Aktuelles zum Thema
Ein europäisches Lieferkettengesetz soll kommen. Das fordern erstmals alle EU-Mitgliedsstaaten in gemeinsamen Schlussfolgerungen des EU-Rats. Germanwatch und MISEREOR begrüßen dies und fordern von der Bundesregierung, endlich auch ambitionierte Eckpunkte für ein nationales Lieferkettengesetz zu verabschieden. Die Organisationen appellieren an die Bundesregierung, sich an ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag zu einem Lieferkettengesetz zu halten.
Drei von vier Menschen in Deutschland wollen ein Lieferkettengesetz. Das geht aus einer aktuellen repräsentativen Umfrage von infratest dimap hervor. Darin sprechen sich 75 Prozent der Befragten für ein Gesetz aus, mit dem deutsche Unternehmen künftig dafür sorgen müssten, dass ihre Produkte nicht unter Verletzung von Menschenrechten im Ausland hergestellt werden. 91 Prozent der Befragten geben an, dass es Aufgabe der Politik sei, dafür zu sorgen, dass deutsche Unternehmen auch bei ihren Auslandsgeschäften Menschenrechte und Sozialstandards achten. Das Lieferkettengesetz steht auf der Agenda der morgigen Kabinettssitzung.
Drei Viertel der Bevölkerung befürworten ein Lieferkettengesetz!
Die repräsentative Umfrage, die infratest dimap im September 2020 im Auftrag durchgeführt hat, zeigt, dass 75% der 1.021 Befragten ein Gesetz, das Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette auferlegen würde, befürworten.
Germanwatch begrüßt die heutige Ankündigung von Entwicklungsminister Müller und Arbeitsminister Heil, noch in dieser Legislaturperiode ein nationales Lieferkettengesetz zu verabschieden. Anlass war das erneut schlechte Abschneiden der deutschen Unternehmen bei einer Befragung zur Achtung der Menschenrechte in ihren globalen Geschäftsbeziehungen.
Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz."
Abbau und Produktion metallischer Rohstoffe bergen ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen. Gemäß der UN Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, tragen auch deutsche Industrieunternehmen der nachgelagerten Wertschöpfungskette Sorge für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten. Die EU-weite CSR-Richtlinie sowie das entsprechende nationale Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) verpflichten seit 2018 große Unternehmen dazu, über menschenrechtliche Risiken und Maßnahmen für deren Vermeidung zu berichten. Das vorliegende Papier analysiert die ersten dieser nichtfinanziellen Berichterstattungen der vier deutschen Industrieunternehmen Aurubis, BMW, Siemens und ThyssenKrupp. Dabei gehen die Autorinnen der Frage nach, inwieweit die Unternehmensberichte den Anforderungen der CSR-RUG gerecht werden und die Umsetzung zu einer Verbesserung der Lieferkettentransparenz und von Konzepten zur Umsetzung verantwortungsvoller Lieferketten beigetragen hat.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.