Verfassungsbeschwerde

Neun junge Menschen klagen gegen das Klimaschutzgesetz und für ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft.
Die jungen Kläger und Klägerinnen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem Klimaschutzgesetz nicht genug gegen die Klimakrise tut und ihre Grundrechte - insbesondere ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft - dadurch verletzt. Die Verfassungsbeschwerde soll zum einen erreichen, dass das Gesetz angepasst wird, zum anderen aber vor allem, dass Gesetze mit einem schlüssigen Reduktionspfad hin zu Treibhausgasneutralität so schnell wie möglich erlassen und umgesetzt werden. Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützen sie dabei.
FAQs zur Verfassungsbeschwerde
1. Worum geht es in der Beschwerde?zuklappen
Neun junge Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass das seit dem 18.Dezember 2019 gültige Klimaschutzgesetz zu schwach ist, um die Klimakrise einzudämmen und ihr Recht auf eine menschenwürdige Zukunft zu schützen.
Das Leben der KlägerInnen reicht in die zweite Hälfte des 21. Jahrhunderts, in dem Auswirkungen der Erderwärmung eine vielfach höhere Intensität erreichen werden, als dies bereits gegenwärtig schon der Fall ist. Die Auswirkungen des Klimawandels sind schon jetzt spürbar: Extremwettererscheinungen nehmen zu und beeinträchtigen die KlägerInnen in ihren Grundrechten wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit und Gesundheit, Eigentum, Beruf und freie Entfaltung. Die Bundesregierung kommt ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nach.
Deshalb fordern sie das Bundesverfassungsgericht auf, festzustellen, dass das Klimaschutzgesetz nicht verfassungskonform ist und dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, innerhalb einer bestimmten Frist (die das Gericht setzen kann) Gesetze mit einem schlüssigen Reduktionspfad hin zur Treibhausgasneutralität zu erlassen und umzusetzen.
2. Wer sind die KlägerInnen und inwieweit sind sie von der Klimakrise betroffen?zuklappen
Lüke Recktenwald (18 Jahre) ist Schüler und lebt auf Langeoog. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel zu Hause und betreibt ein Hotel und ein Restaurant. Lüke spürt schon jetzt die Auswirkungen der Klimakrise: durch den Anstieg des Meeresspiegels, zunehmende Sturmfluten und die daraus resultierende Erosion der Dünen ist das Eigentum und die Heimat der Familie gefährdet. Auch die Trinkwasserversorgung der Insel ist bedroht. Durch den steigenden Meeresspiegel könnte Salzwasser in die einzige Trinkwasserquelle, die sogenannte Süßwasserlinse, eindringen und auf Jahrzehnte unbrauchbar machen – mit gravierende Folgen für das Leben auf der Insel. Es ist unklar, wie lange Lüke noch auf Langeoog leben kann und ob es ihm möglich sein wird, den Familienbetrieb in Zukunft zu übernehmen. Lüke ist bereits Mitkläger in der europäischen Klimaklage „People‘s Climate Case”, die eine Verschärfung der Klimaziele 2030 auf europäischer Ebene einfordert und derzeit beim Europäischen Gerichtshof in der Berufungsinstanz anhängig ist.
Luisa Neubauer ist Deutschlands bekannteste Klimaaktivistin. Mit 23 Jahren gehört die Geographiestudentin der Generation an, die in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts mit dramatischen Auswirkungen der Klimakrise konfrontiert sein wird. Die Mitbegründerin der deutschen Fridays-for-Future-Bewegung hat Ausbildung und Privatleben faktisch „ausgesetzt“, um sich zusammen mit Hunderttausenden ihrer Generation politisch und medial für mehr Klimaschutz einzusetzen. Durch ihre Beteiligung an der Klimaklage fordert sie nun auch vor Gericht wirksamen Schutz für ihre und die kommenden Generationen. Sie beteiligt sich als Privatperson an der Klage.
Die vier Geschwister Sophie (21 Jahre), Paul (20 Jahre), Hannes (17 Jahre) und Jakob (15 Jahre) Backsen stammen von der Nordseeinsel Pellworm. Ihr Hof Edenswarf ist ein Familienbetrieb aus dem 17. Jahrhundert und soll eines Tages von den Kindern übernommen werden. Auf ihrem Hof betreibt die Familie Ackerbau und Rinderzucht. Außerdem halten die Backsens Schafe auf dem Deich und vermieten Ferienwohnungen auf der Insel. Im September 2017 stand ein Drittel von Pellworm komplett unter Wasser. Pellworm liegt zum großen Teil einen Meter unter Normalnull. Bei zunehmenden Sturmfluten könnte die Insel nach einem Deichbruch volllaufen wie eine Badewanne. In Folge der Klimakrise häufen sich Extremwetterereignisse wie Starkregen oder Dürre. Steigt der Meeresspiegel, könnten die vorhandenen Deiche bald nicht mehr ausreichen, um die Insel zu schützen. Pellworm würde unbewohnbar, auch für die vier Kinder.
Lucas Lütke-Schwienhorst (32) hat von seinen Eltern das Gut Ogrosen in Vetschau (Brandenburg) übernommen, das es seit mehr als 200 Jahren gibt. Die Lütke-Schwienhorsts halten rund 120 Milchkühe und betreiben einen Hofladen. Extremwetterereignisse wie die letzten Hitzesommer mit viel zu wenig Niederschlag treffen das Gut hart: In den letzten zwei Jahren konnte im Sommer nur etwa die Hälfte des gewöhnlichen Heu- und Getreideertrags eingebracht werden. Die Tiere litten unter Hitzestress. Der zum Gut gehörende Wald ist extrem geschädigt. Die fortschreitende Klimakrise gefährdet damit das Einkommen und das Eigentum von Lucas und seiner Familie sowie das Leben der nächsten Generationen auf dem Gut Ogrosen.
Johannes und Franziska Blohm sollen einmal den traditionsreichen Obstbetrieb ihres Vaters erben. Doch ob der Jahrhunderte alte Hof die kommenden Generationen überlebt, steht immer mehr in Frage. Im Alten Land nahe Hamburg werden auf dem Biohof neben anderen Obstsorten hauptsächlich Äpfel angebaut. Die Häufung von Extremwetter sowie bislang in diesen Breiten unbekannte Schädlinge und Obstkrankheiten machen dem Bio-Betrieb zu schaffen – direkte und indirekte Folgen der Erderhitzung.
Die Kinder der Familie Backsen, Familie Lütke-Schwienhorst und Familie Blohm waren mit ihren Eltern und gemeinsam mit der Umweltorganisation Greenpeace bereits KlägerInnen in der vor dem Berliner Verwaltungsgericht geführten Klimaklage gegen die Bundesregierung.
3. Was ist das Ziel der Beschwerde?zuklappen
Die Beschwerde soll erreichen, dass das Bundesklimaschutzgesetz angepasst wird, aber vor allem, dass Gesetze mit einem schlüssigen Reduktionspfad hin zur Treibhausgasneutralität so schnell wie möglich erlassen werden. Nimmt man die erfolgreiche Klimaklage (Urgenda) in den Niederlanden zum Vorbild und wendet dieselben Prinzipien an, muss Deutschland auf Grundlage der Forschungsergebnisse des IPCC gegenüber dem Niveau von 1990 deutlich schneller und mehr Emissionen reduzieren, als es das Bundesklimaschutzgesetz vorsieht (statt 55% zwischen 65-75%), bzw. muss die jährliche Reduktionsleistung deutlich angehoben werden.
Außerdem muss dem Gesetzgeber vorgegeben werden, dass die weitergehenden Emissionsreduktionen nicht im europäischen Ausland verkauft werden dürfen, wie es das Bundesklimaschutzgesetz derzeit ermöglicht. Nur wenn sämtliche Reduktionsleistungen des Gesetzes im Inland erbracht werden, besteht die Chance, dass ein ausreichend schneller Reduktionspfad, auch in der EU, begonnen wird. Denn das deutsche Gesetz setzt lediglich das europäische Klimaziel für 2030 um, nämlich eine 40%ige Reduktion von Treibhausgasemissionen relativ zu 1990. Dieses Ziel ist objektiv ungeeignet und aus EU- und menschenrechtlicher Perspektive rechtswidrig.
In einer Verfassungsbeschwerde können sogenannte Kassationsansprüche geltend gemacht werden (Aufhebung), es können aber auch Feststellungsanträge gestellt werden, insbesondere zur Unvereinbarkeit bestimmter Vorschriften mit dem Grundgesetz. Diese Verfassungsbeschwerde kombiniert beide im Hinblick auf das Bundesklimaschutzgesetz, und enthält zudem einen Feststellungsantrag dahingehend, dass der Gesetzgeber verpflichtet ist, schnellstmöglich Maßnahmen und Gesetze zu erlassen, die die notwendigen Reduktionspfade hin zur Treibhausgasneutralität umsetzen.
4. Was ist der aktuelle Verfahrensstand und wie geht es weiter?zuklappen
Die Beschwerdeschrift wurde am 12. Februar 2020 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (AZ: 1 BvR 288/20). Dies prüft zunächst in einem Vorverfahren die Annahme der Beschwerde. Sie ist insbesondere dann zur Entscheidung anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt. Die BeschwerdeführerInnen hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht sich auf diesen Annahmegrund stützen wird.
Am 19.Juni 2020 verschickte das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen mit der Aufforderung, Stellung zu nehmen. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde.
Wird die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, kann dies begründet werden, gesetzlich vorgeschrieben ist dies allerdings nicht. Ein sogenannter Nichtannahmebeschluss kann sehr ausführlich sein und eine Art Leitschnur für Politik und Gerichte bilden.
5. Wer ist in dem Projekt involviert?zuklappen
Die Umweltorganisationen Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet unterstützen die Verfassungsbeschwerde, treten aber nicht selbst als Kläger auf. Sie betreuen die KlägerInnen und informieren die deutsche Öffentlichkeit über die Klage.
6. Gibt es weitere Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz?zuklappen
Die Klage der neun jungen Menschen ist nicht die einzige Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz. Ein Klagebündnis bestehend aus dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und weiteren EinzelklägerInnen reichte bereits im November 2018 Klage wegen unzureichender deutschen Klimapolitik beim Bundesverfassungsgericht ein. Mehr Informationen finden Sie hier.
Am 15. Januar 2020 reichten zehn Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie 15 vom Klimawandel betroffene Menschen aus Bangladesch und Nepal jeweils eine Verfassungsbeschwerde gegen die Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese beiden Verfassungsbeschwerden werden von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unterstützt. Mehr Informationen finden Sie hier.
7. Gibt es weitere Klagen von jungen Menschen für mehr Klimaschutz?zuklappen
Neben den Verfassungsbeschwerden in Deutschland gibt es weitere rechtliche Verfahren junger Menschen für mehr Klimaschutz:
People’s Climate Case: Im Mai 2018 reichten zehn vom Klimawandel betroffene Familien aus der EU, Kenia und Fidschi, darunter auch Kinder und Jugendliche, sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden, eine Klage gegen das Parlament und den Rat der EU beim Europäischen Gericht ein. Das Hauptziel der Klage ist aufzuzeigen, dass das bestehende europäische Klimaziel für 2030 unzureichend ist, um den Klimawandel einzudämmen und die KlägerInnen in ihren Grundrechten vor seinen Auswirkungen zu schützen. An der Klage ist auch Lüke Recktenwald (Kläger in der Verfassungsbeschwerde) mit seiner Familie beteiligt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sechs junge Menschen aus Portugal reichten im September 2020 eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gegen 33 EU-Staaten ein. Sie argumentieren, dass die Europäische Menschenrechtskonvention die europäischen Regierungen verpflichtet, den Klimawandel vor allem auf zwei Arten zu bekämpfen. Erstens durch ambitioniertere Reduktion von Treibhausgasemissionen, die innerhalb ihrer eigenen Grenzen entstehen. Und zweitens durch die Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden. Mehr Informationen finden Sie hier.
Sammelklage vor der UN: Klimaschutzaktivistin Greta Thunberg und 15 weitere Kinder haben beim UN-Kinderrechtsausschuss in Genf im September 2019 eine Beschwerde eingereicht. Der Ausschuss soll feststellen, dass Argentinien, Brasilien, Deutschland, Frankreich und die Türkei für die Klimakrise mitverantwortlich sind und damit Kinderrechte verletzen. Die Kinder berufen sich auf die weltweit gültigen Kinderrechte bzw. auf das dritte Zusatzprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention zum sogenannten Individualbeschwerdeverfahren. Mehr Informationen finden Sie hier.
Der Fall Juliana vs. United States: Im Jahr 2015 reichten 21 jungen Menschen mit der Unterstützung der Organisation Our Children‘s Trust in den USA eine Klage gegen die US Regierung ein, da diese in den letzten Jahren wesentlich zur Erderwärmung beigetragen hat und damit die Grundrechte der jungen Generationen verletzt. Mehr Informationen finden Sie hier.
Die Klimaklage "Urgenda Climate Case" der Organisation Urgenda mit 886 EinzelklägerInnen - unter ihnen zahlreiche junge Menschen- gegen die niederländische Regierung war weltweit die erste, in der BürgerInnen feststellten, dass ihre Regierung gesetzlich verpflichtet ist, den Klimawandel zu verhindern. Der Oberste Gerichtshof entschied am 20. Dezember 2019 zugunsten der KlägerInnen. Das Urteil forderte die Regierung auf, unverzüglich wirksamere Maßnahmen gegen den Klimawandel zu ergreifen. Mehr Informationen zur Urgenda Klimaklage finden Sie hier.
Nach dem Erfolg der Urgenda Klimaklage verklagen BürgerInnen auf der ganzen Welt ihre Regierungen wegen ihrer unzureichenden Klimapolitik. Der Fall inspirierte Klimaklagen in Belgien, Kanada, Kolumbien, Irland, Deutschland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen, dem Vereinigten Königreich, der Schweiz und gegen die EU. Informationen zu den verschiedenen Klagen finden Sie hier.
8. Wie kann ich die Verfassungsbeschwerde unterstützen?zuklappen
Es gibt rechtlich keine Möglichkeit, der Verfassungsbeschwerde als StreithelferIn beizutreten. Allerdings können Sie die Klägerinnen und Kläger unterstützen, indem Sie sich über die Klage informieren, über sie berichten und sich in ihrer Umgebung für Klimaschutz einsetzen.
Die Arbeit von Germanwatch im Bereich Klimaklagen beruht auf Spenden. Gerne können Sie die Klage auch durch eine Spende an Germanwatch unterstützen.
Aktuelles und Publikationen zur Verfassungsbeschwerde

Germanwatch unterstützt mit dem Fall Huaraz, dem People’s Climate Case und der Verfassungsbeschwerde, weltweit vom Klimawandel betroffene Menschen, die für den Schutz ihrer Rechte und ihres Lebensraumes vor Gericht gezogen sind. Die Klageeinreichung im Fall Huaraz jährte sich am 24. November zum fünften Mal. In mehreren Online-Veranstaltungen haben wir das hochaktuelle Thema Klimaklagen genauer beleuchtet, gemeinsam mit den Kläger*innen, Anwält*innen und Unterstützer*innen Bilanz gezogen und einen Ausblick gewagt. Hier geht es zu den Aufzeichnungen.

David Tong
Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Klimakrise hat das Climate Action Network (CAN) die #WorldWeWant Kampagne gestartet. Mit einer Reihe von Kurzfilmen erzählen Menschen aus verschiedenen Regionen der Welt, wie der Klimawandel ihr Leben und Gemeinden beeinträchtigt. Auch Lüke Recktenwald ist mit einem Video über seine Heimatinsel Langeoog dabei.

Lüke Recktenwald ist ein echter „Insulaner“. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel Langeoog zu Hause und betreibt ein Hotel und ein Restaurant. Ob Lüke in Zukunft wie seine Eltern auf der Insel leben und arbeiten kann, ist ungewiss, denn Langeoog ist von der Klimakrise zunehmend bedroht. In diesem Interview erzählt er, wie er die Klimakrise sowie auch die Zeit von COVID-19 auf der Insel erlebt und warum er sich entschieden hat, für Klimaschutz vor Gericht zu ziehen.

Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde. Die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg.

Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.

Neun junge Menschen aus verschiedenen Regionen Deutschlands haben ihre bereits am 15. Januar angekündigte Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Kläger, unter ihnen Luisa Neubauer von Fridays for Future und Lüke Recktenwald - Sohn der Familie Recktenwald von der Insel Langeoog, die beim „People’s Climate Case“ auch gegen die zu schwache EU-Klimapolitik klagt - machen in der Beschwerde geltend, dass das Klimaschutzgesetz vor allem wegen zu schwacher Emissionsreduktionsziele nicht ausreiche, um die Klimakrise einzudämmen.

Germanwatch unterstützt gemeinsam mit Greenpeace und in Kooperation mit der Umweltorganisation Protect the Planet eine Verfassungsbeschwerde junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung. Die neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren haben heute die kurz bevorstehende Einreichung beim Bundesverfassungsgericht angekündigt. Sie sehen durch das unzureichende Gesetz ihre Grundrechte insbesondere als junge Menschen bedroht.
Neun Menschen zwischen 15 und 32 Jahren wollen die deutsche Klimapolitik vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Sie sind der Ansicht, dass die Bundesregierung mit dem am 15. November 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetz weiterhin nicht genug gegen die Klimakrise tut, also ihrem im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag nicht nachkommt.
Deshalb werden sie eine Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz einreichen. Greenpeace und Germanwatch unterstützen sie dabei.
Echter Name
Echter Name
Weiterführende Links zu Klimaklagen
Die Verfassungsbeschwerde zum Download
Die Verfassungsbeschwerde in der Presse
Medienresonanz
Deutschlandfunk, 18.01.2020
"Dass der Klimawandel Grundrechte betrifft, wird man schon sagen können"
Tagesschau, 15.01.2020
Klimaschützer reichen Verfassungsklage wegen mangelndem Klimaschutz ein (Video)
ZDF heute, 15.01.2020
Aktivisten stellen "Klimaklage" vor
Zeit Online, 15.01.2020
Im Namen des Klimas
Die Welt, 15.01.2020
Aktivisten um Luisa Neubauer stellen Klimaklage vor (Video)
Interview mit der Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen zur Verfassungsbeschwerde
Rechtlich vertreten werden die Klägerinnen und Kläger durch die Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen. In diesem Video erklärt sie uns, worum es in der Klage geht, was die Verfassungsbeschwerde mit der europäischen Klimaklage zu tun hat und wie es im rechtlichen Verfahren weitergeht.