Unternehmen haftbar machen – Beispiele aus anderen Ländern
Im Koalitionsvertrag bekennt sich die zukünftige Bundesregierung dazu, gesetzliche Regelungen zu schaffen, wenn die vorgesehene Überprüfung von Unternehmen im Rahmen des NAP zu dem Ergebnis kommt, dass mehr als die Hälfte der Unternehmen keine ausreichende menschenrechtliche Sorgfalt walten lassen. Einsetzen will sie sich dann zudem für eine „EU-weite Regelung“. International gibt es bereits einen starken Trend hin zu verbindlichen Regeln für Unternehmen.