Aktuelles zum Thema
Seit 2014 laufen die Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte. Was das Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene versucht, soll mit dem UN Treaty auf globaler Ebene gelten: Unternehmen müssen in ihrer Geschäftstätigkeit und entlang ihrer Lieferketten die Menschenrechte achten. Doch die Initiative, die Ecuador und Südafrika in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht haben, stockt. Auch Deutschland und die EU haben sich bisher nicht an den Verhandlungen in Genf beteiligt. Der Flyer informiert über die bisherigen Entwicklungen, stellt die Forderungen der Treaty Alliance Deutschland vor und gibt einen Ausblick in die Zukunft. Unterstützer:innen erfahren, wie sie sich für ein verbindliches Abkommen engegagieren können.
Unternehmerische Sorgfaltspflichten gelten als ergänzender regulatorischer Ansatz, um die von Unternehmen direkt und indirekt verursachten Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in globalen Wertschöpfungsketten zu beenden.
In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Sorgfaltspflichtendebatte vornehmlich um menschenrechtliche Belange gedreht. So definieren die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) Anforderungen für Unternehmen zur Umsetzung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten, während Ausgestaltung und Umsetzung umweltbezogener Sorgfaltspflichten in dem vergangenen Jahr kontrovers diskutiert wurden. Das folgende Diskussionspapier bietet einen Überblick über den aktuellen Debattenstand zu umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und beleuchtet anhand zweier Fallbeispiele im Bergbausektor (Cerro Matoso, Kolumbien, und LLurimagua, Ecuador) ihre Relevanz und ihren Mehrwert.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.