Aktuelles zum Thema
Multi-Stakeholder-Initiativen (MSI) unterstützen die Ausgestaltung unternehmerischer Sorgfaltspflichten. In den Dialogformaten sind allerdings in erster Linie staatliche, wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteur*innen vertreten – die von Unternehmenstätigkeiten (potenziell) negativ betroffenen Rechteinhaber*innen werden hingegen nur unzureichend eingebunden. Das vorliegende Papier schlüsselt die verschiedenen Dimensionen einer ernsthaften Einbeziehung von Rechteinhaber*innen im Rahmen von MSI auf und beleuchtet dabei beispielhaft Good-Practices verschiedener deutscher MSI.
Das „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (Lieferkettengesetz) tritt zum 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf international anerkannte Menschenrechte und bestimmte Umweltstandards nachzukommen. Verstößt ein Unternehmen gegen diese Sorgfaltspflichten, kann es von der zuständigen Bundesbehörde mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist es besonders wichtig, dass die behördliche Durchsetzung hohen menschenrechtlichen und umweltbezogenen Anforderungen genügt und Betroffene die vorgesehenen Verfahren wirksam nutzen können. Mit diesem Positionspapier bündeln das CorA-Netzwerk, das Forum Menschenrechte, die Initiative Lieferkettengesetz und VENRO ihre Anforderungen für ein effektives behördliches Verfahren aus Menschenrechtsperspektive.
Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.
Anlässlich des für morgen geplanten Kabinettsbeschlusses zum Lieferkettengesetz kritisieren die Organisationen Christliche Initiative Romero (CIR), Germanwatch, INKOTA, PowerShift und WEED, dass der Referentenentwurf nicht ausreicht, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung im Rohstoffsektor wirkungsvoll einzudämmen. „Der Referentenentwurf untergräbt den präventiven Ansatz der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wenn das Gesetz so käme, würden Unternehmen erst tätig werden, wenn Menschenrechte bereits verletzt wurden“, warnt Hannah Pilgrim, Koordinatorin des Arbeitskreises Rohstoffe, ein Netzwerk deutscher Nichtregierungsorganisationen. “Die Bundesregierung muss sicherstellen, dass Menschenrechtsverletzungen und Umweltverbrechen auch in der tieferen Rohstofflieferkette verhindert werden."
Die Einigung auf die Ausgestaltung des Lieferkettengesetzes nach monatelangen, zähen Verhandlungen trifft bei der Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisation Germanwatch auf ein geteiltes Echo. „Diese Einigung auf ein Gesetz ist ein wichtiger erster Schritt, um Menschenrechte in den Lieferketten deutscher Unternehmen zu stärken. Aber für wirkungsvollen Schutz vor Menschenrechtsverletzungen ist er noch zu klein“, sagt Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch.
Seit Monaten wird in Deutschland intensiv und kontrovers über ein Lieferkettengesetz diskutiert. Seit kurzem ist ein neuer Vorschlag in der Debatte – ein Gesetz über ein Lieferkettenregister. Nachdem die Debatte zum Lieferkettenregister nun öffentlich geführt wird und dieser Vorschlag auch dem EU-Justizkommissar Reynders unterbreitet wurde, legen Germanwatch, Greenpeace und INKOTA hiermit ihre zentralen Kritikpunkte am Lieferkettenregister noch einmal öffentlich dar.
Wenige Tage vor Weihnachten gibt es immer noch keine Einigung auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz. Nachdem eine Verständigung zwischen Arbeitsminister Heil und Entwicklungsminister Müller auf der einen Seite sowie Wirtschaftsminister Altmaier auf der anderen vorerst gescheitert ist, sollen nun Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Scholz im Januar eine Lösung erzielen. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Made in Germany darf nicht mit dem Wegsehen bei Menschenrechtsverstößen durch Unternehmen in Verbindung stehen. Ein Lieferkettengesetz sollte unbedingt noch in dieser Legislaturperiode kommen."
Im Branchendialog Automobil im Rahmen des Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte kommen Akteur*innen aus Industrie, Bundesregierung, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft zusammen, um gemeinsam branchenspezifische Risiken des Automobilsektors zu identifizieren und Maßnahmen und Anleitungen zu entwickeln, wie Unternehmen der Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Wertschöpfungsketten besser gerecht werden können.
Anlässlich des Branchendialogs Automobil haben die fünf beteiligten Organisationen Germanwatch, INKOTA, SÜDWIND, Transparency Deutschland und WEED heute eine Stellungnahme zu den Chancen und Herausforderungen des Prozesses veröffentlicht. Unterstützt von weiteren Organisationen fordern sie die Bundesregierung auf, konkrete Maßnahmen auch über den Dialog hinaus zu ergreifen. Diese umfassen eine klima- und ressourcenschonende Mobilitätswende und ein ambitioniertes Lieferkettengesetz, das verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten einschließlich Antikorruptionsmaßnahmen für Unternehmen festlegt.