Foto einer Demonstration im Sonnenuntergang

Klima- und Umweltklagen

Klimaklagen setzen dort an, wo Politik und Wirtschaft zu langsam handeln. Denn Klimaschutz ist ein Menschenrecht – und überall dort, wo dieses Recht verletzt wird, können Betroffene ihre Rechte einfordern.

Klimaklagen erhöhen den Druck auf Unternehmen und Regierungen, Verantwortung zu übernehmen. Gerichtsentscheidungen, wie in der Klage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE oder der Klimabeschluss vom Bundesverfassungsgericht, sind wegweisende Präzedenzfälle, die weit über den Einzelfall hinaus wirken und internationale Strahlkraft entfalten.

Germanwatch unterstützt Klimaklagen mit Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und einem starken Netzwerk. Gemeinsam setzen wir ein Zeichen für mehr Klimagerechtigkeit – in Deutschland und international.

 

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Aktuell laufende Verfahren

Gemeinsam für mehr Klimaschutz – Die Zukunftsklage 

Gemeinsam mit Greenpeace und über 54.000 Zukunftskläger:innen haben wir Verfassungsbeschwerde eingereicht. Wir fordern die Bunderegierung dazu auf, ein Klimaschutzgesetz vorzulegen, das Maßnahmen beinhaltet, die unsere Freiheitsrechte heute und in Zukunft schützen.

Titelbild Zukunftsklage - Gruppenfoto der Kläger:innen mit Schirftzug "Zukunftsklage"

Unsere Erfolge

Verursacher haftbar machen – Der Fall RWE

Nach zehn Jahren rechtlichem Verfahren, hat das Oberlandesgericht Hamm am 28. Mai 2025 ein wegweisendes Urteil in der Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gefällt: Große Emittenten können grundsätzlich für Klimarisiken zur Verantwortung gezogen werden.

Extern gehostetes Video URL

Für ein Recht auf Zukunft: Die Klima-Verfassungsbeschwerde

Im März 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht: Klimaschutz hat Verfassungsrang. Auslöser der Entscheidung waren mehrere Klima-Verfassungsbeschwerden, davon eine von neun jungen Menschen, die wir gemeinsam mit Greenpeace und Protect the Planet unterstützt haben, um ihr Recht auf Zukunft einzufordern. Das Gericht gab den Jugendlichen Recht und erklärte das Bundesklimaschutzgesetz als teilweise verfassungswidrig.

Collage von verschiedenen jungen Menschen, die bei der Verfassungsbeschwerde mitklagen

Die EU-Klimaklage: Der People's Climate Case

Im Mai 2018 klagten zehn akut vom Klimawandel betroffene Familien aus Europa, Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband vor dem Europäischen Gericht den Schutz ihrer Grundrechte ein und forderten den europäischen Gesetzgeber auf, die europäischen Klimaziele entsprechend anzupassen. Die Klage wurde 2021 in zweiter Instanz vom Europäischen Gerichtshof abgewiesen. Dennoch fanden die Forderungen der Kläger:innen auf politischer Ebene Anklang: Die EU passte ihre Klimaziele für 2030 an.

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Aktuelles