Überlegungen zur Transparenz im OECD-Beschwerdeverfahren

Zugang zu Dokumenten und Handhabung von Informationen über den Beschwerdefall und mögliche (rechtliche) Folgen

Roda Verheyen, Rechtsanwältin
Im Auftrag von Germanwatch

Zusammenfassung

Die vorliegende Kurzstudie beleuchtet, welche Rechte zur Veröffentlichung von Dokumenten und Fakten die Verfahrensbeteiligten am Beschwerdeverfahren, insbesondere Nichtregierungsorganisationen (NROs) nach den OECD Leitsätzen haben, aber auch, inwieweit Verfahrensunterlagen durch andere, dritte Stellen beansprucht werden können. Hierzu wird das Beschwerdeverfahren beschrieben und in drei Phasen unterteilt.

In der ersten Phase vor dem eigentlichen Schlichtungsverfahren nach Ziffer C. 2.d gelten keine besonderen Vertraulichkeitsanforderungen. Die Beschwerde selbst, sowie auch ggf. erste Stellungnahmen der Nationalen Kontaktstelle und des betroffenen Unternehmens können offen gelegt werden und ggf. auf Grundlage von § 29 VwVfG und § 3 Abs. 1 UIG heraus verlangt werden.

Während der eigentlichen Schlichtungsphase gilt die Vertraulichkeitsanforderung der Ziffer C. 4.a der VTA wonach die Arbeiten während des Verfahrens "vertraulich" bleiben. Allerdings gilt die Vertraulichkeit nicht absolut, sondern es ist - entsprechend dem in den Leitsätzen angelegten Spannungsverhältnis zwischen Transparenz und Vertraulichkeit - im Einzelfall abzuwägen.

Nach Verfahrensabschluss wiederum gelten keine oder abgeschwächte Vertraulichkeitsanforderungen, insbesondere die Regelvermutung der Ziffer C.4.b) der VTA . Danach sind die Ergebnisse des Verfahrens "nach Konsultation … öffentlich zu machen", dies ist nicht abhängig vom Einverständnis aller Seiten.

Eine tabellarische Übersicht stellt die einzelnen zulässigen Aktivitäten dar und gibt Anhaltspunkte zur ggf. erforderlichen Abwägung.

Im letzten Teil wird klargestellt, dass nach geltendem deutschen Recht Nicht-Beteiligte nach UIG bzw. IFG im wesentlichen Anspruch auf Herausgabe der im und vor dem Verfahren generierten Unterlagen verlangen können. Die Vertraulichkeitsanforderungen der OECD Leitsätze gelten für sie nicht. Die Ausnahmen von den Auskunftsansprüchen sind allerdings im Einzelfall zu prüfen.

Autor:innen
Roda Verheyen
Publikationsdatum
Seitenanzahl
20
Publikationstyp
Studie
Bestellnummer
07-4-06
ISBN
978-3-939846-07-9
Schutzgebühr
5.00 EUR

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