1. Überblick
Wie unter einem Brennglas zeigte sich bei der COP30 das weltweite Ringen um die internationale Klimapolitik. Auf eine vielversprechende Anfangsdynamik folgte eine erbitterte Blockade durch einige wenige, aber bedeutende Länder, die dringend erforderliche Entscheidungen verhinderten. Trotz einzelner Fortschritte blieben die Ergebnisse hinter den notwendigen Maßnahmen zurück. Zwischen dem absolut Notwendigen und dem derzeit politisch Möglichen klafft weiterhin eine große Lücke. Es war die erste Weltklimakonferenz seit dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofes, das die Verpflichtungen der Staaten zum Schutz des Klimas beschreibt – jedoch bleibt noch viel zu tun, bis die internationale Gemeinschaft ihren Verpflichtungen gerecht wird.
Zwei grundlegende Probleme behindern die internationale Klimapolitik: Erstens hat sich rund um die USA – inzwischen der größte Erdölproduzent – ein Staatenblock gebildet, der alles in seiner Macht Stehende tut, um dem Geschäft mit fossilen Brennstoffen eine Zukunft zu geben. Dies geschieht oft in Koordination mit Russland und manchmal mit Saudi-Arabien und untergräbt die Werte von Demokratie und Zivilgesellschaft. Das Geschäft mit fossilen Brennstoffen steht für diese Staaten erstmals seit dem Beginn der Industrialisierung strukturell unter Druck. Grund dafür sind der massive Anstieg der Investitionen in erneuerbare Energien sowie die fortschreitende Elektrifizierung.
Zweitens zahlen in immer mehr Staaten die besonders wohlhabenden Menschen nur noch für ihre eigene Infrastruktur. Sie sind immer weniger bereit, Steuern zu zahlen, um ärmere Bevölkerungsgruppen in ihrem eigenen Land – geschweige denn anderswo auf der Welt – zu unterstützen. Damit geraten die gemeinsam vereinbarten Anstrengungen gegen Armut weltweit und für Umweltschutz (Ziele für nachhaltige Entwicklung bzw. Sustainable Development Goals, SDG) unter enormen Druck. Gleiches gilt für die internationale Klimafinanzierung. Infolgedessen wachsen die Schulden der armen Länder weiter.
Ein höheres Tempo bei der weltweiten Energiewende ist dringend notwendig, denn die Erde hat die gefährliche 1,5-Grad-Grenze bereits überschritten, zumindest für ein paar Jahrzehnte. Die neuen Klimaziele, die die Staaten vor der COP30 eingereicht haben, reichen nicht aus, um den Rückgang der Treibhausgasemissionen angemessen zu beschleunigen. Zusätzlich schrumpfen die Haushaltsmittel des Globalen Nordensfür internationale Klimaschutzmaßnahmen und Entwicklungszusammenarbeit. Umso erfreulicher war an den ersten neun Tagen der Weltklimakonferenz der spürbar starke Wille, einen Plan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen innerhalb der kommenden zwei Jahre zu vereinbaren. Dennoch endete der Gipfel ohne verbindliche Einigung.
Ungefähr 90 Länder hatten sich der Dynamik angeschlossen und viele Staaten aus der Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder wollten folgen. Doch das Zusammenspiel von zwei grundlegenden Problemen verhinderte einen Erfolg: Erstens schadete die Handlungsunfähigkeit der EU aufgrund der verringerten Klimaschutzbudgets ihrer Glaubwürdigkeit für den Aufbau von Allianzen. Zweitens blockierte ein Zusammenschluss unter Führung von Saudi-Arabien und Russland – diesmal unterstützt durch China, Indien und Nigeria – eine ausdrückliche Nennung des Ausstiegs aus fossilen Energieträgern in der Abschlusserklärung. Nach ihrem schwungvollen Beginn litt die Weltklimakonferenz außerdem unter mangelnder Transparenz und unter Verfahrensproblemen, verursacht durch die brasilianische Präsidentschaft, die plötzlich an Durchsetzungsstärke verlor.
Die wichtigste Frage nach dieser Weltklimakonferenz lautet nun: Wie kann es der EU – gestützt durch ausreichende finanzielle Ressourcen – gelingen, im Verlauf des Jahres wirksame Nord-Süd-Allianzen zu bilden, die das bei der COP30 sichtbare Momentum für einen beschleunigten Ausstieg aus fossilen Brennstoffen und für eine bessere Anpassung in die Tat umsetzen? Jegliche Beschleunigung beim Ausbau von erneuerbaren Energien und bei der Elektrifizierung verringert gleichzeitig die Einnahmen der Staaten, die mit fossilen Brennstoffen handeln.
Die Mechanismen für CO₂-Bepreisung in immer mehr Ländern, die teils als Folge des CO₂-Grenzausgleichssystems entstehen, bilden eine wichtige Plattform für internationale Zusammenarbeit. Doch wie lässt sich das Verursacherprinzip endlich auf nationaler und internationaler Ebene konsistent umsetzen? Mit den rechtlichen Anstößen durch den Internationalen Gerichtshof, den Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und das bedeutsame Urteil des Oberlandesgerichts Hamm gegenüber RWE gibt es eine neue Grundlage für die genannten Ansätze.
Nach drei Weltklimakonferenzen in autoritären Staaten war es sehr erfrischend, in Belém den Rückenwind einer lebendigen Zivilgesellschaft und der vielen indigenen Gruppen zu spüren. Wichtig ist auch, dass die Abschlusserklärung der G20, veröffentlicht zum Ende der Klimakonferenz, mehrere Ziele unterstützt, wenn auch ohne die USA und Argentinien: die Beschleunigung der weltweiten Energiewende, eine bessere Katastrophenvorsorge, den Umbau der Ernährungssysteme und das Verlangsamen der Entwaldung.
Nach der ausgebremsten Dynamik dieser Weltklimakonferenz geht das Tauziehen weiter. 80 Prozent der Menschen weltweit wünschen sich, dass ihre Regierungen stärkere Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Gleichzeitig entstehen positive Impulse durch die wachsende Wettbewerbsfähigkeit der Zukunftstechnologien und zunehmend auch durch gerichtliche Entscheidungen. Engagiertes Handeln – ob auf der Straße, durch zukunftsorientierte Unternehmen, vor Gericht oder in der Politik – ist wichtiger denn je.
2. Ergebnisse bei den verhandelten Themen
2.1. Emissionslücke
Eine wichtige Erwartung an die „COP der Wahrheit“ bestand darin, die bestehende Emissionslücke zu benennen und glaubhafte Pfade vorzuzeichnen, mit denen sich die Lücke schließen lässt. Insgesamt bleiben die alten und neuen nationalen Klimaschutzbeiträge (Nationally Determined Contributions, NDCs) weit hinter den dringend benötigten Emissionsreduktionen zurück, während das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen immer schwerer zu erreichen wird. Die Welt steht vor einer Dekade, in der entschiedenes Handeln unerlässlich ist. Vor diesem Hintergrund hätte die Weltklimakonferenz ein starkes Signal weltweiter Entschlossenheit für eine Kurskorrektur aussenden müssen. Nach kontroversen Verhandlungen sind die Ergebnisse der Klimakonferenz jedoch zu schwach, um einen derartigen Optimismus zuzulassen – auch wenn manche Teilergebnisse zu Fortschritten führen könnten.
In der Mantelentscheidung formulierten die Vertragsstaaten die eindrücklichste gemeinsame Forderung nach einer ehrgeizigeren Klimapolitik und bestätigten ihr Engagement für multilaterale Prozesse und die internationale Zusammenarbeit. Die von der Präsidentschaft geführten Beratungen mündeten in die „Mutirão-Entscheidung“ – die Platz für strittige Themen wie Finanzen, Handelspolitik und das 1,5-Grad-Ziel aus dem Pariser Klimaabkommen bot. Zunächst wollte die Präsidentschaft eine Mantelentscheidung nicht offiziell mittragen. Später änderte sie ihren Kurs und übte zunehmenden Druck auf die Parteien aus, sich innerhalb der verbleibenden Zeit auf einen Text zu einigen. Gleichzeitig erhielten Beobachtende immer weniger Einblick in die Verhandlungen. Von den Texten gelangte wenig in die Öffentlichkeit – was die Glaubwürdigkeit der Präsidentschaft, die immer den Gemeinschaftssinn beschworen hatte, schmälerte.
Die Mutirão-Entscheidung erkennt zu Recht die Fortschritte an, die in den zehn Jahren seit dem Pariser Klimaabkommen erzielt wurden. Diese Erfolge wurden auch grafisch im aktualisierten Synthesebericht der UN untermauert, der während der Klimakonferenz veröffentlicht wurde. Dieser Bericht verwies auf einen erwarteten Rückgang um 12 Prozent der weltweiten Emissionen bis 2035 im Vergleich zu 2019. Besonders bemerkenswert: Die Entscheidung fordert die Parteien auf, Maßnahmen besser umzusetzen und wenn möglich ihre jeweiligen NDCs bei nächster Gelegenheit zu aktualisieren und zu übertreffen. Darüber hinaus legten mehrere Parteien, darunter Mexiko, Bhutan und Irak, ihre NDCs während der Klimakonferenz vor.
Dennoch nimmt die Mutirão-Entscheidung die bestehende Emissionslücke nicht ausreichend in Angriff. Obwohl die dritte Generation der NDCs gegenüber den vorherigen Versionen deutlich zugelegt hat, lässt sich damit die 1,5-Grad-Grenze auch künftig nicht einhalten. Bezeichnenderweise enthält der Abschlusstext keinen direkten Verweis auf fossile Brennstoffe, die weltweit mit Abstand die Hauptquelle der Emissionen darstellen. Damit wird er der Dringlichkeit der Klimakrise nicht gerecht. Selbst der COP-30-Präsident André Corrêa do Lago räumte beim Abschlussplenum ein, manche der Delegierten hätten größere Ambitionen gehabt. Zudem verweist der Beschluss lediglich auf einen Pfad hin zu ehrgeizigeren Zielen und einer beschleunigten Umsetzung. Für den Fall, dass der globale Norden weder engagierter handelt noch seine Klimaschulden rascher abzahlt, zeigten sich insbesondere die Schwellenländer zurückhaltend, sich ihrerseits auf ehrgeizigere Ziele festzulegen.
Die COP 30 scheiterte daran, tragfähige Brücken über diesen Graben zu schlagen. Stattdessen rief sie zwei vage Mechanismen ins Leben: den „Global Implementation Accelerator“ und die „Belém Mission to 1.5“. Dazu kamen zwei Fahrpläne, die formal außerhalb der Weltklimakonferenz entstanden: zur Abkehr von fossilen Brennstoffen und zum Thema Entwaldung. Jetzt kommt es darauf an, diese neuen Instrumente weiterzuentwickeln, zu schärfen und auszuweiten. Das glanzlose Ergebnis der COP 30 zeigt, wie wichtig es ist, dass sich insbesondere die EU und Deutschland darum bemühen, das Vertrauen der zögerlichen Partner aus dem Globalen Süden zurückzugewinnen. Dazu müssen sie strategische, langfristige und wirkungsvolle Allianzen schmieden, die die nationalen Realitäten widerspiegeln, stabile Unterstützung bieten und Impulse für konkretes multilaterales Handeln geben, mit dem sich die Emissionslücke schließen lässt.
2.2. Klimaanpassung
Die COP 30 brachte Fortschritte beim Globalen Anpassungsziel (Global Goal on Adaptation, GGA) und skizierte wichtige Schritte für mehr Anstrengungen bei der Anpassung. Dennoch enttäuschte sie die vielen Menschen, die sich von der Klimakonferenz einen deutlichen Schub für die Umsetzung erhofft hatten. Obwohl sie im Vorfeld als „Weltklimakonferenz der Anpassung“ angekündigt worden war, erhielt das Thema Anpassung nicht die nötige politische Aufmerksamkeit. Diese geringe Priorität spiegelt sich im Ergebnis wider.
Zwar umfasst das verabschiedete Anpassungspaket zentrale Elemente wie Indikatoren, die Finanzierung und eine Umsetzungsagenda, doch bleibt es hinter dem Ehrgeiz und der Klarheit zurück, die denkbar gewesen wären. Nach intensiven, schwierigen Verhandlungen einigten sich die Staaten auf 59 der ursprünglich geplanten 100 Indikatoren. Diese Liste benötigt nun allerdings eine umfassende Überarbeitung und Erweiterung. Mehrere laufende – sich teils überschneidende – Prozesse greifen dies bereits auf, darunter die Belém-Addis-Vision für eine abgestimmte Umsetzung. Positiv hervorzuheben ist die Aufnahme von MOI-Indikatoren (Means of Implementation). Sie erscheinen jedoch politisch geprägt, unvollständig und schwer nachvollziehbar. Sie sind das Ergebnis aus einer übereilten politischen Verdichtung der fachlichen Arbeit von Expert:innen. Inhaltlich überschreiten sie teilweise die roten Linien einzelner Staaten. Zudem ist der zweijährige Abstimmungsprozess, den sie nach sich ziehen, weiterhin unklar. Es steht zu erwarten, dass die Liste nach der zweiten globalen Bestandsaufnahme erneut überarbeitet wird.
Trotz jahrelanger fachlicher Arbeit an einem wissenschaftlich belastbaren Vorschlag ist die endgültige Indikatorenliste weder wissenschaftlich fundiert noch vollständig. Einige Unterziele fehlen. Tatsächlich führte die unzureichende und wenig transparente Übernahme der fachlichen Indikatoren in den politischen Beschluss der Weltklimakonferenz zu widersprüchlichen Signalen. Die Vertragsparteien verabschiedeten die Liste, betonten jedoch zugleich, dass sie in ihrer derzeitigen Form nicht zwingend Anwendung finden müsse. Dieses Zugeständnis richtete sich insbesondere auf die Bedenken der lateinamerikanischen und karibischen Staaten der SUR-Gruppe. Sie hatten sich aufgrund eines wenig transparenten Verhandlungsprozesses, der in der Schlussphase zu keinem schriftlichen Ergebnis führte, gegen eine Annahme gestellt. Auch die afrikanische Verhandlungsgruppe (AGN) lehnte die Liste ab. Offenbar betrachteten viele Staaten die von Expert:innen erstellte Vorlage eher als Informationsquelle, da die Annahme keine Verpflichtungen mit sich bringt und mehrere umstrittene Indikatoren gestrichen wurden.
Positiv zu bewerten ist die Einführung der Baku Adaptation Roadmap. Sie gilt inzwischen als wichtigstes Instrument der UNFCCC zur Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen und als Mechanismus zur Straffung der allgemeinen Anpassungsarchitektur. Obwohl dieser Fahrplan einige noch ungelöste Themen aus Dubai aufgreift, bleiben dennoch Fragen offen.
Insgesamt brachte die COP30 die Anpassungsagenda voran. Das Ergebnis bleibt jedoch ein Kompromiss und kein Durchbruch. Für eine schnellere weltweite Anpassung wäre ein deutlich ehrgeizigeres Paket nötig gewesen. 2026 auf der SB 64 in Bonn werden die Vertragsstaaten ihre Arbeit an den Indikatoren und an der Baku Adaptation Roadmap fortsetzen müssen, um die noch ungeklärten Fragen aus Belém zu beantworten.
2.3. Klimafinanzierung
Die COP30 erzielte einige Fortschritte bei der Anpassungsfinanzierung. In der Mutirão-Entscheidung einigten sich die Parteien auf ein neues Ziel, das die Anpassungsfinanzierung bis 2035 verdreifachen soll. Allerdings bezogen sie sich dabei nicht auf das Globale Anpassungsziel. Dieses Ergebnis bleibt hinter dem zurück, was die Länder mit der größten Verletzlichkeit gegenüber Klimafolgen als notwendig bezeichnet hatten. Es handelt sich lediglich um ein schwaches Signal mit Blick auf ein zukünftiges Ziel für die Anpassungsfinanzierung. Dabei bleibt offen, wer für die Erfüllung des Ziels verantwortlich ist. Vor der COP 30 hatten die am wenigsten entwickelten Länder eine Verdreifachung der zuschussbasierten Anpassungsfinanzierung bis 2030 auf mindestens 120 Milliarden US-Dollar gefordert. Das Belém-Paket hingegen verlängert die Frist auf 2035, legt das Referenzjahr für die Verdreifachung nicht fest und benennt nicht, welche Länder einen Beitrag leisten sollen. Diese Unklarheit hat bereits zu stark voneinander abweichenden Auslegungen geführt und illustriert die Schwierigkeit, das Ziel der Verdreifachung umzusetzen und zu kontrollieren. Das beschriebene Ergebnis lässt sich mit den Verhandlungsdynamiken in der zweiten Woche erklären: Das neue Ziel der Anpassungsfinanzierung vermischte sich nämlich immer stärker mit den Verhandlungen über einen möglichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen (Transition Away from Fossil Fuels, TAFF). Bei mehreren Parteien machte sich Enttäuschung über die Verhandlungsweise der EU zum Thema Anpassungsfinanzierung breit. Diese Parteien äußerten den Eindruck, dass die African Group of Negotiators (AGN) und die am wenigsten entwickelten Länder als Blockierer im TAFF-Prozess positioniert wurden. Darauf seien eine geringere Flexibilität der EU bei der Anpassungsfinanzierung sowie das schwache Gesamtergebnis zurückzuführen.
Das neue Ziel für die Anpassungsfinanzierung sowie die Initiative TAFF sind gleich wichtig, aber diese teils kannibalisierende Dynamik ließ nicht viel politischen Spielraum für ein belastbareres und eindeutigeres Ergebnis bei der Anpassungsfinanzierung. Sie hatte zur Folge, dass sich die entscheidenden Gespräche in die Nacht und hinter verschlossene Türen verlagerten. Bemerkenswert ist jedoch, dass der Beschluss eine kontinuierliche Aufstockung der Finanzmittel vorsieht. Dies dürfte den Handlungsdruck für die wohlhabenden Länder erhöhen. Das Versprechen, die Anpassungsfinanzierung durch multilaterale Klimafonds zu verdreifachen, ist ebenfalls im Abschlussdokument enthalten. Dennoch bleiben die Beiträge, auf die sich die Länder des Globalen Nordens für den Anpassungsfonds und alle wohlhabenden Länder für den Fonds zum Ausgleich von Klimaschäden verpflichtet haben, weit hinter dem notwendigen Umfang zurück. Dies trug zusätzlich zur allgemeinen Enttäuschung bei. Ähnlich besorgniserregend war die Tatsache, dass die Sitzung abgesagt wurde, bei der die Zusagen für den GEF–LDCF (Least Developed Countries Fund der Globalen Umweltfazilität, GEF) bekannt gegeben werden sollten. Grund für die Absage war die Aussicht, dass die Geberländer nicht einmal die bescheidene Mindestsumme von 3 Millionen US-Dollar bereitstellen würden.
Um in Zukunft eine angemessene internationale Klimafinanzierung auf die Beine zu stellen, sollten Länder wie Deutschland und die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Abgaben einführen, die das Verursacherprinzip widerspiegeln: Wer den größten Schaden verursacht, muss die Kosten tragen. Anderenfalls werden die Fortschritte in den übrigen Bereichen nicht von Dauer sein. Ein bezeichnendes Beispiel dafür ist die gescheiterte Einigung auf die Initiative Transition Away from Fossil Fuels (TAFF).
Nur für die Tropical Forest Forever Facility (TFFF), die Brasilien abseits der offiziellen Verhandlungen initiiert hatte, gab es bedeutsame Zusagen. Die TFFF ist ein multilateraler Investmentfonds, der bei öffentlichen und privaten Anlegern neue Mittel für den Schutz von Tropenwäldern einwerben soll. In den Wochen vor der Klimakonferenz hatten zunächst Schwellenländer wie Brasilien und Indonesien Zusagen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar gemacht. Während des Gipfels folgten Norwegen, Frankreich und Deutschland ihrem Beispiel (kurz nach den umstrittenen Bemerkungen von Bundeskanzler Merz über das Gastgeberland).
Im Vorfeld zur COP30 gab es hohe Erwartungen an die „Baku to Belém Roadmap“. Dieser Fahrplan sollte skizzieren, wie sich die 1,3 Billionen US-Dollar aus dem neuen Klimafinanzierungsziel (New Collective Quantified Goal, NCQG) bis 2035 mobilisieren lassen. Der Fahrplan wurde am 5. November 2025 vorgestellt, also nur wenige Tage vor der Weltklimakonferenz. Er schlägt einen recht ausgewogenen Plan für die Einwerbung der notwendigen Mittel vor. Dabei greift er auf eine große Vielfalt von Akteur:innen und Pfaden zurück, auch auf Mechanismen für mehr Gerechtigkeit wie direkte Budgethilfen oder Vermögenssteuern. Doch aufgrund der hohen Summe besteht das Risiko, dass der Fahrplan die zentralen Gerechtigkeitsprinzipien und den Schwerpunkt auf eine zuschussbasierte Unterstützung verwässert. Beide Ansätze sind unverzichtbar für Anpassungsmaßnahmen und für die Bewältigungvon klimawandelbedingten Verlusten und Schäden. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Bemühungen, die öffentliche und internationale Klimafinanzierung umzulenken, um private Investitionen anzuziehen. Durch diesen Ansatz könnte die Finanzierung weniger gerecht und schwieriger zugänglich werden. Außerdem betonen viele der Maßnahmen im Fahrplan Aspekte wie Transparenz (etwa bei der Bereitstellung der Klimafinanzierung durch multilaterale Entwicklungsbanken), Berichterstattung, Dialog, Koordination zwischen den vielen Finanzakteuren sowie Prüfungen, anstatt konkrete Schritte für die Aufstockung der Finanzmittel zu nennen. Weil der Fahrplan so spät veröffentlicht wurde, erhielt er bei der COP30 wenig Aufmerksamkeit und wurde lediglich zur Kenntnis genommen. Die einzige Entscheidung bestand darin, dass ein hochrangiges Ministertreffen über die Umsetzung des NCQG beraten soll – ohne Zeitplan. Eine verbindliche Umsetzungsplanung fehlt. Die weiteren Fortschritte werden von freiwilligen Zusammenschlüssen aus Ländern abhängen, die vorangehen wollen, und vom Circle of Finance Ministers, den Brasilien neben der bestehenden Coalition of Finance Ministers for Climate Action aufbauen will.
Bemerkenswert sind die neuen Verhandlungs- und Dialogformate für die Artikel 9 und 2.1(c). Im Vorfeld der Weltklimakonferenz kamen Bedenken auf, dass die Agenda Gegenstand eines Streits werden könnte, ausgelöst durch Artikel 9.1, der die Verantwortung der Länder des Globalen Nordens für die Klimafinanzierung festschreibt. Es gelang der brasilianischen Präsidentschaft der Weltklimakonferenz, diesen Konflikt zu vermeiden. Das Abschlussdokument beschreibt ein zweijähriges Arbeitsprogramm, das Artikel 9 vollständig in Angriff nehmen soll. Daher werden die Spannungen und Unsicherheiten rund um Artikel 9.1 wohl zunächst bestehen bleiben. Die große Bedeutung von Artikel 2.1(c), der alle Finanzflüsse auf Pfade hin zu geringeren Treibhausgasemissionen und zu einer klimaresilienten Entwicklung ausrichten soll, wurde erneut bestätigt. Die Arbeit an der Umsetzung von Artikel 2.1(c) und an seiner Komplementarität zu Artikel 9 des Pariser Klimaabkommens soll im Rahmen des neu eingerichteten Veredas-Dialogs bis 2028 andauern. Eine jährliche hochrangige Konferenz („Xingu Finance Talks“) soll diesen Prozess begleiten und einen konstruktiven Austausch zwischen den Parteien und anderen Beteiligten ermöglichen.
2.4. Gerechter Übergang
Der auf der Weltklimakonferenz in Belém getroffene formale Beschluss zur Umsetzung eines Arbeitsprogramms für einen gerechten Übergang (Just Transition Work Programme, JTWP) ist durchaus ein bedeutendes Ergebnis. Die vereinbarte Einrichtung eines Mechanismus für den gerechten Übergang (Absatz 25) ist ein wichtiger Schritt nach vorne, den Germanwatch positiv bewertet.
Der Mechanismus befindet sich jedoch in einem frühen Stadium. Seine Umsetzung steht noch aus, und zentrale Aufgaben wie die Erfassung relevanter Prozesse und Institutionen sind noch nicht abgeschlossen (Absatz 24). Die nächste Phase hängt stark von den eingereichten Beiträgen ab. Staaten und andere Beteiligte sollen ihre Vorschläge im Sinne der Mutirão‑Entscheidung einbringen (Absatz 26).
Die wichtigsten Funktionen des Mechanismus bestehen darin, die Initiativen für einen gerechten Übergang zwischen den Ländern zu koordinieren und den Austausch von Erfolgsmethoden aus Staaten zu erleichtern, die bereits Fortschritte erzielt haben. Damit diese Initiativen Wirkung entfalten, brauchen sie konkrete Unterstützung, etwa durch Finanzmittel oder direkte Hilfe bei der Umsetzung von Projekten für einen gerechten Übergang. Selbst wenn 70 Prozent der 2025 vorgelegten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) die Grundsätze des gerechten Übergangs berücksichtigen, wie im NDC-Synthesebericht festgehalten, benötigen die Staaten dennoch eine institutionelle Regelung. Diese muss bewerten können, wie schnell und wie umfassend sie die Grundsätze einhalten. Dabei sind die Vorgaben des JTWP-Beschlusses zu berücksichtigen und an die nationalen Gegebenheiten anzupassen.
Mehrere positive Elemente stechen hervor. Dazu gehören der explizite Bezug auf das 1,5-Grad-Ziel (Absatz 1) und die Einbeziehung indigener Gemeinschaften überall im Text. Menschenrechtsaspekte finden sich in der gesamten Entscheidung wieder. Zudem soll die Entwicklung von Wegen zu einem gerechten Übergang partizipativ erfolgen und eine breite Vielfalt betroffener Gruppen einbeziehen. Außerdem bleibt der gerechte Übergang nicht auf den Energiesektor beschränkt. Er umfasst darüber hinaus auch sozioökonomische Aspekte und die Anpassung an den Klimawandel.
Trotz dieser Fortschritte bestehen Lücken. So enthält der Beschluss keine Passagen zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen (TAFF), obwohl dieser für jeden glaubwürdigen gerechten Übergang unverzichtbar bleibt. Auch Verweise auf kritische Mineralien fehlen, wenngleich sie in den Debatten und bei der globalen Wende hin zu Netto-Null eine entscheidende Rolle spielen. Genderaspekte wurden im Vergleich zu früheren Entwürfen abgeschwächt. Dennoch enthält der finale Entwurf nicht die von Paraguay vorgeschlagene Fußnote, die die Definition von Geschlecht auf das biologische Geschlecht beschränkt hätte. Ein zentraler Abschnitt des Beschlusses, die Absätze 12 und 13, fordert die Vertragsstaaten auf, die Ergebnisse der Dialoge zu einem gerechten Übergang bei diesbezüglichen nationalen Maßnahmen zu berücksichtigen. Selbst diese Listen relevanter Aspekte wurden im Vergleich zu früheren Fassungen gekürzt.
Der Abschnitt über unilaterale Handelsmaßnahmen (UTMs) entfiel vollständig. Das Thema ist jedoch weiterhin aktuell. Stattdessen taucht es an anderer Stelle im umfassenderen politischen Maßnahmenpaket von Belém wieder auf. Daher wird es auch künftig Gegenstand zahlreicher Gespräche sein. Diese Defizite zeigen, dass noch viel Arbeit nötig ist, damit das JTWP und der Just-Transition-Mechanismus in den kommenden Jahren ambitionierte, inklusive und wissenschaftlich fundierte Übergänge wirksam unterstützen können.
2.5. Klimaschutz
Es gab hohe Erwartungen an die COP30. Als Abschluss des ersten Ambitionszyklus gemäß dem Pariser Klimaabkommen sollte sie nach einer globalen Bestandsaufnahme zu konkreten Maßnahmen führen, um den nach der COP29 verlorenen Schwung wiederherzustellen. Dort waren die Bemühungen, die Ergebnisse von Dubai umzusetzen, aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über fossile Brennstoffe und Klimafinanzierung gescheitert. Viele Delegationen reisten nach Belém mit der Erwartung, dass die COP30 endlich einen Weg zur Umsetzung der globalen Energieziele aus der COP28 aufzeigen würde, angeführt von den Industrieländern.
Zu Beginn des Gipfels war eine überraschende Dynamik spürbar. Fast 90 Länder aus verschiedenen Regionen unterstützten die Idee, innerhalb von zwei Jahren einen weltweiten Fahrplan zum Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu erarbeiten. Kurzzeitig schien es, als könnte die COP30 den Durchbruch bringen, auf den alle schon in den Verhandlungen der letzten Jahre gehofft hatten. Doch diese Zuversicht ließ schnell nach, als die Gespräche auf zwei bekannte Hindernisse trafen. Angesichts schrumpfender Klimaschutz- und Entwicklungsbudgets versäumten es die Industrieländer, ein glaubwürdiges Finanzierungsangebot – insbesondere für Anpassungsmaßnahmen – zu unterbreiten. Dies untergrub ihre Bemühungen, Vertrauen und Allianzen mit Staaten aufzubauen, die immer wieder hervorgehoben hatten, dass ehrgeizigere Ziele nur mit echter Unterstützung zu erreichen sind. In den letzten Stunden gelang es einer gestärkten Koalition unter Führung von Saudi-Arabien und Russland, der sich China, Indien und Nigeria anschlossen, jegliche Erwähnung eines Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen aus dem Abschlusstext streichen zu lassen.
Infolgedessen blieb die COP30 weit hinter den Erwartungen zurück. Die Mutirão-Entscheidung legte kein Verfahren fest, mit dem sich ein Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen entwickeln ließe. Sie ging auch nicht angemessen auf den unzureichenden Ehrgeiz der neuen NDCs ein. Doch sie brachte zwei neue Initiativen auf den Weg: den „Global Implementation Accelerator“ und die „Belém Mission to 1.5“. Der freiwillige Accelerator soll Staaten dabei unterstützen, praktische und politische Hürden zu überwinden, damit sie ihre Klimaziele erreichen können. Das Belém-Ziel (Belém Mission to 1.5) soll die globale politische Aufmerksamkeit auf das sich schnell schließende 1,5-Grad-Fenster lenken und damit den Handlungsdruck erhöhen. Diese Initiativen können jedoch nur dann etwas bewirken, wenn dafür ausreichende Finanzmittel bereitstehen. Zudem müssen diese gezielt für besonders stark von Klimafolgen betroffene Staaten eingesetzt werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass sie eher symbolisch bleiben, als tatsächliche Veränderungen anzustoßen.
Damit der Prozess in Gang kommt, braucht es jetzt Fortschritte außerhalb der offiziellen Verhandlungen. Brasilien wird während seiner Präsidentschaft weiter an einem Plan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen arbeiten. Zudem werden Kolumbien und die Niederlande die erste internationale Konferenz zu einem gerechten Übergang beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen ausrichten. Die EU und Deutschland sollten diese Bemühungen aktiv unterstützen. Natürlich sind derartige Initiativen kein Ersatz für einen ausgehandelten Beschluss. Sie können aber die politischen Voraussetzungen dafür schaffen. Gleichzeitig müssen die EU und Deutschland gemeinsam daran arbeiten, die belasteten Beziehungen zum Globalen Süden zu verbessern. Für die Wiederherstellung des Vertrauens bedarf es langfristiger Partnerschaften auf der Grundlage realer Finanzierungen, Technologietransfers und praktischer Unterstützung bei der Umsetzung. Das schließt auch die Zusammenarbeit mit Staaten ein, die Übergangspläne entwickeln und den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen wollen.
All dies muss den Weg für einen Durchbruch auf der COP31 bereiten. Dort müssen sich die Länder endlich auf einen formalen Prozess einigen, um einen globalen Fahrplan für den Ausstieg aus fossilen Brennstoffen zu entwickeln. Dieser Prozess braucht klar festgelegte Meilensteine, Zeitpläne und eine faire Differenzierung gemäß dem Prinzip der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten (CBDR‑RC). Die kommenden SB‑Sitzungen können auch ohne speziellen Tagesordnungspunkt dazu beitragen, dies weiter voranzutreiben. Offene Informationsveranstaltungen zum globalen Umsetzungsbeschleuniger können Raum für einen politischen Dialog schaffen und das Thema präsent halten. Ebenso wichtig sind die beiden Präsidentschaftsberichte, die auf der COP31 erwartet werden: einer zum globalen Umsetzungsbeschleuniger und ein anderer zum Belém-Ziel. Diese Berichte sind eine gute Gelegenheit, die in Belém angestoßenen, umsetzungsorientierten Initiativen wieder in den formalen COP‑Prozess einzubringen. Mit einer strategischen Herangehensweise lässt sich das Scheitern von Belém in einen Wendepunkt verwandeln. So kann eine Grundlage für die verbindlichen Zusagen entstehen, die die Welt dringend braucht.
2.6. Verluste und Schäden
Das Thema Verluste und Schäden (Loss and Damage, L&D) erhielt kaum politische Aufmerksamkeit, da diese hauptsächlich dem Globalen Anpassungsziel und dem TAFF-Entwurf galt. Die Verhandlungen zu L&D konzentrierten sich hauptsächlich auf den Fonds zum Bewältigung von Verlusten und Schäden (Fund responding to Loss and Damage, FRLD) sowie auf die dritte Überprüfung des Warschauer Internationalen Mechanismus (WIM). Darüber hinaus gab es nur wenige neue Impulse.
Die COP30 begann mit Blick auf das Thema L&D sehr vielversprechend. Die Barbados Implementation Modalities gingen an den Start und umfassten 250 Millionen US‑Dollar. Dieser erste Lichtblick wurde jedoch recht schnell getrübt, da neue Zusagen weitgehend ausblieben. Spaniens Beitrag von 20 Millionen US‑Dollar war die einzige nennenswerte Zusage für den Fonds. Die Vertragsstaaten verabschiedeten den FRLD‑Bericht für 2025. Er enthält Leitlinien für die Anfangsphase des Fonds, bietet aber keine Vorgaben dazu, wie sich dieser ausbauen oder eine verlässliche langfristige Unterstützung für besonders gefährdete Länder sicherstellen lässt. Zwar begrüßten die Staaten die Pläne für eine erste Kapitalauffüllung im Jahr 2027, doch ließen sie im Unklaren, wie diese erreicht werden soll. Das Fehlen von Zusagen und Strategien für die Auffüllung untergräbt das Vertrauen der Länder aus dem Globalen Süden. Es führt dazu, dass der Fonds weit hinter dem zurückbleibt, was bis 2030 notwendig ist. Schätzungen reichen von 290 bis 690 Milliarden US‑Dollar. Zivilgesellschaftliche Organisationen gehen sogar von 447 bis 894 Milliarden US‑Dollar aus.
Die Verhandlungen zur Überprüfung des WIM verliefen unerwartet kontrovers und langwierig. Die Unabhängige Vereinigung Lateinamerikas und der Karibik (AILAC) und weitere Staaten drängten darauf, auf das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs Bezug zu nehmen. Die Arabische Gruppe lehnte dies jedoch ab und betonte, dass im Mittelpunkt des Prozesses keine Rechtsstreitigkeit, sondern die Zusammenarbeit stehen solle. Damit wurde die Chance vertan, die rechtliche Pflicht der Länder aus dem Globalen Norden zur Bereitstellung von Finanzmitteln für Verluste und Schäden aufzuzeigen. Außerdem gab es Debatten über die Wirtschaftlichkeit des Sekretariats des Santiago-Netzwerks, die Aufnahme von Menschenrechtsformulierungen und die Entwicklung freiwilliger Leitlinien für die Berücksichtigung von L&D in nationalen Klimaschutzbeiträgen und Plänen.
Die Vertragsstaaten einigten sich jedoch darauf, einen mehrjährigen Bericht über den Status quo bei L&D aufzusetzen. Das SNLD-Board (Santiago Network for Loss and Damage) soll dafür die Mandate ausarbeiten. Da das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) bereits den Anpassungslückenbericht erstellt, sollte es eine Akkreditierung beim SNLD anstreben und sich um die Erstellung des Berichts bewerben. So ließen sich Überschneidungen mit Inhalten des bereits bestehenden Anpassungslückenberichts vermeiden. Nach dem Beschluss der COP30 soll der Bericht Informationen von Vertragsstaaten und weiteren Beteiligten zu zentralen Fragen und gewonnenen Erkenntnissen zusammenführen sowie Erfolgsmethoden, Lösungen und politische Empfehlungen zu L&D bereitstellen. Die strittige Frage, ob der Bericht die Finanzierungslücke bei den Verlusten und Schäden sichtbar machen soll, bleibt ungelöst. Schließlich sieht das Mandat keine ausdrückliche Aufnahme finanzbezogener Informationen vor. Zudem ähnelt der vorgeschlagene Entwurf des Berichts eher einem Statusbericht als einem Lückenbericht, der dringend erforderliche Maßnahmen aufzeigt.
Nach Abschluss der WIM‑Überprüfung gab es auf der COP30 keinen eigenen Tagesordnungspunkt zu L&D. Künftig werden Verluste und Schäden nur noch in institutionellen Berichten auftauchen, die ohne Verhandlungen angenommen werden können. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass sich der politische Spielraum verringert und es weniger Kontrollmöglichkeiten gibt. Ein fester Tagesordnungspunkt könnte dazu beitragen, dass das Thema langfristig im Blick bleibt und neue Herausforderungen wie der L&D-Lückenbericht aufgegriffen werden. Die Vertragsstaaten müssen sich darauf einigen, einen solchen Tagesordnungspunkt für die SB 66 festzulegen.
2.7. Agrar- und Ernährungssysteme
Es gab hohe Erwartungen an die COP30, nachhaltige, emissionsarme und klimaresiliente Ernährungssysteme voranzubringen, doch die Ergebnisse der Konferenz blieben weit dahinter zurück. Angesichts der Tatsache, dass die Konferenz unter der Regierung Lula stattfand, deren politische Priorität der Kampf gegen den Hunger ist, ist dies besonders bedeutsam.
Für die Umgestaltung der Ernährungssysteme gab es weder wesentliche Fortschritte noch verbindliche Zusagen. In der Mutirão-Entscheidung finden Ernährungssysteme keine Erwähnung. Das Globale Anpassungsziel enthält nur noch wenige freiwillige Indikatoren zu Ernährungssystemen. Diese wurden in nicht transparenter Weise geändert und führten zu Fragen darüber, wie sich die Anpassung von Ernährungssystemen in der Praxis messen lässt. Die Gemeinsame Arbeitsgruppe für Landwirtschaft in Sharm El-Sheikh (SSJWA) schloss ihre Arbeit lediglich mit Verfahrensbeschlüssen ab. Alle inhaltlichen Entscheidungen wurden auf die Bonner Sitzung im Juni 2026 (SB 64) verschoben. Obwohl fast alle Länder die Ernährungssysteme in ihre nationalen Klimapläne aufgenommen haben, fehlen nach wie vor wirksame Maßnahmen, die ganze Ernährungssysteme berücksichtigen.
Zwar ist die agrarwirtschaftliche Transformation als eine von sechs zentralen Prioritäten in der Aktionsagenda der Präsidentschaft enthalten, doch es gab nur wenige nennenswerte Initiativen. Dazu gehören die RAIZ‑Initiative zur Wiederherstellung degradierter Flächen, die sich vor allem an die Agrarbranche richtet, die TERRA‑Initiative zur Förderung der Agrarökologie, die ohne Beteiligung der Zivilgesellschaft entstand, die Belém‑Erklärung zu Düngemitteln, die kaum Unterstützung fand, sowie die Aufnahme von drei neuen Mitgliedern in die Alliance of Champions for Food Systems Transformation. Die internationale Finanzierung für Agrar‑ und Ernährungssysteme bleibt unzureichend. Ein Lichtblick: Gemeinnützige Organisationen sagten bis zu 3 Milliarden US‑Dollar für landwirtschaftliche Innovationen, Kleinbäuer:innen und Anpassungsmaßnahmen zu. Positiv ist, dass 43 Staaten und die EU die Belém‑Erklärung zu Hunger, Armut und menschengerechter Klimapolitik unterzeichneten. Diese fordert eine stärkere Verknüpfung von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit, wobei der Blick auf besonders benachteiligte Bevölkerungsgruppen gerichtet ist.
Da das Mandat der SSJWA im Jahr 2026 ausläuft, wird es im kommenden Jahr vorrangig darum gehen, den Umfang und die Zielsetzung in den Debatten zu Ernährungssystemen innerhalb der UNFCCC und darüber hinaus voranzubringen. Nun gilt es, trotz des begrenzten Rahmens der nationalen Klimaschutzbeiträge ehrgeizige Maßnahmen für Ernährungssysteme daraus abzuleiten.
3. Nicht verhandelte Themen
3.1. Peoples' Summit
Rund 20.000 Teilnehmer:innen aus sozialen Bewegungen, traditionellen Gemeinschaften und indigenen Völkern aus Brasilien und der ganzen Welt kamen beim Gipfel der Völker, der parallel zur COP30 stattfand, zusammen. Klimagerechtigkeit und Ernährungssouveränität waren die zentralen Themen des Gipfels. Diese setzen vor allem voraus, dass Grundrechte wie Landbesitz, das Recht auf sauberes Wasser und der Zugang zu angemessener Nahrung garantiert sind.
Menschen, die von der Klimakrise und den damit zusammenhängenden politischen Maßnahmen betroffen sind, konnten sich auf dem Gipfel der Völker äußern, wurden gehört und forderten echte Klimagerechtigkeit. Ein zentrales Thema während der fünf Tage war die Ernährungssouveränität; die Agrarökologie erwies sich als praktikable lokale Lösung für die Klimakrise und bei Ernährungsunsicherheit.
3.2. Deutschlands Beitrag zur TFFF
Die TFFF (Tropical Forests Forever Facility) wurde in Belém offiziell ins Leben gerufen. Deutschland hat sich klar positioniert und 1 Milliarde Euro über zehn Jahre zugesagt. Es ist begrüßenswert, dass die Bundesregierung die TFFF nicht als Renditeobjekt sieht, sondern sie als Mittel zum Schutz der Wälder betrachtet. Besonders überraschend war die Art der Unterstützung: Anstatt wie zunächst erwartet über Kapitalbeteiligungen mittels Darlehen oder Garantien einzusteigen, stellen das BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und das BMUKN (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) die Mittel als nicht rückzahlbare Zuwendung zur Verfügung. Deutschland wird über einen Zeitraum von zehn Jahren rund 100 Millionen Euro pro Jahr bereitstellen – ein beachtlicher Beitrag, der die TFFF stärkt. Im Vergleich zum Zielvolumen von 25 Milliarden US‑Dollar an Einlagen ist dies jedoch nur ein erster Schritt. Aufgrund dieser Zusage wird Deutschland voraussichtlich einen Sitz im Entscheidungsgremium der TFFF erhalten. Damit kann es die zukünftige Ausrichtung dieses Finanzierungsmechanismus aktiv mitgestalten – insbesondere in den Bereichen Transparenz, Risikomanagement und verbindliche Nachhaltigkeitsstandards. Unklar bleibt jedoch, ob die zugesagten Gelder zusätzlich zu den bestehenden Klimafinanzierungsbudgets bereitgestellt werden oder ob sie Mittel aus anderen Fonds ersetzen. Damit die TFFF ein Erfolg wird, muss Deutschland, sobald die Rahmenbedingungen gegeben sind, unbedingt eine zweite Finanzierungsrunde in Form von vergünstigten Darlehen anschließen. Erst dann kann die TFFF ihr volles Potenzial entfalten.
4. Ausblick
Die COP30 hat unmissverständlich aufgezeigt, dass die internationale Klimapolitik vor einem Wendepunkt steht. Wenn die Länder tatsächlich vom Verhandeln zum Handeln übergehen wollen, ist eine strukturelle Erneuerung des UNFCCC unverzichtbar. Vor allem das Einstimmigkeitsprinzip erweist sich immer mehr als Hindernis: Denn trotz der deutlichen Unterstützung durch über 90 Länder wurde ein ehrgeiziges Ergebnis beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen wieder einmal von wenigen Ländern blockiert. Gibt es keine Änderungen am UNFCCC, dann droht ihm in Zeiten eskalierender Klimarisiken der Bedeutungsverlust. Zehn Jahre nach der Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens muss sich die Architektur des Prozesses verändern: weg vom Verhandeln immer neuer Kompromisse hin zu einer wirksamen Umsetzung, einem durchgängigen Monitoring und belastbaren Verantwortlichkeiten. Doch eine solche Neuausrichtung kann nur mit grundsätzlichen Reformen gelingen. Dazu gehören die Prüfung der Entscheidungsfindungsregeln, vor allem des Einstimmigkeitsprinzips, sowie die Anpassung der Frequenz und Formate für die Verhandlungen, damit der Prozess zu realen Maßnahmen führen kann. Mehrere Länder – insbesondere aus Lateinamerika und der Karibik – haben bereits entsprechende Reformvorschläge eingereicht und verdeutlicht, dass der politische Rückhalt für derartige Reformen wächst.
Doch es ist nicht davon auszugehen, dass diese Probleme im Rahmen des UNFCCC gelöst werden, wo Veränderungen nur im Konsens möglich sind und seit 1992 durch Saudi-Arabien und einige andere Staaten blockiert werden. Die UN-Generalversammlung hingegen kann Resolutionen mit einer Mehrheit beschließen, was ein realistisches Vorgehen sein könnte.
Gleichzeitig müssen die Länder ihre nationalen Verpflichtungen aufstocken. Die jüngsten Stellungnahmen des Internationalen Gerichtshofs setzen dafür einen klaren Rahmen: Die Länder müssen nach dem Verursacherprinzip Verantwortung übernehmen, etwa indem sie neue Abgaben zur Mobilisierung von Mitteln für die Klimaanpassung und den Umgang mit Klimaschäden einführen.
Nach langwierigen Verhandlungen wird die nächste Weltklimakonferenz in einer ungewöhnlichen Konstellation stattfinden: Die Türkei übernimmt die Präsidentschaft, während Australien das neu geschaffene Amt der „Presidency of the Negotiations“ bekleiden wird. Diese neue Struktur könnte viele neue Reibungspunkte schaffen, und beide Länder müssen sich jetzt rasch organisieren, um bis zur COP 31 wirksame Prozesse einzurichten.