Urheberin: Ines Meier
EU-Klimaklage
Mit Entscheidung vom 25. März 2021 hat der Europäische Gerichtshof die Klimaklage der zehn Familien aus fünf EU-Staaten, Kenia und Fidschi sowie des samischen Jugendverbands als unzulässig abgewiesen. Dr. Roda Verheyen und Prof. Gerd Winter, die den Fall rechtlich vertreten, fassen die Inhalte des Urteils zusammen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Klimaklage von zehn Familien aus der EU, Kenia und Fidschi sowie eines samischen Jugendverbands auf den Schutz ihrer durch die Klimakrise bedrohten Grundrechte heute ohne inhaltliche Prüfung als unzulässig abgewiesen. Die Klägerinnen und Kläger hatten eine ausreichend ambitionierte Verschärfung der Klimaziele für 2030 und ein wissenschaftsbasiertes Vorgehen dabei gefordert, da sie ihre Grundrechte durch die unzureichenden Klimaziele der EU bedroht sehen. Zu den Kläger:innen des People‘s Climate Case zählte auch Familie Recktenwald von der ostfriesischen Insel Langeoog.
Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.
Das Globus-Zelt auf dem Hamburger Rathausmarkt war bis auf den letzten Platz belegt. Besonders viele junge Menschen wollten sich am 25. September die Veröffentlichung des IPCC-Sonderberichts über den Ozean und die Kryosphäre ansehen und sich über die neuesten Abschätzungen bezüglich Meeresspiegelanstieg und seinen Folgen informieren.
Familie Recktenwald aus Langeoog ist am Donnerstag mit dem ZEIT WISSEN-Preis "Mut zur Nachhaltigkeit" in der Kategorie Handeln ausgezeichnet worden. Die Recktenwalds klagen gemeinsam mit neun weiteren Familien und einem Jugendverband derzeit vor dem Gericht der Europäischen Union gegen die zu schwache Klimapolitik der EU. Sie sehen dadurch ihre Grundrechte bedroht. Den Preis verleihen die Träger der Initiative »Mut zur Nachhaltigkeit«, insbesondere die Stiftung Forum für Verantwortung von Klaus Wiegandt, das Magazin ZEIT WISSEN des Zeitverlags und die Aurubis AG aus Hamburg.
Vom Klimawandel Betroffene klagen erstmals vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) den Schutz ihrer Grundrechte ein und nehmen die Europäische Union damit für verschärfte Klimaziele in die Pflicht.
Familien aus Ländern Europas, aber auch aus Kenia und Fidschi sowie ein samischer Jugendverband aus Schweden haben Ende Mai Klage eingereicht. Sie fordern eine ambitioniertere Klimapolitik, die ihre von der EU garantierten Grundrechte schützt und den im Paris-Abkommen eingegangenen Verpflichtungen gerecht wird. Die KlägerInnen des sogenannten People’s Climate Case repräsentieren unterschiedliche Brennpunkte der globalen Klimakrise und spüren bereits jetzt die Auswirkungen:
Das Europäische Parlament macht Tempo beim Klimaschutz. Die Abgeordneten haben heute der EU-Verhandlungsdelegation für den UN-Klimagipfel in Katowice im Dezember ein Mandat mitgegeben, in dem sie fordern, die EU müsse ihr Ziel zur Reduktion der Treibhausgase von derzeit 40 Prozent (unter dem Niveau von 1990) auf 55 Prozent anheben.