Initiative Lieferkettengesetz

Titelbild: Yes EU can! EU-Lieferkettengesetz

Unternehmen profitieren enorm von der Globalisierung, müssen aber kaum Konsequenzen fürchten für menschenrechtliche und ökologische Schäden, die in ihrem globalen Geschäft entstehen. Germanwatch ist Teil der Initiative Lieferkettengesetz und fordert, dass sich die Bundesregierung für ein wirksames EU-Lieferkettengesetz engagiert. Yes EU Can!

Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein breites, zivilgesellschaftliches Bündnis aus Menschenrechts-, Entwicklungs- und Umweltorganisationen, Gewerkschaften und Kirchen.

Germanwatch hat die Initiative mit initiiert und ist im Trägerkreis aktiv. Wir treten gemeinsam ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden — auch im Ausland. Erschreckende Berichte über brennende Fabriken, ausbeuterische Kinderarbeit oder zerstörte Regenwälder zeigen immer wieder: Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Das im Jahr 2021 verabschiedete deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz war zwar ein wichtiger erster Schritt in die richtige Richtung, aber leider enthält es noch wesentliche Lücken. Aus diesem Grund setzen wir uns für ein ambitioniertes EU-Lieferkettengesetz ein. Denn Unternehmen, die Schäden an Mensch und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, sollten dafür haften müssen. Skrupellose Geschäftspraktiken dürfen sich nicht mehr lohnen.

Aktuelles zur Initiative Lieferkettengesetz

Publikation
Umweltverantwortung entlang der Lieferkette – Perspektiven aus Lateinamerika

Vor dem Hintergrund mehrerer europäischer Gesetzgebungsverfahren zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht betont diese Studie die Bedeutung verbindlicher Rechtsvorschriften für Unternehmen. Diese sollten neben Menschenrechten auch Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. Auf der Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit Gemeinden, die in der Nähe von Bergbaugebieten leben, zeigen die Autor:innen verschiedene Wege auf, wie ökologische Sorgfaltspflichten vor Ort umgesetzt werden könnten.

Blogpost
Am heutigen Mittwoch hat die EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag für entwaldungsfreie Lieferketten vorgestellt. Die Kommission will die Entwaldung in globalen Lieferketten über Auflagen für bestimmte Risikoprodukte, wie Rindfleisch oder Soja, eindämmen. Parallel diskutiert die EU aktuell ein europaweites Lieferkettengesetz: Sie will unternehmerische Sorgfaltspflichten sektorenübergreifend verankern. Dieser Blog ist ein erster Versuch, den Mehrwert beider Vorhaben aufzuzeigen und zugleich ein Appell, dass beide Ansätze zusammengedacht werden sollten.
Meldung
Wir haben es tatsächlich geschafft: Der Bundestag hat das Lieferkettengesetz verabschiedet! Das ist ein echter Paradigmenwechsel - und das noch kurz vor dem Ende der Legislaturperiode. Denn zum ersten Mal nimmt hierzulande ein Gesetz Unternehmen in die Pflicht, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist eine gute Nachricht für alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten. Und es ist ein großer Erfolg von zivilgesellschaftlicher Zusammenarbeit. Mehr als zwei Jahre lang haben wir als Germanwatch gemeinsam mit über 125 Organisationen in der Initiative Lieferkettengesetz gegen Gewinne ohne Gewissen gekämpft. Wir sind stolz, dankbar und auch ein bisschen überwältigt, wie viele Menschen sich in dieser Zeit hinter unser Anliegen gestellt haben. Voller Kreativität und Leidenschaft haben sie sich für einen gesetzlichen Rahmen eingesetzt und gezeigt: Gemeinsam können wir etwas verändern. [...]
Pressemitteilung
Germanwatch sieht Paradigmenwechsel, der ambitioniert umgesetzt und an entscheidenden Stellen noch verbessert werden muss

Einen Meilenstein mit allerdings noch gravierenden Schwächen sieht Germanwatch im heute verabschiedeten Lieferkettengesetz. Dazu kommentiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Dieses Gesetz ist ein Paradigmenwechsel für Deutschland. Erstmals werden deutsche Unternehmen verpflichtet, in ihren globalen Geschäften die Menschenrechte zu achten und bestimmte Umweltanforderungen zu erfüllen.“ Sie schränkt allerdings ein: „Das Gesetz ist an entscheidenden Stellen noch schwach: Es gilt für zu wenige Unternehmen und enthält bei den Sorgfaltspflichten zu viele Ausnahmen. Es schafft keinen eigenen Anspruch auf Schadenersatz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, zudem werden Umweltverschmutzungen in Lieferketten nur vereinzelt erfasst.“

Publikation
Eine Analyse der Initiative Lieferkettengesetz

Das neue „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ ist da! Aber was genau verbirgt sich hinter dem Wortungetüm? Die folgende Analyse zeigt: Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber mit dem neuen Gesetz sind wir endlich am Start.

Publikation
Seit 2014 laufen die Verhandlungen zu einem verbindlichen UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte. Was das Lieferkettengesetz auf nationaler Ebene versucht, soll mit dem UN Treaty auf globaler Ebene gelten: Unternehmen müssen in ihrer Geschäftstätigkeit und entlang ihrer Lieferketten die Menschenrechte achten. Doch die Initiative, die Ecuador und Südafrika in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eingebracht haben, stockt. Auch Deutschland und die EU haben sich bisher nicht an den Verhandlungen in Genf beteiligt. Der Flyer informiert über die bisherigen Entwicklungen, stellt die Forderungen der Treaty Alliance Deutschland vor und gibt einen Ausblick in die Zukunft. Unterstützer:innen erfahren, wie sie sich für ein verbindliches Abkommen engegagieren können.
Publikation
Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz wird Unternehmensverantwortung in Deutschland endlich in einen verbindlichen Rahmen gesetzt. Als Organisationen des zivilgesellschaftlichen Netzwerks Arbeitskreis Rohstoffe sind wir allerdings besorgt, dass das Gesetz im Rohstoffsektor, der von gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden betroffen ist, kaum Wirkung entfalten wird. In der Stellungnahme gehen wir auf zentrale Schwachstellen des aktuellen Gesetzentwurfs der Bundesregierung aus rohstoffpolitischer Perspektive ein und erläutern, welche Änderungen notwendig sind, damit das Gesetz in globalen Rohstofflieferketten wirkt.
Publikation

Änderungsvorschläge für das Lieferkettengesetz im Bereich Umwelt. Inwieweit geht der aktuelle Gesetzentwurf auf Umweltrisiken ein? Was müsste ergänzt werden? Kurz und knapp gehen wir auf die aktuelle Umsetzung von umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Lieferkettengesetz (Sorgfaltspflichtengesetz) ein und machen konkrete Änderungsvorschläge, wie eine wirkungsvolle umweltbezogene Sorgfaltspflicht im Gesetz noch verankert werden könnte.

Meldung
Online-Aktion für ein starkes Lieferkettengesetz
Das Lieferkettengesetz kommt! Anfang März hat das Kabinett einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der deutschen Unternehmen menschenrechtliche und sehr begrenzt umweltbezogene Sorgfaltspflichten für ihre Geschäftsbeziehungen auferlegt. Das ist ein Schritt in die richtige Richtung – und doch hat der Entwurf noch erhebliche Lücken. So gelten die Sorgfaltspflichten für indirekte Zulieferer nur eingeschränkt. Das ist ein Problem, denn die größten Risiken für Umwelt und Menschenrechte bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfung. Auch Bestimmungen zur zivilrechtlichen Haftung fehlen. Dieser Regierungsentwurf kommt nun in den Bundestag. In der jetzt folgenden parlamentarischen Phase kommt es auf jede*n einzelne*n Abgeordnete*n an. Mit der Initiative Lieferkettengesetz rufen wir daher alle unsere Unterstützer*innen auf: Wenden Sie sich an die Abgeordneten Ihres Wahlkreises - und schreiben Sie ihnen den Lieferkettenbrief!
Publikation

Germanwatch und die Initiative Lieferkettengesetz beteiligen sich an der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf des Sorgfaltspflichtengesetzes und stellen deutliche Nachbesserungsbedarfe heraus: Der Entwurf sieht keine Sorgfaltspflichten für die gesamte Wertschöpfungskette vor, wie es die UN-Leitprinzipien verlangen, sondern nimmt eine Abstufung vor, sodass alle mittelbaren Zulieferer nur "anlassbezogen" in die Risikoanalyse der deutschen Unternehmen fallen. Damit droht das Gesetz seinen Zweck zu verfehlen, denn die größten Menschenrechtsrisiken bestehen auf den ersten Stufen der Wertschöpfungskette, etwa beim Rohstoffabbau. Auch im Bereich der umweltbezogenen Sorgfaltspflichten und bei der Erfassung von Tochterunternehmen sehen wir große Lücken.

Spenden für ein Lieferkettengesetz!