
© Walter Hupiu Tapia / Germanwatch
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2022 kommt wieder Schwung in den Fall Huaraz: Im (Früh)Sommer wird das Oberlandesgericht Hamm einen Ortsbesuch in Huaraz durchführen. Während des Ortstermins, der sich seit 2019 wegen der Corona Pandemie verzögert hatte, soll die 1. Beweisfrage überprüft werden: Sachverständige untersuchen, ob das Haus des Klägers Saúl Luciano Lliuya tatsächlich von einer Flutwelle des Gletschersees bedroht ist. Saúl Luciano Lliuya freut sich, dass es nun weiter vorangeht.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 stellt einen historischen Erfolg dar. Der Beschluss macht klar: Klimaneutralität bekommt Verfassungsrang und rechtzeitiger Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Dieser Meilenstein konnte auch durch die Unterstützung von Germanwatch als Partnerorganisation der jungen Kläger:innen erreicht werden.
Das Factsheet bietet eine Übersicht für Interessierte, die sich mit den Themen Klimaklage, Verfassungsbeschwerde und Recht auf Zukunft beschäftigen.
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The new German federal government is responsible for adopting a coalition agreement with which the national climate targets can be achieved. What measures are needed to achieve the goals and how can Germany take on an international pioneering role in climate protection again?
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Business must transition to more climate-friendly practices. Civil litigation is already being used to make corporations and governments take action on climate. But could a new international crime of Ecocide address the problem at source? We examine how business is adapting and consider established and new legal approaches for guiding businesses as they transition to more sustainable behaviours.
Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber eine Neufassung bis spätestens 2022 vorlegen muss. Im Interview mit dem Deutschen Naturschutzring erläutert Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, die Bedeutung des Urteils, wie es sich auf die deutsche Klimapolitik und weitere Klimaklagen auswirkt und wie Germanwatch das Gerichtsverfahren unterstützt hat.
Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland heute einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet.
Klägerinnen und Kläger verleihen in Erwiderungen ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum effektiv vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.
Heute vor fünf Jahren, wenige Tage vor Beginn der historischen UN-Klimakonferenz von Paris, hat der peruanische Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya seine zivilrechtliche Klage gegen RWE beim Landgericht in Essen eingereicht. Was damals seinen Anfang nahm, ist heute einer der weltweit meistbeachteten Präzedenzfälle für die Frage geworden, ob einzelne Großemittenten für den Schutz vor Klimarisiken aufkommen müssen, die Anderen durch ihr Tun entstanden sind.
Lüke Recktenwald ist ein echter „Insulaner“. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel Langeoog zu Hause und betreibt ein Hotel und ein Restaurant. Ob Lüke in Zukunft wie seine Eltern auf der Insel leben und arbeiten kann, ist ungewiss, denn Langeoog ist von der Klimakrise zunehmend bedroht. In diesem Interview erzählt er, wie er die Klimakrise sowie auch die Zeit von COVID-19 auf der Insel erlebt und warum er sich entschieden hat, für Klimaschutz vor Gericht zu ziehen.
Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde. Die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg.