Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen.
Unternehmensverantwortung
Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz: Lieferkettengesetz. Das Gesetz hat hauptsächlich zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verringern. Umweltbelange sind nur sehr eingeschränkt geregelt. Auf europäischer Ebene bietet sich nun die Chance, Umwelt- und Klimapflichten für Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Das Hintergrundpapier beleuchtet, inwiefern klimabezogene Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz abgedeckt sind – und was die EU in ihrem geplanten Lieferkettengesetz regeln muss.
Die EU-Kommission will morgen ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und der WWF Deutschland legen aus diesem Anlass ihre Positionen zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten vor und unterstreichen noch einmal ihre Forderung nach klimabezogenen Sorgfaltspflichten im geplanten EU-Lieferkettengesetz. In ihrem Papier kritisieren die Organisationen das deutsche Lieferkettengesetz zugleich als nicht ausreichend.
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Ende Oktober wird die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Binding Treaty) zum siebten Mal tagen. Bundesregierung und EU haben es bisher versäumt, eine konstruktive Rolle in den Verhandlungen zu spielen. Das muss sich so schnell wie möglich ändern, um die Herausforderungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte nicht nur auf nationaler und europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene anzugehen.
in die Pflicht genommen werden müssen
Das Lieferkettengesetz steht kurz vor der Verabschiedung. Nach zähen Verhandlungen konnte die Koalition eine Einigung dazu erzielen.
Was sieht das Gesetz vor? Wo sieht die Initiative Lieferkettengesetz Stärken und Schwächen? Wie gestaltet sich nun der weitere Weg bis zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes? Und wie kann sich die Zivilgesellschaft darauf vorbereiten?
Einblicke in diese Fragen geben:
Unternehmerische Sorgfaltspflichten gelten als ergänzender regulatorischer Ansatz, um die von Unternehmen direkt und indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu beenden.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Sorgfaltspflichtendebatte vornehmlich um menschenrechtliche Belange gedreht. So definieren die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Anforderungen für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, während Ausgestaltung und Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in dem vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurden. Das folgende Diskussionspapier bietet einen Überblick über den aktuellen Debattenstand zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und beleuchtet anhand zweier Fallbeispiele im Bergbausektor (Cerro Matoso, Kolumbien, und LLurimagua, Ecuador) ihre Relevanz und ihren Mehrwert.
Ein europäisches Lieferkettengesetz soll kommen. Das fordern erstmals alle EU-Mitgliedsstaaten in gemeinsamen Schlussfolgerungen des EU-Rats. Germanwatch und MISEREOR begrüßen dies und fordern von der Bundesregierung, endlich auch ambitionierte Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz zu verabschieden. Die Organisationen appellieren an die Bundesregierung, sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu einem Lieferkettengesetz zu halten.