Was ist ETS-2?
Ab 2027 wird die Europäische Union (EU) ein neues Emissionshandelssystem einführen – das ETS-2. Dieses System umfasst Gebäude, Straßenverkehr und kleinere Industrieanlagen und sorgt dafür, dass fossile Brennstoffe mit einer CO₂-Bepreisung belegt werden. Es deckt Emissionen ab, die bislang nicht durch den bestehenden EU-Emissionshandel reguliert wurden.
Das Ziel von ETS-2 ist es, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 Prozent zu reduzieren und so die Klimaziele der EU zu erreichen. In Deutschland wird der derzeitige CO₂-Preis ab 2027 durch ETS-2 ersetzt.
Bereits 2026 wird ein wichtiger Bestandteil des Systems starten – der Klima-Sozialfonds (KSF), auch bekannt als Social Climate Fund (SCF). Dieser Fonds wurde eingerichtet, um die sozialen Folgen des grünen Wandels abzufedern. Er unterstützt insbesondere Haushalte, kleine Unternehmen und Verkehrsteilnehmer:innen, die von Energie- und Mobilitätsarmut betroffen sind.
Der Klima-Sozialfonds wird aus den Einnahmen des ETS-2 finanziert. Diese Mittel sollen gezielt in Maßnahmen und Investitionen fließen, wie etwa in energieeffiziente Gebäude und nachhaltige Mobilität. Damit die Mitgliedstaaten auf den Fonds zugreifen können, müssen sie bis Juni 2025 sogenannte soziale Klimapläne vorlegen. In diesen Plänen wird festgelegt, wie die Gelder eingesetzt werden und welche Projekte umgesetzt werden sollen.
Damit die Transformation erfolgreich verläuft, ist es entscheidend, die Einnahmen aus ETS-2 sinnvoll zu nutzen – nicht nur über den Klima-Sozialfonds hinaus, sondern auch für langfristige sozial gerechte Klimaschutzprogramme, die fest in den nationalen Haushalten verankert sind.

Was macht Germanwatch?
Germanwatch begleitet die Einführung des ETS-2 und des KSF auf EU-Ebene bereits seit mehreren Jahren. Im Rahmen des LIFE-Effect-Projekts trägt Germanwatch zur Umsetzung der beiden Instrumente in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten bei und engagiert sich aktiv für einen effektiven und gerechten deutschen Klima-Sozialplan.

Germanwatch
Mehr über das Projekt
Das Projekt LIFE Effect — Effective and Fair European Carbon Trading: Ensuring EU Carbon Pricing and Revenue Use Serves the Climate and Society — zielt darauf ab, das Wissen, die Handlungsfähigkeit und die Vernetzung der Zivilgesellschaft sowie relevanter Akteur:innen im Hinblick auf das EU-Emissionshandelssystem für den Straßenverkehr und Gebäude sowie den damit verbundenen Klima-Sozialfonds zu stärken.
LIFE Effect befähigt Zivilgesellschaften in der gesamten EU, die nationalen politischen Entscheidungsträger:innen bei der Gestaltung sozial gerechter und ökologisch wirksamer CO2-Preise und der Verwendung von Einnahmen für Gebäude und Straßenverkehr zu unterstützen. Gleichzeitig soll das Projekt das Bewusstsein und die Akzeptanz der EU-Bürger:innen für ein Emissionshandelssystem fördern, das sowohl dem Klimaschutz als auch dem gesellschaftlichen Wohl zugutekommt.
Das Projekt verfolgt das Ziel, die nationale Umsetzung von ETS 2 und dem Klima-Sozialfonds (KSF) so zu gestalten, dass Klimavorteile durch eine zügige Dekarbonisierung maximiert und zugleich soziale Gerechtigkeit durch den Schutz vulnerabler Haushalte sichergestellt werden. Es leistet einen Beitrag zu fairen und wirksamen CO₂-Bepreisungssystemen, die Energiearmut verringern und Luftverschmutzung reduzieren – letztere führt in der EU jedes Jahr zu 330.000 vorzeitigen Todesfällen.
Das Projekt hat eine Laufzeit bis einschließlich Juni 2027.
Weitere Informationen über das Projekt LIFE Effect finden Sie auf der Website des Konsortiums.
Projektpartner und Schwerpunktländer
Carbon Market Watch, Europa (Projektkoordination)
Association for International Affairs, Tschechien
Bond Beter Leefmilieu, Belgien
European Environmental Bureau, Europa
Fondazione Think Tank ECCO, Italien
Germanwatch, Deutschland
Polish Green Network, Polen
The Green Tank, Griechenland


Das Life-Effect Projekt wird Kofinanziert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind ausschließlich die der Autor:innen und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder von CINEA wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie verantwortlich gemacht werden.