"Klimawandel und Völkerrecht – Anmerkungen zu den „Legal Principles Relating to Climate Change“ der International Law Association"
Aus dem Inhalt: "Nach den von der International Law Association (ILA) im April 2014 auf ihrer Konferenz in Washington verabschiedeten „Legal Principles Relating to Climate Change“ gelten auch für das Klimarecht die allgemeinen Grundsätze des gewohnheitsrechtlichen Völkerumweltrechts. Staaten sind danach entsprechend den Anforderungen von „due diligence“ verpflichtet, sicherzustellen, dass durch Aktivitäten, die sie auf ihren Gebieten zulassen, die Umwelt in anderen Staaten nicht erheblich gefährdet wird. Dies gilt auch für Klimaschäden infolge der Belastung der Atmosphäre mit Treibhausgasen. Staaten, die gegen diese Pflicht verstoßen, haften.