Aktuelles zum Thema
Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.
Die Corona-Krise dominiert derzeit alles. Während sich die Nachrichten überschlagen, müssen wir in unserem persönlichen Alltag lernen, einen Umgang mit der neuen Situation zu finden. Was bedeutet das alles für die Diskussion zum Lieferkettengesetz? Für uns ist klar: Wir treten auch weiterhin für eine Welt ein, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden.
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört. Erstellt wurde das Gutachten von Rechtsexpertinnen und -experten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.
Ernährungsindustrie und Landwirtschaft gehören zu den Sektoren, in denen es weltweit am häufigsten zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Betroffen sind Produzent*innen, Konsument*innen sowie Anwohner*innen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. In einer gemeinsamen Studie haben Germanwatch und Misereor Menschenrechtsverletzungen im Agrarsektor dokumentiert und die menschenrechtliche Sorgfalt deutscher Unternehmen analysiert. Demnach erfüllt keins der 15 untersuchten Unternehmen in ausreichendem Maße die Anforderungen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.