabeirat Handlungsoptionen aufzeigt, die sowohl einen gerechten Beitrag der EU zu den internationalen Anstrengungen in den Blick nehmen, als auch die Machbarkeit berücksichtigen. Es ist zudem wichtig, dass bei Klimaschutzbemühungen schwere unerwünschte Nebeneffekte auf Umwelt oder Landrechte von Menschen berücksichtigt werden. Sehr relevant ist zudem, dass realistische Annahmen für den beschleunigten Ausbau von Erneuerbaren Energien getroffen werden.

Durch das Mandat des Beirats muss die Europäische Kommission dessen Empfehlungen berücksichtigen. Die Kommission sollte aber nicht nur die Empfehlung zum 2040-Ziel, sondern auch das vorgeschlagene Treibhausgasbudget von 11-14 Gigatonnen für die Zeit von 2030-2050 beachten – also die Restmenge an Treibhausgasen bis zur Klimaneutralität. Denn in der Atmosphäre sammeln sich die langjährigen Treibhausgas-Emissionen aller Jahre; das wichtigste Treibhausgas Kohlenstoffdioxid hält sich mehrere Jahrhunderte. Daher ist die Gesamtmenge (Budget) relevant, die bis zum Enddatum ausgestoßen wird, nicht nur das Enddatum selber.

Wegen der hohen Aktualität lohnt es sich, einen tieferen Blick in das Gutachten zu werfen.

Methodisches Vorgehen

Das Gutachten ist der erste umfassende Vorschlag, der ein gerechtes EU-Treibhausgasbudget identifiziert, da die Szenarien des Weltklimarates keine Empfehlungen für die Aufteilung von Emissionen geben. Die Wissenschaftler:innen des ESABCC stellen richtigerweise fest, dass das Aufteilen von Emissionen auf verschiedene Regionen nur mittels Werturteilen möglich ist, die letztlich politisch verhandelt werden müssen. Die Maßstäbe, die das ESABCC-Gutachten für einen ethisch gerechten Beitrag der EU anlegt, sind dabei nur Mindestanforderungen, dahinter sollte die EU also nicht zurückfallen:

  • Die Wahrscheinlichkeit, das 1,5°-Limit bis Ende des Jahrhunderts einzuhalten, liegt, wenn alle Staaten ihren fairen Anteil in gleichem Maße umsetzen, mit dem herangezogenen Gesamtbudget bei 50 %.
  • Der Beirat zählt die Emissionen zur Berechnung des verbleibenden EU-Treibhausgasbudgets erst ab 2020, da dies der Startpunkt der globalen CO2-Budgets ist, die der Weltklimarat IPCC vorgelegt hat (mit Unterscheidung nach jeweiliger Wahrscheinlichkeit des Einhaltens von 1,5°C).
    Für die Empfehlungen an die Europäischen Kommission berechnet der Beirat sogar nur das Treibhausgasbudget für die Zeit 2030–2050, da dies sein politischer Auftrag durch das Europäische Klimagesetz ist.
    Andere ethische Ansätze beziehen die historischen Emissionen seit Beginn der Industrialisierung Mitte des 19. Jahrhunderts, seit Beginn der Messung von CO2 in der Atmosphäre 1960, seit Gründung der Klimarahmenkonvention 1992 oder der Verabschiedung des Pariser Abkommens 2015 ein. Die Berücksichtigung der historischen, in der EU sehr hohen, Emissionen, hätte je nach Startjahr der Betrachtung zur Folge, dass der gerechterweise verfügbare Beitrag deutlich kleiner oder sogar negativ wäre, dass die EU also mehr Emissionen aus der Atmosphäre entnehmen müsste, als sie ausstößt.
  • Der Beirat setzt den Mindestmaßstab an, die weltweit noch verfügbaren Emissionen lediglich pro Kopf zu verteilen. Andere Optionen, die der Beirat vorstellt, nehmen unterschiedliche ökonomische und technologische Potentiale der Staaten zur Grundlage. Da die EU zu den weltweit wohlhabendsten und technologisch sehr fortgeschrittenen Regionen gehört (was in internationalen Klimaverhandlungen als „Capacity to act“ bezeichnet wird), gibt es auch Argumente, dass die EU schneller reduzieren muss, was das verfügbare Budget weiter verringern würde – soweit sie es angesichts ihrer technischen und ökonomischen Fähigkeiten kann. Allerdings verlieren diese Argumente an Gewicht, je kostengünstiger die Alternativen fossiler Energieträger werden und je mehr die reichen Staaten und internationalen Institutionen die ärmeren Staaten beim Umbau unterstützen.
  • Der Beirat berücksichtigt die an Importen in die EU hängenden Emissionen und den internationalen Flug- und Schiffsverkehr in seinen Hauptempfehlungen nicht. Da die EU-Mitgliedstaaten viele hochemittierenden Produkte importieren, beispielsweise aus industrieller Fertigung oder in Verbindung mit Entwaldung, würden die angerechneten Emissionen in diesen Szenarien höher ausfallen (gleichzeitig müssten die Emissionen für Exporte dann auch abgezogen werden).

Ergebnisse: 90-95% Reduktion im Jahr 2040 sind machbar und notwendig

Neu ist vor allem, dass der ESABCC auch die Machbarkeit der vorgeschlagenen möglichen Bandbreite für das 2040-Klimaziel untersucht. Sein Ergebnis: 90-95 % Reduktion sind technologisch machbar – und das sogar auf unterschiedlichen technologischen Entwicklungspfaden. Die über 1.000 Szenarien, die durch eine öffentlich Ausschreibung eingereicht wurden, haben sie analysiert und in einem dreistufigen Verfahren gefiltert (das genaue Vorgehen findet sich anschaulich in Grafik 6 im Gutachten):

Zunächst sortierten die Wissenschaftler:innen Szenarien als nicht hilfreich aus, die dem Anforderungsprofil (u.a. nicht ausreichend zielscharfe Daten in Bezug auf die EU-Emissionen, keine Übereinstimmung mit den EU-Klimazielen) nicht entsprachen. In einem weiteren Schritt definierten sie Minimal-Anforderungen an Machbarkeit, wie der plausiblen Verfügbarkeit von CO2-Speichern. In einer letzten Überprüfung trafen sie dann eine Auswahl, um Szenarien mit wahrscheinlichen negativen Nebenwirkungen auszuschließen – dazu zählen sie u.a. die Verdopplung der Bioenergienutzung im Vergleich zu heute. Interessant wird vor diesem Hintergrund die kommende Arbeit des Beirats, der noch in diesem Jahr Gutachten zu Land- und Forstwirtschaft und zu CO2-Entnahmen veröffentlichen will. Dabei dürfte der Beirat einen kritischen Blick auf die Bioenergiepläne der Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission werfen.

Aus den übrig bleibenden 5-7 Szenarien wählte der Beirat für die Betrachtung möglicher Umsetzungen drei besonders aussagekräftige aus. Diese haben unterschiedliche Grundausrichtungen, beispielsweise legt eines einen besonders starken Fokus auf den Ausbau Erneuerbarer Energien, ein weiteres stärker auf Energieeffizienz und eines auf einen Technologiemix, in dem u.a. auch mehr Atomenergie im Mix verbleibt. Zu den gemeinsamen Merkmalen dieser drei Szenarien, und damit die Messlatte für die Umsetzung der Ziele, gehören:

  1. Eine nahezu vollständige Dekarbonisierung des EU-Energiesektors bis 2040, ein weitgehender Ausstieg aus Gas und der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2030, ein groß angelegter Einsatz von Wind-, Solar- und Wasserenergie und ein Rückgang der Einfuhren fossiler Brennstoffe bis 2040 auf bis zu Null, aber mindestens um die Hälfte.
  2. Ein erheblicher Rückgang des Endenergieverbrauchs bis 2040, der teilweise, aber nicht ausschließlich, auf die Umstellung auf effizientere elektrifizierte Technologien, insbesondere im Verkehrssektor, zurückzuführen ist. Die ESABCC-Untersuchung sieht allerdings „nur“ einen Rückgang von 20-40 % als machbar an. Szenarien, die stärkere Reduktionen annehmen, hat sie als unrealistisch ausgeschlossen.
  3. Die Priorisierung von Emissionsreduzierungen bei gleichzeitiger Steigerung der Kohlenstoffbindung sowohl im Landsektor als auch durch neue Technologien. Alle drei Szenarien gehen von einer raschen Ausweitung der Kohlenstoffbindung aus. Ihre Umsetzung birgt jedoch Risiken in Bezug auf Machbarkeit, potentielle Landnutzungskonflikte und technologische Unwägbarkeiten, die es zu bewältigen gilt.

Das Tempo in der EU muss erhöht werden – auch schon vor 2030

Der ESABCC hat sein Mandat durch das Europäische Klimagesetz erhalten, das ein 2030-Ziel bereits festlegt. Es gehört daher nicht zu seiner Aufgabe, dieses Ziel zu bewerten. Doch mehrere Elemente des Gutachtens machen klar, dass die EU-Selbstverpflichtung von 55 % Reduktion bis 2030 nicht das letzte Wort sein sollte:

  • Um einen fairen Beitrag der EU zu leisten, müssen eigentlich zusätzliche Reduktionen erreicht werden.
  • Der Beitrag des Landnutzungs-Sektors zum Netto-Reduktionsziel ist auf einem niedrigeren Wert gekappt als ihn die Verordnung über Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF-Verordnung) vorschreibt. So werden bei Umsetzung der LULUCF-Verordnung bereits de facto netto 57 % bis 2030 erreicht.
  • Politisch wurden zudem höhere Ziele für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ausverhandelt, als die Europäische Kommission ursprünglich vorgeschlagen hatte. Der ESABCC stellt fest, dass dies die Ambition zusätzlich anhebt.

Eine weitere Ambitionssteigerung der Europäischen Klimaziele ist unter anderem durch eine Übererfüllung der oft als Richtlinien gefassten europäischen Regeln in der nationalen Umsetzung möglich. Die Aufmerksamkeit wird sich daher in den kommenden Wochen stark auf die Nationalen Energie- und Klimapläne richten, die die Mitgliedstaaten bis Ende Juni bei der Europäischen Kommission einreichen sollten und die die Kommission nun bis Ende 2023 kommentieren wird. Damit sind Emissionsreduktionen von 60 % bis 2030 in der EU möglich.

Gehör finden sollte zudem die wichtige Empfehlung des ESABCC für die Zeit vor 2040: Der Beirat drängt auf ein 2035-Zwischenziel, da dies durch die UN-Berichterstattung ohnehin gefordert sei. Wichtig dabei: Alles was bis 2035 das Tempo beschleunigt, erlaubt in den Jahren danach, wenn es technisch immer herausfordernder wird die Restemissionen zu reduzieren, etwas mehr Gelassenheit. Dies sollte das Ziel sein. Daher sind schnellere Reduktionen gerade am Anfang des Jahrzehnts wichtig. In diesem Kontext ist die Studie „Breaking free from fossil gas“ sehr beachtenswert: Laut Agora Energiewende ist es möglich, in der ersten Hälfte der 30er Jahre mehr Treibhausgase zu reduzieren als in der zweiten Hälfte (von 60 % Gesamtreduktion 2030 zu 77 % 2035 und 89 % 2040). Bemerkenswert an den Ergebnissen dieser Studie ist auch: Die EU kann die Nutzung fossilen Gases bis 2030 halbieren und dabei gleichzeitig den Bedarf an vergleichsweise teurem und rarem Wasserstoff auf ein Fünftel der von der Europäischen Kommission angesetzten Ziele drücken.

Die EU muss ihrer internationalen und historischen Verantwortung gerecht werden

Der Beirat stellt sehr deutlich fest: Die EU hat angesichts der festgestellten Diskrepanz zwischen den in der EU machbaren Reduktionen und ihrem global fairen Budget an Emissionen die Verpflichtung, sich in anderen Teilen der Welt beim Klimaschutz intensiv zu engagieren. Wenn man die historische Verantwortung zugrunde legt, wäre die Diskrepanz noch größer zwischen dem jetzt noch möglichen Handeln und dem, was aus Fairnessgründen notwendig wäre.

Der Bericht enthält keine Empfehlungen zu den praktischen Optionen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Aber er lässt Rückschlüsse darüber zu, wie groß die Lücke ist, die durch zusätzliches internationales Handeln gefüllt werden sollte, je nach den zugrundeliegenden Maßstäben für den ethisch gerechten Beitrag (siehe oben): Beim ambitioniertesten Reduktionspfad, der 2040 bereits 95 % Reduktion erreicht, werden zwischen 2020 und 2050 in der EU 52Gt CO2e ausgestoßen (CO2e: CO2-Äquivalente, da auch weitere Treibhausgase berücksichtigt und in die Erwärmungswirkung von CO2 umgerechnet werden). Das Budget für den fairen Beitrag der EU beträgt für diesen Zeitraum je nach Wertentscheidungen in Bezug auf Gerechtigkeit jedoch nur zwischen 40Gt CO2e und -85Gt CO2e (veranschaulicht in Grafik 13 im Gutachten). Das heißt, die EU sollte anderen Ländern dabei helfen, Emissionen in einem entsprechenden Umfang zu reduzieren (oder zu vermeiden). Dies kann erfolgen, indem sie deren Bemühungen unterstützt, insbesondere durch zusätzliche Klimafinanzierung, Technologiekooperation und Kapazitätsaufbau etwa im Kontext von Klimapartnerschaften. Dies erlaubt Partnerstaaten, ihre eigene Klimaambition zu erhöhen und dabei auch die Phase fossiler Technologien zu überspringen („Leapfrogging“) und direkt ins Zeitalter der Erneuerbaren Energien durchzustarten (ähnlich dazu, dass manche Länder direkt auf das mobile Telefonieren umgestiegen sind und nicht erst Kupferkabel gelegt haben). Diese zusätzliche Unterstützung sollte nicht dazu führen, dass Mittel von den Verpflichtungen, die Anpassung an den Klimawandel und den Ausgleich von Schäden und Verlusten zu unterstützen, abgezogen werden. Multilaterale Fonds und Prozesse sollten dabei gestärkt werden.

Klar ist auch: Der unterstützte Klimaschutz in anderen Ländern ist zusätzlich und nicht ein (teilweiser) Ersatz für das sehr ernsthafte Handeln zuhause. Es wäre eine unlautere Doppelrechnung, wenn er auf den EU-Zielkorridor von 90-95 % der EU-internen Reduktionen angerechnet würde. Selbst wenn die EU bisher einen einigermaßen fairen Beitrag für die Mobilisierung der anlässlich des Pariser Abkommens ab 2020 versprochenen jährlich 100 Milliarden US-Dollar leistet, muss die Mobilisierung mit dem ab 2025 geltenden neuen globalen Finanzierungsziel deutlich größer werden. Es wird mit der Notwendigkeit einer Billion US-Dollar pro Jahr externer Finanzströme gerechnet, wenn die Pariser Klimaziele für Klimaschutz und Anpassung sowie die Bewältigung der Schäden und Verluste gestemmt werden sollen. Für diesen Quantensprung sollen neben einer Erhöhung der Beiträge der Industrieländer, eine Reform von IWF, Weltbank und Entwicklungsbanken, neue Finanzinstrumente wie Abgaben auf den internationalen Flug- und Schiffsverkehr sowie ein Einbezug der reichen Öl- und Schwellenländer in den Club der Zahlenden sorgen.

Wenn die EU zeigen kann, dass sie ein treibhausgasneutrales Wohlstandsmodell umsetzen kann, kann dies erhebliche internationale Ausstrahlungswirkung haben. Man sieht jetzt schon, dass China und die USA beginnen, mittels Subventionen in den Wettlauf zur schnellen Treibhausgasneutralität einzusteigen.

Fahrplan für ein sozialverträgliches Lebens- und Wirtschaftsmodell

Bis 2040 sollte es nach diesem Fahrplan weitgehend gelingen, ein sozialverträgliches Lebens- und Wirtschaftsmodell in der EU zu schaffen, das die planetaren Grenzen (Treibhausgasneutralität, Biodiversität, Kreislaufwirtschaft) einhält, die Menschenrechte auch in der Lieferkette schützt und von der eigenen Bevölkerung als Erfolg wahrgenommen wird. Dies bietet auch die Chance, sich von der Abhängigkeit von fossilen Energien zu befreien, Ursache vieler Kriege und Finanzquelle zahlreicher autoritärer Systeme. Auch aus sicherheitsrelevanter Perspektive spricht immer mehr für diesen Pfad.

Der Vorschlag des ESABCC zu einem Minderungsziel von 90-95 % bis 2040 führt in die richtige Richtung. Er ist ehrgeizig, aber machbar. Wenn es nur beim Handeln in der EU bleibt, ist er, gemessen am moralisch Notwendigen, zu niedrig. Deshalb geht es ergänzend darum, welche zusätzlichen Klimaschutz- und Anpassungsbemühungen die EU und Deutschland in anderen Teilen der Welt ermöglichen können. Hier liegt ein wichtiger Teil der globalen Hebelwirkung durch eine erfolgreiche Transformation in der EU.

Ansprechpersonen

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Referent für EU-Klimapolitik

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Bereichsleiter Deutsche und Europäische Klimapolitik

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Politischer Geschäftsführer
(bis 15.6.24 in Politischer Fokus-Zeit)