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Energy Sharing nach §42c EnWG

Potenziale, Anforderungen und fünf Handlungsfelder für die praktische Umsetzung

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Mit § 42c EnWG besteht in Deutschland erstmals eine Rechtsgrundlage für Energy Sharing – das Teilen von erneuerbarem Strom unter Nutzung des öffentlichen Netzes. Richtig umgesetzt birgt das Modell Potenziale für die gesellschaftliche Teilhabe an der Energiewende, für den Zubau erneuerbarer Energien und für die Entlastung der Stromnetze. 

Bislang sind mit der Umsetzung jedoch mehr Fragen als Antworten verbunden. Zentrale energiewirtschaftliche Prozesse und Verantwortlichkeiten sind ungeklärt, viele Verteilnetzbetreiber (VNB) verfügen nicht über die Voraussetzungen, um Energy Sharing ab Juni 2026 verlässlich zu ermöglichen.

Das Papier diskutiert die Potenziale und Anforderungen des Modells, beleuchtet offene Umsetzungsfragen und benennt fünf Handlungsfelder für eine kosteneffiziente, niedrigschwellige Umsetzung unter Berücksichtigung der Bedarfe des Stromsystems.


 

Diese Publikation ist im Rahmen des Kopernikus-Forschungsprojekts ENSURE – Neue EnergieNetzStruktURen für die Energiewende – entstanden, gefördert vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).

Logo der Kopernikus Projekte und des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt

Publikationsdaten

Veröffentlichung:
Autor:innen:
Henri Schmitz
Seitenanzahl:
27
Publikationstyp:
Diskussionspapier
Zitiervorschlag:
Schmitz, H., 2026, Energy Sharing nach § 42c EnWG: Potenziale, Anforderungen und fünf Handlungsfelder für die praktische Umsetzung, Germanwatch, www.germanwatch.org/de/93470.
Permalink: https://www.germanwatch.org/de/node/93470