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Umweltverbände kritisieren Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden: Bundesregierung verweigert Verantwortung

Wissenschaftliche Stellungnahmen unterstreichen Dringlichkeit beim Klimaschutz

Berlin (22. Dez. 2025). Die Bundesregierung lehnt in ihrer aktuellen Stellungnahme zu Klima-Verfassungsbeschwerden weitere Verpflichtungen zu effektivem Klimaschutz ab und bewertet die 2024 erfolgte Abschwächung des Klimaschutzgesetzes als verfassungskonform. Stellungnahmen des Sachverständigenrats für Umweltfragen (SRU) und des Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung (PIK) betonen hingegen wesentliche Mängel im geänderten Klimaschutzgesetz.

Fünf deutsche Umweltverbände haben im September 2024 gemeinsam mit  mehr als 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen das mangelhafte Klimaschutzgesetz und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingereicht. Die Stellungnahme der Bundesregierung kritisieren sie scharf. Klare Mängel durch die letzte Reform werden als nachrangig heruntergespielt, etwa bei der Nachsteuerung, wenn gesetzlich vorgegebene Ziele verfehlt werden.

Simon Wolf, Leiter des Bereichs Deutsche und Europäische Klimapolitik bei der Umwelt- und Entwicklungsorganisation Germanwatch: „Die Bundesregierung bleibt in ihrer Stellungnahme hinter den klimapolitischen Notwendigkeiten zurück. Wir brauchen dringend Maßnahmen, um Emissionen zu reduzieren und einen klaren Weg Richtung klimaneutrale Zukunft zu beschreiten. Hier muss das anstehende Klimaschutzprogramm liefern. Besonders im Verkehr braucht es einen klaren Plan, um Emissionen drastisch zu senken. Dabei ist wichtig, dass auch finanziell benachteiligte Menschen entlastet werden und aktiv an der Verkehrswende teilnehmen können. Klimaschutz ist für alle und darf nicht eine Frage des Geldbeutels sein.“

Beschwerden von Klimawissenschaft und Int. Gerichtshof gestützt

Neben der Bundesregierung waren auch umwelt- und klimawissenschaftliche Einrichtungen vom Bundesverfassungsgericht zu Stellungnahmen aufgefordert, die die Argumentation der Beschwerdeführer:innen stützen. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass durch die Novellierung des Klimaschutzgesetzes die Erreichung der Klimaziele erschwert worden ist. Das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung kritisierte, dass sich der Nachsteuerungsmechanismus auf die Zielerreichung im laufenden Jahrzehnt beschränkt und erst bei Verfehlungen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren greift. Auch der Expertenrat für Klimafragen betont aufgrund der absehbaren Zielverfehlungen, dass für die Bundesregierung dringender klimapolitischer Handlungsbedarf besteht.

Darüber hinaus wurde die Argumentation der Umweltverbände von gerichtlicher Seite gestärkt: Der Internationale Gerichtshof bekräftigte in einem Gutachten vom Juli dieses Jahres, dass alle Staaten schnellen und wirksamen Klimaschutz betreiben müssen, um die Menschenrechte und das Völkerrecht zu wahren.

Zeitgleich zu den laufenden Verfassungsbeschwerden ist die Bundesregierung durch das geltende Klimaschutzgesetz dazu verpflichtet, bis Ende März kommenden Jahres ein Klimaschutzprogramm vorzulegen, mit dem die Klimaziele für 2030 und 2040 erreicht werden. Laut den offiziellen
CO2-Prognosen des Umweltbundesamts werden die gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele in beiden Zieljahren verfehlt.

Greenpeace und Germanwatch, der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), sowie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatten 2024 gemeinsam mit über 54.000 Einzelpersonen Verfassungsbeschwerden gegen die Abschwächung des Klimaschutzgesetzes und die unzureichenden Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung eingelegt. Weitere Einzelpersonen setzen sich in einer weiteren Beschwerde für schnelle Maßnahmen zur CO2-Reduktion im Verkehr ein.