Blogpost | 10.12.2021

Die EU verabschiedet den ersten Teil der EU-Taxonomie im Bereich Klimaschutz

Blogbeitrag zum 1. Delegated Act zu Klimakriterien
Blogpost

Germanwatch begrüßt, dass der erste Teil der EU-Taxonomie bald EU-Recht wird – ein wichtiger und guter Schritt für Finanzmarkttransparenz und die Hebelung von klimakompatiblen Zukunftsinvestitionen. Zu kritisieren sind allerdings Mängel des Kriterienkatalogs vor allem im Bereich Forstwirtschaft und Bioenergie. In manchen Punkten wurden die ursprünglichen, wissenschaftsbasierten Vorschläge leider stark verwässert. Die endgültige Entscheidung zu Gas und Atomkraft wurde indes nochmals verschoben und kommt nach EU Angaben aber noch vor Weihnachten.

Am vergangenen Mittwoch um Mitternacht endete die Überarbeitungsfrist des ersten delegierten Rechtsaktes der EU-Taxonomie. Damit wird dieser erste Teil der Taxonomie, dem Klassifizierungssystem für nachhaltige Investitionen, der Standards wie „grün“ oder „nachhaltig“ vereinheitlichen und klar definieren soll, ab dem 1. Januar 2022 rechtskräftig. Aus Sicht von Germanwatch ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Versuche einiger Mitgliedstaaten – darunter Frankreich, Tschechien, Finnland und Ungarn – gegen die Regeln Einspruch zu erheben, verfügten nicht über die erforderliche Mehrheit im EU-Rat. Den nun verabschiedeten Entwurf hatte die EU-Kommission im April 2021 vorgelegt, welcher bereits im September das EU-Parlament passierte.

Erster Taxonomie-Rechtsakt in Bereichen Forstwirtschaft und Bioenergie weniger ehrgeizig als bestehende Marktpraxis

Der erste Rechtsakt der Taxonomie definiert Prüfkriterien für „klimaverträgliche“ Investitionen in Technologien und wirtschaftliche Aktivitäten. Die Technical Expert Group on Sustainable Finance (TEG) hatte im Jahr 2020 umfassende Vorschläge zur Ausarbeitung der Rechtsakte gemacht. Viele dieser Vorschläge finden sich auch in dem nun verabschiedeten Teil der Taxonomie wieder und bilden so den ersten wichtigen Schritt für die Wirkungs- und Lenkungsleistung der Taxonomie. Zum Beispiel wurde ein technologieneutraler Grenzwert von 100 g CO2/kWh für alle Investitionen in Energieerzeugungstätigkeiten festgelegt, die nach der Taxonomie als „nachhaltig" gelten. Zusätzlich enthält die beschlossene Taxonomie-Verordnung, dass nun jedes Stromerzeugungssystem, dessen direkte Emissionen 270 g CO2/kWh überschreiten, als „erheblich umweltschädigend" eingestuft wird. Beide Grenzwerte stehen im Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und sind auch wissenschaftlich mit dem Ziel der EU kompatibel, bis 2050 kohlenstoffneutral zu werden.           

Nach der Einschätzung von Germanwatch ist der nun verabschiedete Rechtsakt aber nicht in allen Bereichen zu begrüßen. Die Ausgestaltung des delegierten Rechtsakts bleibt in manchen Punkten hinter den wissenschaftsbasierten Empfehlungen der Expertenkommission TEG zurück. Nordische EU-Länder wie Schweden und Finnland haben sich nach intensiven Lobbybemühungen gegen die Vorschläge der Expertengruppe durchgesetzt. So sind die nun verabschiedeten Kriterien für eine nachhaltige Forstwirtschaft und der Energiegewinnung durch Biomasse viel zu schwach und gefährden andere Umweltziele, zum Beispiel im Bereich der Biodiversität. Die Prüfkriterien stufen zum Beispiel auch die industrielle Abholzung von CO2-speichernden Wäldern und das klimaschädliche Verbrennen von Holz zur Energiegewinnung als nachhaltig ein. Außerdem werden durch die neue Verordnung nahezu alle Formen des Holzeinschlages und der Abholzung von Wäldern als „nachhaltig” definiert. Die in diesen Bereichen als „grün“ gelabelten Aktivitäten bleiben an vielen Stellen hinter der bestehenden Marktpraxis zurück. Zu begrüßen ist, dass die Prüfkriterien in regelmäßigen Abständen einer Überprüfung unterzogen und auf ihre Wirksamkeit und Aktualität hin überprüft werden. Spätestens dann müssen die stark von Greenwashing betroffenen Teile der Taxonomie nachgebessert und durch wissenschaftsbasierte Kriterien ersetzt werden.

Was mit Atomenergie und fossilem Erdgas passiert, bleibt weiter unklar – Entscheidung vor Weihnachten

Ursprünglich waren auch Kriterien für fossiles Erdgas, Atomenergie und Landwirtschaft in dem nun verabschiedeten Rechtsakt der Taxonomie enthalten. Aufgrund tiefgreifender Interessenkonflikte zwischen einzelnen EU-Mitgliedsstaaten wurden diese drei Bereiche in einen zweiten delegierten Rechtsakt verschoben. Die Diskussion, vor allem um fossiles Erdgas und Atomenergie, ist seitdem immer weiter hochgekocht und zieht immer größere Kreise.

In Deutschland findet die Debatte vor dem Hintergrund des Regierungswechsels statt. Deutschland positionierte sich in der Vergangenheit immer ablehnend im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit von Atomenergie und ist auch auf nationaler Ebene aus dieser Technologie ausgestiegen. Gleichzeitig wies Deutschland vermehrt darauf hin, dass die Nutzung von fossilem Erdgas in der Transformation gebraucht werde und Investitionen in diese Technologie auch weiterhin möglich sein müssen. Während der Koalitionsverhandlungen hielt sich die neue Bundesregierung mit klaren Positionierungen hinsichtlich der Einordnung dieser Technologien in der Taxonomie zurück. Nun positionierten sich sowohl Neukanzler Olaf Scholz in einem Fernsehinterview als auch Außenministerin Annalena Baerbock bei ihrem Antrittsbesuch in Paris gegen die Einstufung von Atomkraft als „nachhaltig“. Nach der Amtseinführung von Scholz am vergangenen Mittwoch kommt dieser heute mit Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron in Paris zusammen. Kommende Woche tagen die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Brüssel, wo auch die Taxonomie Thema sein wird. Es scheint also nochmal Leben in die Debatte um Atom und fossiles Gas zu kommen.

Wichtig ist nun, dass Deutschland sich weiter gegen die Einordnung von Atomkraft als nachhaltig einsetzt. Zudem darf fossiles Gas nur mit wissenschaftsbasierten und Paris-kompatiblen Grenzwerten sowie einem festen und ambitionierten Ausstiegsdatum als Übergangstechnologie gekennzeichnet werden. „Falls Atom und fossiles Gas als uneingeschränkt „grüne“ Aktivitäten in die Taxonomie aufgenommen werden, ist es wahrscheinlich, dass viele weitere Milliarden an Euro, davon auch Steuergeld, in Infrastruktur für diese Energien fließen. Für die EU-Taxonomie – das Herzstück der europäischen Sustainable Finance-Strategie – wäre das ein empfindlicher Schlag.“, so Christoph Hoffmann, Referent für klimakompatible Finanzflüsse bei Germanwatch.

Die Entscheidung zur Atomkraft und fossilem Erdgas in der EU-Taxonomie hat eine internationale Signalwirkung. Denn neben der EU arbeiten gerade auch zahlreiche andere Länder wie Korea, China, Südafrika, Großbritannien und Kanada an einem ähnlichen Klassifizierungssystem und orientieren sich an dem europäischen Prozess.

Schlussendlich liegt die Entscheidung über die delegierten Rechtsakte der Taxonomie bei der Europäischen Kommission. Deren Präsidentin, Ursula von der Leyen, hat das Thema nun zur Chefinnen-Sache erklärt und wird den finalen Vorschlag der EU-Kommission zum Thema Atomenergie und fossiles Erdgas in den kommenden 2-3 Wochen vorlegen.

Ansprechpersonen

Echter Name

Referent für klimakompatible Finanzflüsse