Aktuelles zum Thema
Nach Medienberichten haben sich Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesentwicklungsminister Gerd Müller auf Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz geeinigt. Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, kommentiert: „Die Corona-Krise hat mit aller Härte gezeigt, welche menschenrechtlichen Risiken in globalen Lieferketten stecken und dass diese Risiken die gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit bei Krisen untergraben. Daher ist es konsequent, dass die Minister Heil und Müller nun konkret werden mit einem deutschen Lieferkettengesetz."
Ab 2021 erhalten VerbraucherInnen in Frankreich beim Kauf eines Elektro- oder Elektronikgeräts über einen Reparatur-Index Auskunft darüber, wie einfach sich das Produkt im Schadensfall reparieren lässt. Das Factsheet analysiert den politischen wie technischen Rahmen des französischen Reparatur-Index und identifiziert seine Stärken und Schwächen. Es leitet Empfehlungen für die europäische und deutsche Politikebene ab und verortet das Reparatur-Scoring im Kontext eines notwendigen Maßnahmen-Mixes zur Stärkung der Reparatur.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Der Arbeitskreis Rohstoffe kritisiert die im Kabinett vorgelegte Neuauflage der Rohstoffstrategie der Bundesregierung als verfehlt. Sie setze beim Schutz von Klima, Umwelt und Menschenrechten nicht die notwendigen Impulse, sondern bleibe sogar hinter den Zusagen zum verbesserten Menschenrechtsschutz in Lieferketten und für verbindliche Umwelt- und Menschenrechtsstandards in der EU-Handelspolitik aus dem Koalitionsvertrag zurück, kritisieren Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, die sich im Arbeitskreis Rohstoffe zusammengeschlossen haben.
EU-Kommission und EU-Mitgliedsstaaten haben sich in Brüssel auf neue Ökodesignanforderungen für Waschmaschinen, Kühlschränke, Leuchtmittel, Fernseher und Geschirrspüler geeinigt. Die neuen Standards umfassen neben Anforderungen an den Energieverbrauch erstmals auch Vorgaben, mit denen Haushaltsgeräte künftig ressourcenschonender und verbraucherfreundlicher werden sollen. Sie sollen leichter zu reparieren und somit länger nutzbar sein sowie besser recycelt werden können. Umwelt-, Reparatur- und Verbraucherorganisationen begrüßen diese neuen Anforderungen als einen ersten Schritt zur Schonung der natürlichen Ressourcen, kritisieren aber zugleich die mangelnde Konsequenz bei der Umsetzung der Reparierfähigkeit.