Die Verabschiedung des Pariser Klimaabkommens 2015 geht einher mit einem – in juristischen Fachkreisen durchaus umstrittenen – Phänomen, dem der Klimaklagen. Einer der bislang Aufsehen erregendsten Fälle in diesem Zusammenhang ist derjenige des peruanischen Kleinbauern Saul Luciano Lliuya gegen Europas größten CO2-Emittenten, dem Energieversorger RWE.
Huaraz
In einem aktuellen Videobeitrag stellt der britische Fernsehsender Channel 4 News die Frage "Klimakrise: Wer sollte zur Kasse gebeten werden?" Der Journalist Simon Roach erklärt anschaulich, warum es sich dabei um eine Frage von Fairness und Gerechtigkeit handelt. Er bringt gut verständlich die verschiedenen Dimensionen zusammen, die jeweils Teile der Antwort bilden: Von der industriellen Revolution, über den Beitrag einzelner Staaten zum Klimawandel und Klimadiplomatie bis hin zu Klimafolgen und Klimafinanzierung.
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Webinar-Veranstaltungsreihe – Teil 5: Indigene Autonomie und Klimagerechtigkeit
Indigene, lokale und nachhaltige Lebensweisen sind an vielen Stellen in ihrer Existenz durch Bergbau- oder andere Megaprojekte, Ausbreitung von Monokulturen für den Export oder durch die Auswirkungen des Klimawandels bedroht.
Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.
Viel Geduld in diesem weltweit wahrgenommenen Verfahren ist auf Seiten des Klägers und seiner Familie erforderlich. Es hatte schon nach der Entscheidung des Gerichts zur Aufnahme der Beweisführung lange gedauert bis die offiziellen Gutachter bestimmt werden konnten. Dies lag u. a. an Einwürfen der RWE-Anwälte, die vom Gericht zurückgewiesen wurden.
Nun wird noch einmal viel Zeit benötigt, bis ein vor kurzem vom Gericht angesetzter Ortstermin in Peru/Huaraz umgesetzt werden kann.
Unternehmen wie RWE, die große Mengen Treibhausgase ausstoßen, können grundsätzlich für ihren Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden zur Verantwortung gezogen werden. Dies bestätigte das Oberlandesgericht Hamm am 30. November 2017 im Fall Saúl Luciano Lliuya gegen RWE mit der Entscheidung, in die Beweisaufnahme zu gehen.
Fluchtgründe - Asylgründe / Derzeit ist Klimawandel kein Fluchtgrund nach der UN-Flüchtlingskonvention. Während manche Exptert*innen darauf drängen, dass das ein wichtiger nächster Schritt sein müsse, meinen andere, der Zusammenhang sei nicht so linear und der Fokus auf den Klimawandel als Fluchtursache würde leicht sozio-ökonomische Ursachen und Diskrimierungen veschleiern.
Flüchtgründe und Zusammenhänge - was bedeutet es, Fluchtursachen zu bekämpfen, wenn Klimawandel eine wesentliche Fluchtursache ist?
(Text des Veranstalters)