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Karlsruhe erklärt Klimaschutzgesetz teilweise für verfassungswidrig und stärkt Rechte der jungen Generation

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Beschluss die Verfassungsbeschwerde von neun Jugendlichen für eine menschenwürdige Zukunft in weiten Teilen akzeptiert: Die Freiheits- und Grundrechte werden bereits heute durch unzureichenden Klimaschutz verletzt. Der Gesetzgeber muss das Klimaschutzgesetz bis Ende nächsten Jahres nachbessern. Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg), die die jungen Menschen vertritt, kommentiert die Entscheidung: „Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen global beachtlichen neuen Maßstab für Klimaschutz als Menschenrecht gesetzt."

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People's Climate Case: Gericht sieht keine "exklusive" Betroffenheit der Klägerinnen und Kläger und weist Berufung daher zurück / Germanwatch und Protect the Planet kritisieren unzureichenden Schutz der durch Klimakrise bedrohten Grundrechte auf EU-Ebene

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klimaklage von zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte heute ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger hatten eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Zu den Kläger:innen des People‘s Climate Case zählte auch Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog.

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Klimaklage vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte richtet sich gegen 33 Staaten – darunter auch Deutschland / Sechs Kinder und Jugendliche aus Portugal fordern stärkere Reduzierung von Emissionen, um ihre Menschenrechte zu schützen / Im Rahmen der nun beantragten Intervention von Germanwatch und FFF sollen zusätzliche Expertise und Argumente in das Verfahren eingebracht werden

Germanwatch hat gemeinsam mit Fridays for Future Deutschland heute einen Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gestellt, um einer Klimaklage von sechs portugiesischen Kindern und Jugendlichen als Streithelfer beizutreten. Sie unterstützen damit offiziell das Anliegen der jungen Klägerinnen und Kläger. Die Klage richtet sich gegen alle 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, die Schweiz, Norwegen, Russland, die Türkei und die Ukraine als weitere große europäische Emittenten. Diese Staaten verletzen nach Ansicht der klagenden Jugendlichen ihre Menschenrechte, da sie ihre Treibhausgase nicht ausreichend reduzieren, um die Erderhitzung auf 1,5 Grad zu begrenzen. Sie berufen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention, die nach ihrer Interpretation die europäischen Regierungen zu einer Reduktion von Treibhausgasen innerhalb ihrer Grenzen sowie zu einer Verantwortungsübernahme für die Emissionen, die im Ausland freigesetzt werden, verpflichtet.

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Kinder und junge Erwachsene aus Deutschland sowie Menschen aus Nepal und Bangladesch reichen Erwiderung zu Stellungnahmen von Bundesregierung und Bundestag ein/ Mit ihren Verfassungsbeschwerden fordern sie von der Bundesregierung wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Erderhitzung auf 1,5 Grad – nur so seien ihre Grundrechte geschützt/ Organisationen Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet unterstützen sie dabei.
Klägerinnen und Kläger verleihen in Erwiderungen ihrer Kritik Nachdruck, dass die Ziele und Maßnahmen des 2019 verabschiedeten Klimaschutzgesetzes nicht ausreichen, um ihre Grundrechte auf Leben und körperliche Unversehrtheit, auf Berufsfreiheit und Eigentum effektiv vor den Folgen der Klimakrise zu schützen sowie die Verpflichtungen aus dem Pariser Klima-Abkommen zu erfüllen. Angesichts der fortschreitenden Klimakrise bitten sie das Bundesverfassungsgericht, zeitnah in die Prüfung ihrer Verfassungsbeschwerden einzusteigen und zu entscheiden, ob das Klimaschutzgesetz verfassungsgemäß ist.
Termin
Verfassungsbeschwerde

Mit:
Luisa Neubauer, Klimaaktivistin, Autorin und Mit-Klägerin
Christoph Bals, Geschäftsführer Germanwatch, Unterstützer der Klage
Michael Bloss, Mitglied der Grünen im EU-Parlament

Donnerstag, 11. Februar, 18 Uhr   

Meldung
Huaraz
Aufzeichnungen der Online-Veranstaltungen zum Thema Klimaklagen
Germanwatch unterstützt mit dem Fall Huaraz, dem People’s Climate Case und der Verfassungsbeschwerde, weltweit vom Klimawandel betroffene Menschen, die für den Schutz ihrer Rechte und ihres Lebensraumes vor Gericht gezogen sind. Die Klageeinreichung im Fall Huaraz jährte sich am 24. November zum fünften Mal. In mehreren Online-Veranstaltungen haben wir das hochaktuelle Thema Klimaklagen genauer beleuchtet, gemeinsam mit den Kläger*innen, Anwält*innen und Unterstützer*innen Bilanz gezogen und einen Ausblick gewagt. Hier geht es zu den Aufzeichnungen.
Meldung
#WorldWeWant
Video von Klimakläger Lüke Recktenwald aus Langeoog.
Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Klimakrise hat das Climate Action Network (CAN) die #WorldWeWant Kampagne gestartet. Mit einer Reihe von Kurzfilmen erzählen Menschen aus verschiedenen Regionen der Welt, wie der Klimawandel ihr Leben und Gemeinden beeinträchtigt. Auch Lüke Recktenwald ist mit einem Video über seine Heimatinsel Langeoog dabei.
Meldung
Lüke Recktenwald auf Langeoog
Lüke Recktenwald aus Langeoog setzt sich zu Hause und vor Gericht für Klimaschutz ein.
Lüke Recktenwald ist ein echter „Insulaner“. Seine Familie ist seit vier Generationen auf der Nordseeinsel Langeoog zu Hause und betreibt ein Hotel und ein Restaurant. Ob Lüke in Zukunft wie seine Eltern auf der Insel leben und arbeiten kann, ist ungewiss, denn Langeoog ist von der Klimakrise zunehmend bedroht. In diesem Interview erzählt er, wie er die Klimakrise sowie auch die Zeit von COVID-19 auf der Insel erlebt und warum er sich entschieden hat, für Klimaschutz vor Gericht zu ziehen.
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Erster Teilerfolg in Karlsruhe: Beschwerde neun junger Menschen zum deutschen Klimaschutzgesetz geht zur Stellungnahme an Bund und Länder

Die Verfassungsbeschwerde von neun jungen Erwachsenen gegen das Klimaschutzgesetz ist vom Bundesverfassungsgericht mit der Aufforderung zur Stellungnahme an Bundestag und -rat, Kanzleramt, Bundesinnen- und justizministerium sowie an alle Landesregierungen verschickt worden. Das ist der erste wichtige Schritt zu einer möglichen Annahme der Verfassungsbeschwerde. Die Umweltorganisationen Germanwatch und Greenpeace, die die Beschwerde unterstützen, freuen sich mit den neun Jugendlichen und jungen Erwachsenen, darunter die Fridays for Future-Klimaaktivistin Luisa Neubauer, über diesen ersten Teilerfolg.

Blogpost
Kläger*innen

Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.