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Mit Recht das Klima retten?

Folge 2 der Veranstaltungsreihe "Mit Recht das Klima retten?"

Wie Saúl Luciano Lliuya aus Peru den deutschen Energiekonzern per Klimaklage zur Verantwortung zieht
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Mit Recht das Klima retten?
Gerechtigkeit ist oft eine Motivation für das Jurastudium. In der anwaltlichen Praxis ist es aber oft gar nicht so einfach, Gerechtigkeit, oder noch spezieller Umweltgerechtigkeit in den einzelnen Verfahren zu thematisieren oder zu nutzen. Wir wollen mit zwei erfahrenen und versierten Anwält*innen über die Mühen der Ebene über ihre Erlebnisse und Ideen sprechen.
Pressemitteilung
Pressemitteilung
Verfahren eines peruanischen Kleinbauern gegen Essener Konzern am OLG Hamm: Richter:innen und Prozessparteien nach Peru gereist / Gutachter haben Gefahr einer möglichen Flutwelle für Haus des Klägers untersucht

Die Klimaklage des peruanischen Andenbauern und Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen den Energiekonzern RWE ist sechseinhalb Jahre nach Klageeinreichung in die entscheidende Phase eingetreten: Nach langer Verzögerung insbesondere wegen der Corona-Pandemie hat in dieser Woche ein Ortstermin in der Andenstadt Huaraz stattgefunden. Richter:innen des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm, Rechtsbeistände und Sachverständige sind nach Peru gereist, um zu überprüfen, ob das Haus des Klägers tatsächlich von einer möglichen Flutwelle des oberhalb der Stadt liegenden Gletschersees Palcacocha bedroht ist. Die gesamte Gefahrenzone in Huaraz umfasst sogar ein Gebiet, in dem rund 50.000 Menschen leben.

Meldung
Saúl Luciano Lliuya en las calles de Huaraz
2022 kommt wieder Schwung in den Fall Huaraz: Im (Früh)Sommer wird das Oberlandesgericht Hamm einen Ortsbesuch in Huaraz durchführen. Während des Ortstermins, der sich seit 2019 wegen der Corona Pandemie verzögert hatte, soll die 1. Beweisfrage überprüft werden: Sachverständige untersuchen, ob das Haus des Klägers Saúl Luciano Lliuya tatsächlich von einer Flutwelle des Gletschersees bedroht ist. Saúl Luciano Lliuya freut sich, dass es nun weiter vorangeht.
Publikation
Cover Factsheet Verfassungsbeschwerde
Historischer Erfolg für Klima-Verfassungsbeschwerde
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 stellt einen historischen Erfolg dar. Der Beschluss macht klar: Klimaneutralität bekommt Verfassungsrang und rechtzeitiger Klimaschutz ist Grundrechtsschutz. Dieser Meilenstein konnte auch durch die Unterstützung von Germanwatch als Partnerorganisation der jungen Kläger:innen erreicht werden. Das Factsheet bietet eine Übersicht für Interessierte, die sich mit den Themen Klimaklage, Verfassungsbeschwerde und Recht auf Zukunft beschäftigen.
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COP 26 Glasgow Titelbild

The new German federal government is responsible for adopting a coalition agreement with which the national climate targets can be achieved. What measures are needed to achieve the goals and how can Germany take on an international pioneering role in climate protection again?

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Europäisches Parlament
Business must transition to more climate-friendly practices. Civil litigation is already being used to make corporations and governments take action on climate. But could a new international crime of Ecocide address the problem at source? We examine how business is adapting and consider established and new legal approaches for guiding businesses as they transition to more sustainable behaviours.
Blogpost
Blogpost
Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, über die Bedeutung der Entscheidung aus Karlsruhe in der Klima-Verfassungsbeschwerde
Am 29. April hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das 2019 beschlossene Klimaschutzgesetz in Teilen verfassungswidrig ist und der Gesetzgeber eine Neufassung bis spätestens 2022 vorlegen muss. Im Interview mit dem Deutschen Naturschutzring erläutert Silvie Kreibiehl, Vorstandsvorsitzende von Germanwatch, die Bedeutung des Urteils, wie es sich auf die deutsche Klimapolitik und weitere Klimaklagen auswirkt und wie Germanwatch das Gerichtsverfahren unterstützt hat.
Pressemitteilung
Pressemitteilung
Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich gegen 33 Staaten – darunter auch Deutschland / Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal fordern stärkere Reduzierung von Emissionen, um ihre Menschenrechte zu schützen / Im Rahmen der nun beantragten Intervention von Germanwatch und FFF sollen zusätzliche Expertise und Argumente in das Verfahren eingebracht werden

Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland heute einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet.

Pressemitteilung
Pressemitteilung
Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie Menschen aus Nepal und Bangladesch reichen Erwiderung zu Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag ein/ Mit ihren Verfassungsbeschwerden fordern sie von der Bundesregierung wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad – nur so seien ihre Grundrechte geschützt/ Organisationen Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützen sie dabei.
Klägerinnen und Kläger verleihen in Erwiderungen ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum effektiv vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.