Aktuelles zum Thema
Obwohl es in der Agrar- und Ernährungsindustrie weltweit häufig zu Menschenrechtsverletzungen kommt, handelt bisher kein einziges von 15 untersuchten großen Unternehmen aus Deutschland ausreichend, um die Wahrung dieser Rechte in seinen Geschäften sicherzustellen. Und obgleich im Ausland viele Menschenrechtsverletzungen unter Beteiligung deutscher Unternehmen dokumentiert sind, konnten im Agrarbereich Betroffene bisher noch nie eine Entschädigungsklage vor deutschen Gerichten einreichen. Dies sind zwei zentrale Aussagen einer heute veröffentlichten Studie von Germanwatch und MISEREOR.
Die internationale Menschenrechtsorganisation Business & Human Rights Resource Centre und die Zürcher Hochschule zeigen in einer heute veröffentlichen Studie, dass die 20 umsatzstärksten deutschen Unternehmen bei der Achtung der Menschenrechte noch großen Nachholbedarf haben. Demnach erfüllt keines der Unternehmen alle untersuchten Menschenrechtsstandards aus den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Germanwatch fordert von der Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz dazu und hat dafür gemeinsam mit vielen anderen Organisationen die „Initiative Lieferkettengesetz“ angestoßen.
NRO-Verbände und Gewerkschaften kritisieren die Methodik des Monitorings im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte. Die Organisationen halten die vorgelegte Methodik für ungeeignet, um die menschenrechtliche Sorgfalt deutscher Unternehmen zu überprüfen. In einer Stellungnahme haben sie die Kritikpunkte an der Methodik konkret dargestellt.
Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem und ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik.
Zwei Jahre nach Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) am 21.12.2016 haben das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung, das Forum Menschenrechte und VENRO gemeinsam mit dem DGB eine ernüchternde Halbzeitbilanz gezogen. In zentralen Bereichen der staatlichen Schutzpflicht – Außenwirtschaftsförderung, öffentliche Beschaffung, Handelsabkommen – erfolgten bisher nur Trippelschrittchen in Richtung Sichtbarmachung der menschenrechtlichen Verantwortung. Ein Schwerpunkt der Kritik liegt auf dem Monitoring-Verfahren.
Alle fünf Jahre überprüft der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN), ob die Unterzeichnerstaaten des UN-Sozialpaktes die im Pakt geschützten Rechte umsetzen. Dafür muss der Unterzeichnerstaat einen Staatenbericht einreichen. Nichtregierungsorganisationen können dem Sozialausschuss zusätzliche Informationen bereitstellen.
Diese Woche hat der Sozialausschuss der Vereinten Nationen (UN) seinen Abschlussbericht über die Einhaltung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte durch die Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht. Der Ausschuss kritisiert darin die "ausschließlich freiwillige Natur der menschenrechtlichen Sorgfalt", wie sie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte beschrieben wird. Deutschland solle gesetzlich sicherstellen, dass Unternehmen die Menschenrechte in Auslandsgeschäften achten und für Verstöße haftbar gemacht werden können. Auch in der Agrar-, Handels-, Investitions-, Klima- und Finanzpolitik monierte der Ausschuss die mangelnde Berücksichtigung der Menschenrechte durch die Bundesregierung.
In Genf verhandeln in dieser Woche mehr als 100 Staaten in einer Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen über ein verbindliches Abkommen zur Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmen. Auch Deutschland ist vertreten, bringt sich aber inhaltlich bisher überhaupt nicht ein. "Deutschland versteckt sich hinter dem fehlenden EU-Mandat. Solange sich die EU aber auf keine gemeinsame Position einigen kann, muss sich die Bundesregierung umso mehr aktiv für den Schutz der Menschenrechte einbringen", sagt Julia Otten, Expertin für globale Lieferketten und zukunftsfähiges Wirtschaften bei Germanwatch. Frankreich habe sich zum Beispiel zum besseren Schutz von Menschenrechten geäußert.