Aktuelles zum Thema

Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.

Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.

Das angekündigte Lieferkettengesetz verzögert sich weiterhin, denn es ist nach wie vor hoch umstritten. Bedauerlicherweise basieren die Gegenargumente immer wieder auf Fehlinformationen. Dabei gibt es viele Gründe, die für ein wirksames Lieferkettengesetz sprechen. So kann ein solches Gesetz den Unternehmen langfristig wirtschaftliche Vorteile bringen. Auch für Entwicklungsländer ergeben sich positive Effekte. Und ein Lieferkettengesetz ist machbar, auch für den Mittelstand. Unternehmen müssen zudem keine unüberschaubaren und unkalkulierbaren Haftungsrisiken befürchten. Vielmehr sorgt eine klare Haftungsregelung für Rechtssicherheit bei den Unternehmen und stärkt gleichzeitig die Rechte Betroffener von Menschenrechtsverletzungen. Mit dieser Publikation liefern wir viele gute Argumente für ein Lieferkettengesetz.

Im Branchendialog Automobil im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte kommen Akteur*innen aus Industrie, Bundesregierung, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam branchenspezifische Risiken des Automobilsektors zu identifizieren und Maßnahmen und Anleitungen zu entwickeln, wie Unternehmen der Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten besser gerecht werden können.

Anlässlich des Branchendialogs Automobil haben die fünf beteiligten Organisationen Germanwatch, INKOTA, SÜDWIND, Transparency Deutschland und WEED heute eine Stellungnahme zu den Chancen und Herausforderungen des Prozesses veröffentlicht. Unterstützt von weiteren Organisationen fordern sie die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen auch über den Dialog hinaus zu ergreifen. Diese umfassen eine klima- und ressourcenschonende Mobilitätswende und ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einschließlich Antikorruptionsmaßnahmen für Unternehmen festlegt.

Deutschland braucht eine Rohstoffwende, denn die Bundesrepublik zählt zu den Top 5-Verbraucherinnen metallischer Rohstoffe weltweit. Deren Abbau steht in Zusammenhang mit negativen Umweltauswirkungen und gravierenden Menschrechtsverletzungen. Die Kosten und Nutzen des Rohstoffverbrauchs sind global ungerecht verteilt: Während in Industrienationen pro Kopf zehnmal mehr metallische Rohstoffe in Gebrauch sind als im Rest der Welt, konzentrieren sich die negativen Auswirkungen des Rohstoffabbaus vor allem auf den Globalen Süden.

Unternehmen sollen Sorge dafür tragen, dass bei ihren weltweiten Geschäftstätigkeiten Menschenrechte geachtet und Umweltschäden verhindert werden. Doch seit Monaten ist sich die Große Koalition uneins über Ausgestaltung und Anforderungen des Gesetzes. Noch ist unklar, welche Unternehmen unter das Gesetz fallen werden und welche Konsequenzen eine Missachtung für sie hätte.

Drei Viertel der Bevölkerung befürworten ein Lieferkettengesetz!
Die repräsentative Umfrage, die infratest dimap im September 2020 im Auftrag durchgeführt hat, zeigt, dass 75% der 1.021 Befragten ein Gesetz, das Unternehmen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten für ihre Lieferkette auferlegen würde, befürworten.

Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.

Die Corona-Krise dominiert derzeit alles. Während sich die Nachrichten überschlagen, müssen wir in unserem persönlichen Alltag lernen, einen Umgang mit der neuen Situation zu finden. Was bedeutet das alles für die Diskussion zum Lieferkettengesetz? Für uns ist klar: Wir treten auch weiterhin für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden.