Das Lieferkettengesetz steht kurz vor der Verabschiedung. Nach zähen Verhandlungen konnte die Koalition eine Einigung dazu erzielen.
Was sieht das Gesetz vor? Wo sieht die Initiative Lieferkettengesetz Stärken und Schwächen? Wie gestaltet sich nun der weitere Weg bis zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes? Und wie kann sich die Zivilgesellschaft darauf vorbereiten?
Einblicke in diese Fragen geben:
Lieferkettengesetz
Deutschland ist einer der weltgrößten Importeure von metallischen Rohstoffen. Deren Abbau ist jedoch vielerorts mit Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verbunden: Vor allem im Globalen Süden werden für Bergbauprojekte regelmäßig Menschen vertrieben, Aktivist*innen ermordet und die Umwelt zerstört. Genau hier soll das Lieferkettengesetz ansetzen, das gerade im Bundestag debattiert wird. Doch reichen die Sorgfaltspflichten, die der Gesetzentwurf Unternehmen auferlegen soll, überhaupt bis zu den Minen ganz am Anfang der Wertschöpfungsketten?
Änderungsvorschläge für das Lieferkettengesetz im Bereich Umwelt. Inwieweit geht der aktuelle Gesetzentwurf auf Umweltrisiken ein? Was müsste ergänzt werden? Kurz und knapp gehen wir auf die aktuelle Umsetzung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) ein und machen konkrete Änderungsvorschläge, wie eine wirkungsvolle umweltbezogene Sorgfaltspflicht im Gesetz noch verankert werden könnte.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Trends und Tools für die nachhaltige Unternehmensentwicklung
Trends und Tools für die nachhaltige Unternehmensentwicklung, ein bekanntes Motto unter dem VNU (Verband für Nachhaltigkeits- und Umweltmanagement e.V.) gerne ihren nächsten Umwelt- und Nachhaltigkeitsmanagertag (UNT) für den 9. März 2021 ankündigen. Aufgrund der anhaltenden Kontakt- und Reisebeschränkungen wird diese Veranstaltung virtuell (ZOOM-Meeting) durchgeführt.
Nach jahrelangem zivilgesellschaftlichem Engagement hat sich am 15. Februar die Bundesregierung auf ein Lieferkettengesetz für Unternehmen geeinigt. Ein erster Blick führt zur Einschätzung: Lieferung unvollständig! Mit den Berliner Eine Welt-Promotoren Johannes Schorling (INKOTA) und Steffen Vogel (Germanwatch) laden wir zu einem Ad-hoc-Netzwerktreffen ein und diskutieren über die Fragen: