Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen.
Lieferkettengesetz
Im Juni 2021 verabschiedete der Bundestag das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“, kurz: Lieferkettengesetz. Das Gesetz hat hauptsächlich zum Ziel, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferkette zu verringern. Umweltbelange sind nur sehr eingeschränkt geregelt. Auf europäischer Ebene bietet sich nun die Chance, Umwelt- und Klimapflichten für Unternehmen stärker zu berücksichtigen. Das Hintergrundpapier beleuchtet, inwiefern klimabezogene Sorgfaltspflichten im deutschen Lieferkettengesetz abgedeckt sind – und was die EU in ihrem geplanten Lieferkettengesetz regeln muss.
Die EU-Kommission will morgen ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und der WWF Deutschland legen aus diesem Anlass ihre Positionen zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten vor und unterstreichen noch einmal ihre Forderung nach klimabezogenen Sorgfaltspflichten im geplanten EU-Lieferkettengesetz. In ihrem Papier kritisieren die Organisationen das deutsche Lieferkettengesetz zugleich als nicht ausreichend.
Vor dem Hintergrund mehrerer europäischer Gesetzgebungsverfahren zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht betont diese Studie die Bedeutung verbindlicher Rechtsvorschriften für Unternehmen. Diese sollten neben Menschenrechten auch Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. Auf der Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit Gemeinden, die in der Nähe von Bergbaugebieten leben, zeigen die Autor:innen verschiedene Wege auf, wie ökologische Sorgfaltspflichten vor Ort umgesetzt werden könnten.
Katharina Brandt
Die Ausbeutung von Saisonarbeiter*innen auf deutschen Spargelfeldern während der Corona-Krise hat breite Aufmerksamkeit auf die Situation von Beschäftigten in der Landwirtschaft gelenkt. Während einerseits die „Systemrelevanz“ der Landarbeit betont wurde, herrschen am Anfang unserer Nahrungsmittel-Lieferketten noch immer prekäre Bedingungen. Kleinbäuer*innen und Landarbeiter*innen – diejenigen, die unser aller Essen produzieren – sind in vielen Ländern sogar selbst überdurchschnittlich oft von Hunger betroffen.
Einen Meilenstein mit allerdings noch gravierenden Schwächen sieht Germanwatch im heute verabschiedeten Lieferkettengesetz. Dazu kommentiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Dieses Gesetz ist ein Paradigmenwechsel für Deutschland. Erstmals werden deutsche Unternehmen verpflichtet, in ihren globalen Geschäften die Menschenrechte zu achten und bestimmte Umweltanforderungen zu erfüllen.“ Sie schränkt allerdings ein: „Das Gesetz ist an entscheidenden Stellen noch schwach: Es gilt für zu wenige Unternehmen und enthält bei den Sorgfaltspflichten zu viele Ausnahmen. Es schafft keinen eigenen Anspruch auf Schadenersatz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, zudem werden Umweltverschmutzungen in Lieferketten nur vereinzelt erfasst.“
Das neue „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist da! Aber was genau verbirgt sich hinter dem Wortungetüm? Die folgende Analyse zeigt: Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber mit dem neuen Gesetz sind wir endlich am Start.