Rechtsgutachten: Umfassende Klimaschutzpflichten für Unternehmen existieren, sind aber oft nicht konkret genug
Große Unternehmen sind schon heute nach deutschem Recht dazu verpflichtet, ihre Geschäftsmodelle am 1,5-Grad-Limit des Pariser Klimaabkommens auszurichten. Von großen Teilen der Wirtschaft bisher unbeachtet, existieren schon jetzt handfeste klimabezogene Pflichten, die Unternehmen zum Handeln zwingen. Zu diesem Schluss kommt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten der Hamburger Kanzlei Günther, das die Dorothea-Laura-Janina Sick-Umweltstiftung gemeinsam mit den Umweltorganisationen Germanwatch und Protect the Planet in Auftrag gegeben hat. „Es ist für Unternehmen nicht einfach, bei den teils unübersichtlichen Pflichten im Klimabereich zu einer klaren Einschätzung zu kommen. Dabei steht es außer Frage, dass sie handeln und Verantwortung übernehmen müssen", kommentiert Dorothea Sick-Thies, Unternehmerin, Aufsichtsrätin der SICK AG und Gründerin der Sick-Umweltstiftung.